Zahnersatz/Zahnbehandlung - Kostenerstattung für die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern unter 18 Jahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
878 Unterstützende 878 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

878 Unterstützende 878 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..., daß die kieferorthopädische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen bei Patienten, die in die Indikationsgruppen 1 oder 2 fallen gefördert wird bzw. eine teilweise Erstattung der Kosten nach Abschluß der Behandlung festgelegt wird.

Begründung

Bis zum Jahr 2001 konnte jedes Kind eine Zahnspange bekommen, egal wie hoch der Grad der Fehlstellung der Zähne auch war. Nach dem Abschluß der Behandlung wurden die Kosten zu 100 % von der Krankenkasse übernommen. Dann kam die Änderung um die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten und die erheblichen von den unerheblichen Fehlstellungen zu trennen: Nach Paragraf 29 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn
"eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beissen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht". Dazu wurden vom gemeinsamen Bundesausschuss insgesamt fünf Kieferorthopädische Indikationsgruppen festgelegt, wovon die Gruppen 1 und 2 als unerhebliche Fehlstellungen zukünftig nicht mehr unter die Kassenleistungen fielen. Leider ist es aber so, daß auch Fehlstellungen, die nicht in die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) von 3 bis 5 fallen, trotzdem für die spätere Zahngesundheit von erheblicher Bedeutung sein können. Das kann jeder Kieferorthopäde bestätigen, aber es werden keine Studien dazu erhoben. Man ist als junge Familie also in der Zwickmühle. Entweder Behandlungskosten (in unserem Fall: 3000,00 Euro) selber aufbringen oder das Kind nicht behandeln zu lassen und später regelmäßig mit kariösen Zähnen (durch den Fehlbiß) zum Zahnarzt schicken. Mein Unverständnis liegt in der Ganz- oder Garnicht Methode der Bundesregierung, die bis 2001 alles gezahlt hat und ab da nichts mehr zahlen wollte ! Gerade Familien mit mehreren Kinder sind heute in der Situation, daß sie sich diese zusätzlichen Kosten von ihrem Haushaltseinkommen nicht leisten können und ich sehe für die Zukunft, daß sehr viele Kinder in Deutschland mit sehr schlecht stehenden Zähnen aufwachsen werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-82711-037014Zahnersatz/Zahnbehandlung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die kieferorthopädische Behandlung von den
    gesetzlichen Krankenkassen bei Patienten, die in die Indikationsgruppen 1 oder 2
    fallen, gefördert wird bzw. eine teilweise Erstattung der Kosten nach Abschluss der
    Behandlung festgelegt wird.
    Zur Begründung wird ausgeführt, nach früherer Rechtslage hätte jedes Kind eine
    Zahnspange bekommen, egal wie hoch der Grad der Fehlstellung der Zähne auch
    gewesen sei. Nach Abschluss der Behandlung seien die Kosten zu 100% von der
    gesetzlichen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Zauberwort: Zahnzusatzversicherung abschliessen. Merkwürdig, dass es das neueste Auto und die Playstation sein muss, für die eigene Gesundheit fehlt der Wille Geld auszugeben. Mehr Eigenverantwortung.

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