Образование

Wunschschulen bei Ü7-Verfahren wieder zulassen - Neigungen der Schüler müssen berücksichtigt werden

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg
245 Поддържащ 226 в / след Бранденбург

Петицията не беще уважена

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Петицията не беще уважена

  1. Започна 2019
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено на 17.06.2020
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Seit dem Schuljahr 2018/19 werden bei Gesamt- und Oberschulen im Land Brandenburg keine Schüler mehr angenommen, die aufgrund ihrer Neigung oder ihres Talents an bestimmten Schulen besonders gefördert werden. Der sogenannte besondere Grund gem. §53 BrbSchulG wurde vom Brandenburgischen Bildungsministerium trotz Gesetzesgrundlage außer Kraft gesetzt.

Die Schulämter weisen die Di-/Rektor(inn)en an, keine besonderen Gründe mehr zuzulassen. Grund sind Urteile von Verwaltungsgerichten, die in Einzelfällen entschieden haben und bemängelt gaben, dass die Definition des besonderen Grundes nicht im Gesetz, sondern "nur" in einer Verordnung steht. Also zählen Verordnungen demnächst nichts mehr. Eine Gesetzesänderung sei wohl geplant. Wie diese aussehen wird, ist noch ungewiss.

Die Abschaffung des besonderen Grundes würde bedeuten, dass:

  • Schulen, die sich seit Jahrzehnten mit besonderen Profilen einen guten Ruf aufgebaut haben, um ihren Lohn gebracht werden,
  • Schüler, die ein besonderes Talent, eine besondere Neigung haben, aber nicht in der Nähe der Schule, an der sie besonders gefördert werden können, wohnen, Pech haben, an der dann nicht gewollten Schule schlechtere Leistungen bringen und vielleicht sogar das Talent versiegt,
  • Lehrer, die engagiert sind, wenn sie engagierte Schüler mit Talent haben, weniger motiviert sind und eventuell dadurch häufiger krank sind, sich versetzen lassen wollen

Vielleicht war es in der Vergangenheit so, dass der besondere Grund zu leicht ausgelegt wurde. Da kann man aber konkretisieren, z. B. beim Sportprofil durch Vorlage von bisherigen Erfolgen, Empfehlungen vom KSB, LSB, Kader..., bei Kunst entsprechende Werke, bei Sprachen einen Test vorab, usw..

Beim Urteil aus Brandenburg an der Havel, wo die Schule "nur" einen Wahlpflichtkurs "Sportspiele" anbietet aber nichts weiter, kann im Einzelfall kein Kanute an diese Schule oder weil man gern Fußball spielt. Wenn Partnerschaften mit großen Vereinen, viele Sport-AG's, Fördermaßnahmen für Wettkampf-Kinder (auch für Randsportarten), regelmäßige Teilnahmen an schulischen und außerschulischen Wettkämpfen von der Schule mit Schülern, Lehrern und Eltern hinzukommen, kann man (potentielle) Landes-Kaderkinder doch nicht ablehnen.

Und Sprachtalente gehen an einer Sportschule sprachlich unter. Und wenn Russisch nur an einer Schule angeboten wird und ein Kind aus welchen Gründen auch immer unbedingt Russisch lernen möchte, warum soll es dann Französisch lernen an seiner Wohnsitz-Schule?

Sollte das Wohnsitz-Prinzip aufrecht erhalten bleiben, wird der Run auf Privatschulen weiter voranschreiten. Ist das gewollt? Wahrscheinlich. Denn Privatschulen kosten das Land Brandenburg weniger Geld.

Причина

Diese Petition ist sowohl für Schüler, Eltern und Lehrer heute und in den nächsten Jahren wichtig, die möchten, dass:

  • Kinder ab der 7. Klasse an einer Schule unterrichtet werden, auf die sie gerne gehen
  • an der die Kinder entsprechend ihrer Neigung/Talent(e) gefördert werden
  • an der die Lehrer mit motivierten Schülern arbeiten können und dadurch selbst motivierter sind
  • Eltern glücklicher und dadurch wahrscheinlich erfolgreichere Kinder haben werden
Благодарим ви за вашата подкрепа

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Изтегли (PDF)

Новини

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Sie finden das Schreiben im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 466/7 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Brandenburg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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