Wohnungswesen - Beibehaltung der ursprünglichen rückwirkenden Gültigkeit des Baukindergeldes ab Juli 2017

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Unterstützende 26 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

26 Unterstützende 26 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge sich doch bitte an die 2017 getätigten Äußerungen zum Thema Baukindergeld halten, wo es hieß, dass dieses auch rückwirkend ab Juli 2017 gelte. Hierauf haben sich bundesweit Familien verlassen.

Begründung

Aufgrund der langen Regierungsbildung, sowie den langen Verhandlungen in der GroKo hat sich die Einigung zum Thema Baukindergeld bis Mitte 2018 herausgezogen. Für diese Verzögerung sollten nicht diejenigen Familien bestraft werden, welche sich auf die Äußerungen in 2017 verlassen haben und nach Juli 2017 einen Bauantrag gestellt haben oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben.Entgegen der aktuellen Planung, wo das Baukindergeld erst ab 01.01.2018 gelten soll, sollte sich hier an die ursprüngliche rückwirkende Gültigkeit festgehalten werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-06-2320-008558 Wohnungswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Baukindergeld rückwirkend ab Juli 2017 zu
    gewähren.

    Die Eingabe wird dahingehend begründet, aufgrund der langen für die
    Regierungsbildung und Bildung der Großen Koalition benötigten Zeit habe sich die
    Einigung zum Thema Baukindergeld bis Mitte 2018 hingezogen. Für diese
    Verzögerungen sollten nicht diejenigen Familien bestraft werden, welche sich auf die
    Äußerungen zum Thema Baukindergeld und dessen rückwirkende Einführung ab Juli
    2017 verlassen und nach Juli 2017 einen Bauantrag... weiter

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