Região: Alemanha
Diálogo

Wohnungseigentum - Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
577 Apoiador 577 em Alemanha

Colecta finalizada

577 Apoiador 577 em Alemanha

Colecta finalizada

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die von der Bundesregierung auf Beginn der nächsten Legislaturperiode verschobene Unterbreitung eines Vorschlags zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos (vgl. Drucksache 18/10256, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810256)) unverzüglich angehen.

Razões

Ohne die rechtliche Klarheit in Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur privaten Ladeinfrastruktur für Elektroautos ist die E-Mobilität nicht realisierbar/wachstumsfähig.Die Bundesregierung bezeichnet die Förderung der Elektromobiliät als zentralen Baustein der Energiewende. Es wurden bereits Förderprogramme aufgesetzt, die den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge und die steuerliche Förderung betreffen. Auch gibt es vermehrt Ansätze zur Förderung und dem Ausbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur.Die Drei wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Elektromobiliät sind bezahlbare Autos, ausreichende Reichweite und das Vorhandensein der Infrastruktur. Die beiden ersten Faktoren entwickeln sich durch beständige Innovation der privaten Wirtschaft zunehmend weiter. Die Ladeinfrastruktur – speziell die in privaten Haushalten – ist jedoch noch ein großes Hindernis für ein deutliches Wachstum der Elektromobiliät. Die öffentlichen Ladestationen allein können den Ladebedarf nicht decken.Privatpersonen werden sich Elektroautos erst dann anschaffen, wenn auch zuhause die Möglichkeit zum Laden besteht – somit ist bereits das Vorhandensein eines Garagenplatzes / oder eines anderweitig baulich separierbaren Stellplatzes eine zentrale Voraussetzung. Die Anzahl der Mieter in Deutschland übersteigt die der Hauseigentümer (mit vollkommener baulicher Freiheit in eigener Garage). Jedoch haben Wohnungsmieter und Vermieter angesichts der derzeitigen Rechtslage praktisch keine Möglichkeit, einen Elektroanschluss in einer vorhandenen Tiefgarage durchzusetzen. Grund: Das Wohnungseigentumsgesetz sieht einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, der in der Praxis fast nie erreichbar ist.Zur Überwindung dieser Sachlage wäre die Umsetzung des von den drei Bundländern über den Bundesrat Mitte 2016 eingebrachte Gesetzesvorschlags (vgl. Drucksache 18/10256, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810256)) eine echte Innovation. Er sieht vor, dass entsprechende bauliche Veränderungen von (Einzel-)Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft künftig deutlich einfacher erreicht werden können. Mietern wird zudem das Recht eingeräumt, auf eigene Kosten eine Installation vorzunehmen. Dies könnte bei einer Verabschiedung im Bundestag den Durchbruch für die Elektromobiliät bringen. In Ihrer Stellungnahme hat die Bundesregierung nun das Thema auf die lange Bank geschoben und angekündigt, dass sie sich erst nach der Bundestagswahl damit beschäftigen wird, um den Gesetzestext weiter zu präzisieren. D.h. die Bundesregierung bestätigt zwar zum einen die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, geht sie aber nicht zügig genug an.Wenn die Bundesregierung die Förderung der Elektromobiliät und die damit verbundene Energiewende wirklich ernst meint, möge sie konsequent handeln und das Gesetz zügig auf den Weg bringen.

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Novidades

  • Pet 4-18-07-4025-038790 Wohnungseigentum

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition

    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um die Förderung der Elektromobilität im Wohnungseigentumsgesetz
    geht,

    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge die Unterbreitung eines Vorschlags zur erleichterten
    Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für
    Elektroautos unverzüglich angehen.

    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass die Bundesregierung die Förderung... avançar

Nachdem die Subvention von Elektrofahrzeugen (vorhersehbar) zum Rohrkrepierer geworden ist, muss doch die Regierung einmal verstehen, dass die Infrastruktur das Problem ist und hier ein Update unserer (durch Gesetze gesteuerten) Strategie mehr als fällig ist. Natürlich muss so ein Gesetz auch mit Verstand gemacht werden, aber ständig Verschieben ist auch keine Option.

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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