Terület: Németország

Wohnungseigentum - Ergänzung des § 16 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes

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Deutschen Bundestag
65 Támogató 65 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 16 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes durch den Zusatz "und dieser Maßstab zu einer erhöhten Verteilungsgerechtigkeit führt." zu ergänzen.

Indoklás:

Der Gesetzgeber verfolgte mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahre 2007 das Ziel die Willensbildung der Wohnungseigentümer zu erleichtern. Daher ermöglichte der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 16 Abs. 3 mittels einfacher Stimmenmehrheit bestimmte Betriebskosten und insbesondere die Kosten der Verwaltung neu zu verteilen wobei nur die Einschränkung "...soweit dies ordnungsgemäßer Verrwaltung entspricht." zu berücksichtigen ist. Diese Einschränkung bedarf der o.g. Ergänzung um soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der Verwaltung durch einfache Mehrheitsmacht abweichend von den bisher geltenden Festlegungen ( z.B. der Verteilung der Verwaltungskosten nach Eigentumseinheiten entsprechend der Teilungserklärung) neu verteilt werden können, ohne dass dies die Verteilungsgerechtigkeit berücksichtigt. Bei der baulichen Zusammenlegung von 2 Einheiten zu einer größeren Einheit (egal ob Wohneigentum oder Teileigentum) entstehen bei einer Kostenverteilung nach der Anzahl der real existierenden Einheiten (in Abweichung zu der in der Teilungserklärung festgelegten Anzahl) Mehrbelastungen zum Nachteil der unveränderten (kleinen) Einheiten. Der Vorteil dieser Kostenverteilung für die durch Zusammenlegung neu entstandenen großen Einheiten ist grundsätzlich sozial ungerecht. Wenn dieser Weg von mehreren Eigentümern beschritten wird, also mehrfach aus zwei ursprünglichen ( d.h. kleinen) Einheiten jeweils eine große Einheit entsteht, wird diese Problematik potenziert. Die soziale Ungerechtigkeit ist dabei insbesondere in kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften mit wenigen Einheiten ( wie z.B. in den Altbauten der Großstädte) gegeben.Aus Sicht des Petenten ist dies deshalb sozial unausgewogen, da diese Kostenverteilung nicht dem Verursachungsprinzip Rechnung trägt und einer erhöhten Verteilungsgerechtigkeit zuwider läuft.Der Petent lässt offen, ob die Notwendigkeit besteht die Bedingung "einer erhöhten Verteilungsgerechtigkeit" in diesem Zusammenhang zu definieren. Hintergrundinformation: In einer kleinen Eigentümergemeinschaft in Berlin wurden die Eigentume in der Teilungserklärung klar definiert. Bisher wurde das Verwalterhonorar darauf aufbauend nach Einheiten bemessen und abgerechnet . Mittels einfacher Mehrheitsmacht wurde beschlossen, diese Kosten weiter nach Einheiten abzurechnen, jedoch dabei von den real existierenden Einheiten und nicht von der in der Teilungserklärung definierten Anzahl auszugehen. So entstand durch Zusammenlegung von ehemals 4 Einheiten zu derzeit 2 Einheiten die Konstellation, dass Eigentümer von Einheiten mit weniger als 50 qm Fläche den gleichen Anteil der Verwalterkosten zu tragen haben, wie Eigentümer von Einheiten mit weit mehr als 100 qm Fläche..

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Ùjdonságok

  • Pet 4-17-07-4025-046078Wohnungseigentum
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, § 16 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes durch den Zusatz
    "und dieser Maßstab zu einer erhöhten Verteilungsgerechtigkeit führt" zu ergänzen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die nach § 16 Abs. 3 des
    Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) mögliche Beschlussfassung könne bei der
    Kostenverteilung zu „sozial ungerechten“ Ergebnissen führen. So gebe es Fälle, in
    denen der betreffende Eigentümer durch die Zusammenlegung von zwei
    Wohnungseigentumseinheiten zu einer größeren Einheit unangemessen... további

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