Gesundheit

Wundverbände mit "ergänzenden Eigenschaften" müssen erstattungsfähig bleiben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
30 Unterstützende 28 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

30 Unterstützende 28 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wundverbände mit "ergänzenden Eigenschaften" müssen erstattungsfähig bleiben.

Laut G-BA* Beschluss vom 20. August 2020 Arzneimittel-Richtline sollen Wundverbände mit „ergänzenden Eigenschaften“ von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet werden.

Mit Wirkung zum 02.12.2020 trat die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kraft.

Per Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (kurz GVWG) wurde eine eine Übergangsfrist von 24 Monaten bis zum 02.12.2022 bewirkt. Bis dahin bleiben diese Wundverbände voraussichtlich noch erstattungsfähig. Doch auch darüber hinaus müssen diese Wundverbände erstattungsfähig bleiben.

„Somit ist der Wille des Gesetzgebers umgesetzt worden, welche Verbandmittel in die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung hineinfallen und welche davon ausgeschlossen werden. Diese weitreichende Entscheidung betrifft aktuell schätzungsweise 2,7 Millionen Wundpatienten in Deutschland.“ Michael Drzezla, Market Acces Manager, Mölnlycke Health Care

Zitat: Video folgender Link: https://www.molnlycke.de/neuigkeiten-events/nachrichtenarchiv/aktuelles-zur-verbandmittelrichtlinie/

Begründung

Mein Name ist Melanie Lemke. Ich bin 49 Jahre alt und aufgrund einer seltenen genetischen Hautkrankheit Wundpatientin.

Nach Jahrzehnten des Leidens fand ich erst 2017 Linderung durch Schaumverbände mit Silikon- und Silberbeschichtung.

Weltweit erfahren Wundpatienten durch diese Schaumverbände Linderung in erheblichem Ausmaß.

Offene Wunden sind sehr schmerzhaft und die Betroffenen können in vielen Fällen kein normales Leben mehr führen. Sport und selbst Hausarbeit können von den Betroffenen oft nicht mehr durchgeführt werden. Viele werden arbeitsunfähig und erhalten einen Behinderungsgrad.

Menschen mit dauerhaft offenen Wunden leiden nicht nur unter Schmerzen, sondern sind auch der Gefahr der Sekundärinfektionen ausgesetzt. Dadurch müssen wiederum Antibiotika Cortison und Fungizide eingesetzt werden mit der Gefahr von Antibiotikaresistenzen und weiteren Nebenwirkungen die diese Medikamente mit sich bringen. Einfache Kompressen oder Mullbinden verkleben mit der Wunde und die Entfernung des Verbandes ist mit großen Schmerzen und weiterem Aufreißen der Wunde verbunden. Daher sind solche einfachen Wundverbände für offene Wunden ungeeignet.

Für Wundpatienten gibt es Linderung in Form von speziellen Wundverbänden mit „ergänzenden Eigenschaften“, die die Wunde nicht nur bedecken, sondern Keime abtöten und die Wundheilung beschleunigen.

Diese speziellen silikonbeschichteten Schaumverbände lindern Schmerzen, da sich der Schaumverband wie eine zweite Haut anfühlt. Sie sind auch verträglich für Hautpatienten mit Pflasterallergie. Da diese Schaumverbände silikonbeschichtet sind, ist ein schmerzloser Verbandswechsel möglich.

 „Ist es nicht ein großer Widerspruch, dass wir auf der einen Seite in Deutschland über Resistenzen von Keimen sprechen, über den massiven Einsatz von Antibiotika und auf der anderen Seite verbieten wir geradezu ein Produkt, das lokal antimikrobiell wirksam ist und wir wissen, dass Patienten mit chronischen Wunden sehr oft auch Träger von MRSA-Keimen sind. Insofern ist hier eine Therapiechance die verbaut wird und wesentlich preiswerter ist, als der Einsatz von systemischen Antibiotika.“ Maik Stendera Leiter Krankenkassenmanagement – NOVENTI , mamedicon *

Zitat: Video folgender Link: https://www.molnlycke.de/neuigkeiten-events/nachrichtenarchiv/aktuelles-zur-verbandmittelrichtlinie/

www.molnlycke.de

Effekte der „ergänzenden Eigenschaften“ von Wundversorgungsprodukten:

  • feucht halten
  • Geruch binden
  • antimikrobielle Wirkung

Silberprodukte

> Produkte mit Polyhexanid

* "Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser."

www.g-ba.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern