Область : Німеччина

Zeitnahe Kündigung von Verträgen durch den Verbraucher

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 25 в Німеччина

Петицію було завершено

25 25 в Німеччина

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Kündigung eines Vertrages durch den Verbraucher grundsätzlich nach z. B. 6 Wochen (in jedem Falle aber sehr zeitnah) sofort umfassend rechtswirksam wird und die Kündigung auch nicht durch irgendwelche Zusatzvertragsklauseln des jeweiligen Vertrages verwässert bzw. ausgehebelt werden kann. Der Kunde bzw. Verbraucher soll das Recht bekommen, Geldzahlungen nach z. B. 6 Wochen sofort einzustellen, ohne Rechtsmittel der Firmen fürchten zu müssen.

мотиви

Es ist definitiv verbraucherfeindlich, dass sehr viele Verträge (z. B. handy-Verträge, abgeschlossene Verträge, die bei Geschäftsaufgabe jedweder Art gekündigt werden müssen usw.) in der Realität rechtlich so ausgestaltet sind, dass der Verbraucher bzw. Kunde im Zweifelsfalls noch monate- oder gar jahrelang bestimmte Gebühren, Tarife oder sonstige Geldzuwendungen an die jeweiligen Firmen, mit denen Verträge in der Vergangenheit geschlossen wurden, meistens im Monatsrhythmus leisten muss, ohne dass er die im Vertrag vereinbarte Vertragsleistung noch benötigt oder haben will. Oft werden auch noch irgendwelche Zusatzbescheinigungen oder Ähnliches verlangt, um die Beitrags - bzw. Zahlungszeit weiter in die Länge zu ziehen und dem Kunden nur weitere Erschwernisse aufzubürden. Es handelt sich hierbei um eine unnötige Form der versteckten Leistungserschleichung, da Geldzahlungen ohne weiter gewünschte oder benötigte Leistungserbringung seitens der jeweiligen Firma an diese Firma geleistet werden müssen, da die Firmen in der Regel die Vertragsregelungen gestalten und dieses Vorgehen in ihren Verträgen so festschreiben. Ein Verhandeln hierüber ist in der Regel in der Praxis nicht möglich. Bei einseitiger Zahlungseinstellung durch den Kunden bzw. Verbraucher resultieren dann in der Regel Prozessverfahren, die sich viele Bürger nicht leisten können oder nicht leisten wollen, da sie finanziell oder nervlich überfordert werden; für die jeweilige Firma ist es jedoch indes in der Regel ein leichtes, derartige Prozesse auch bis zu den höchsten Instanzen durchzufechten. Auch die Möglichkeit von Sammelklagen bietet hier keine Lösung, da z. B. bei Geschäftsaufgabe die Verträge oft sehr geschäftsbezogen bzw. individuell sind, so dass hier Sammelklagen gar nicht zur Anwendung kommen können, da sich nicht genügend Kläger finden, die in weitgehend identischer Weise jeweils betroffen sind. Aufgrund der derzeitigen Regelungen kann davon ausgegangen werden, dass für Verbraucher auf diese Weise sehr hohe Millionen - bzw. gar Milliardenschäden pro Jahr resultieren.

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