Région: Allemagne

Wohnungswesen - Beibehaltung der ursprünglichen rückwirkenden Gültigkeit des Baukindergeldes ab Juli 2017

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Soutien 26 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

26 Soutien 26 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge sich doch bitte an die 2017 getätigten Äußerungen zum Thema Baukindergeld halten, wo es hieß, dass dieses auch rückwirkend ab Juli 2017 gelte. Hierauf haben sich bundesweit Familien verlassen.

Raison

Aufgrund der langen Regierungsbildung, sowie den langen Verhandlungen in der GroKo hat sich die Einigung zum Thema Baukindergeld bis Mitte 2018 herausgezogen. Für diese Verzögerung sollten nicht diejenigen Familien bestraft werden, welche sich auf die Äußerungen in 2017 verlassen haben und nach Juli 2017 einen Bauantrag gestellt haben oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben.Entgegen der aktuellen Planung, wo das Baukindergeld erst ab 01.01.2018 gelten soll, sollte sich hier an die ursprüngliche rückwirkende Gültigkeit festgehalten werden.

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Actualités

  • Pet 2-19-06-2320-008558 Wohnungswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Baukindergeld rückwirkend ab Juli 2017 zu
    gewähren.

    Die Eingabe wird dahingehend begründet, aufgrund der langen für die
    Regierungsbildung und Bildung der Großen Koalition benötigten Zeit habe sich die
    Einigung zum Thema Baukindergeld bis Mitte 2018 hingezogen. Für diese
    Verzögerungen sollten nicht diejenigen Familien bestraft werden, welche sich auf die
    Äußerungen zum Thema Baukindergeld und dessen rückwirkende Einführung ab Juli
    2017 verlassen und nach Juli 2017 einen Bauantrag... plus loin

Pas encore un argument PRO.

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