Wohnungsbau und Siedlungswesen - Förderung von öffentlichem Wohnbau/Regelung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestanzahl von öffentlich gefördertem Wohnraum

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Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
97 Ondersteunend 97 in Duitsland

De petitie is afgesloten

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  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge eine großzügige Förderung von öffentlichem Wohnbau in Verbindung mit einer gesetzlichen Regelung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestanzahl von öffentlich gefördertem Wohnraum, für jeden Landkreis - der anhand der derzeitigen Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises ermittelt wird -, beschließen.Zusätzlich möge der Deutsche Bundestag eine dem Gemeinwohl zugutekommende Regelung zur Nutzung von ungenutzten öffentlichen Grundstücken beschließen.

Reden

Wohnraum in deutschen Städten und Gemeinden wird immer knapper. Auch die derzeitige Menge an öffentlichen Förderungen für Wohnraum reicht nicht aus. Auf den Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaften der Städte und Landkreise finden sich hunderte Bewerber die verzweifelt versuchen bezahlbaren Wohnraum zu finden.Des Weiteren errichten Wohnungsbaugesellschaften der Städte und Landkreise zu wenig neuen Wohnraum, weshalb in der Zukunft von weiteren Engpässen beim Wohnungsangebot ausgegangen werden kann.Damit einher gehen auch steigende Mietpreise. Geringverdiener in Ballungsräumen sind hiervon besonders stark betroffen. In Ballungsräumen wie z.B. München oder Augsburg könnte es durch das unausgewogene Verhältnis von Mietpreisen und Einkommen dazu kommen, dass bestimmte (benötigte) Berufsgruppen auf dem dortigen Arbeitsmarkt in der Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Berufsgruppen könnten nämlich aufgrund der zu hohen Mietpreise - in den entsprechend zu teuren Ballungsräumen - schlicht und ergreifend, keinen für sie bezahlbaren Wohnraum mehr finden.Der Bund könnte dieser Entwicklung sinnvoll entgegen wirken, in dem weitere großzügige Fördermittel für den Bau von Wohnraum bereitgestellt werden.Der Petent schlägt neben der Bereitstellung weiterer Fördermittel zu diesem Zweck auch eine gesetzlich verankerte verbindliche Mindestzahl zur Errichtung eben solchen Wohnraums vor. Diese verbindliche Mindestanzahl könnte pro Jahr und Landkreis gelten und alle 5 Jahre durch eine Kommission anhand der derzeitigen Einwohnerzahl und dem voraussichtlichen Bedarf für jeden Landkreis individuell festgelegt werden.Die Fördermittel sollen hauptsächlich Baugesellschaften mit öffentlichem Auftrag zur Verfügung gestellt werden, wie etwa Wohnungsbaugesellschaften der Städte und Landkreise. Die Fördermittel sollen nicht dem Bau von Luxuswohnungen dienen.Auch sollten Städte angehalten werden öffentliche Grundstücke in Innenstadtbereichen nicht zu veräußern, sondern beim Wegfall der Nutzung solcher Grundstücke auf eben diesen, neuen Wohnraum zu errichten. Ein aktuelles Beispiel hierfür wäre etwa das Grundstück der ehemaligen JVA Augsburg. Dieses Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt - in der Wohnraum besonders knapp ist. Vorrangiges Ziel sollte es sein, dass die Flächen direkt in das Eigentum der Stadt oder der städtischen Wohnungsbaugesellschaft übergehen. Ein möglicher Verkauf an private Investoren zur Gewinnmaximierung sollte ihn solchen Fällen grundsätzlich abgelehnt werden.Der Deutsche Bundestag möge daher auch hier eine dem Gemeinwohl zugutekommende Regelung zur Nutzung von ungenutzten öffentlichen Grundstücken - deren Nutzungszweck z.B. entfallen ist - beschließen.

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