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Zensus 2021 - Verhindern der Datenübermittlung durch Privatunternehmen - Aussetzen der Volkszählung

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Bundesministerium des Innern - Bundesinnenminister
108 Tukeva 108 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 und mit dem Zensusgesetz 2021 sollen Privatunternehmen, die erhebungsrelevante Daten über Eigentumswohnungen, deren Bewohner, Größe der Wohnung, Anzahl der Räume, Angaben zum energetischen Zustand und Vieles mehr vorliegen haben, ermächtigt werden, diese über das Internet an eine sogenannte CORE-Schnittstelle an Landesämter/Behörden zu übermitteln, ohne, dass der jeweilige Eigentümer oder Mieter/Bewohner von der Behörde darüber informiert wird.

Diese vorgeblich zur Erfüllung staatlicher Aufgaben intransparente Datensammlung und Weitergabe von persönlichen Daten der Bürger, Eigentümer und Bewohner, muss verhindert werden.

Sofern der Staat, gleich ob aus eigenem Antrieb oder, wie in diesem Fall, aufgrund von Vorgaben der EU solche Daten erheben will, möge er dazu sich direkt an die Betroffenen wenden, die damit den Rechtsweg ausschöpfen könnten, falls sie dies für erforderlich halten und nicht an den Betroffenen vorbei, über Dritte, noch dazu über gewinnorientierte Privatunternehmen, die Daten heimlich einzuheben.

Grundlagen finden sich unter

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/statistik/zensus-2021/zensus-2021-artikel.html

Perustelut

Es ist wichtig, dass bereits heute, lange im Vorfeld des finalen Datenabgriffs die Betroffenen, und das sind praktisch alle Bürger dieses Landes, da Sie alle irgendwo wohnen, sich gegen diese intransparente, am Eigentümer der Daten vorbei gehende, erzwungene und heimliche Datensammlung zu Wehr setzen. Außerdem sollen bereits ab 2019 erste Daten und ab 2020 erste Datensatzänderungen, notfalls mit Exceltabellen (!) den Behörden übermittelt werden. Dies zu verhindern gelingt nur, wenn

a.) Das Problem, staatliche Datenerfassung unter Weitergabe von Daten durch Privatunternehmen über das Medium Internet erst einmal publik und der Öffentlichkeit jetzt in 2019 bewusst wird

b.) Alle Betroffenen, also praktisch alle Bürger, sich hierzu gegenüber dem Gesetzgeber eindeutig positionieren und die Weitergabe Ihrer Daten verbieten

c.) Das Gesetz geändert und die Datensammlung nur und ausschließlich durch staatliche Stellen und Mitarbeiter oder Beamte, die hierfür geschult und ausgebildet sind, direkt und unmittelbar bei den Eigentümern der Daten, den Wohnungseigentümern und Mietern erhoben werden

d.) Dadurch Missbrauch wirksam verhindert und allen Bürgern der Rechtsweg geöffnet wird

e.) Sie alle sich an die Politiker, Bundestagsabgeordnete, den Innenminister und sonstige Mandatsträger wenden und dort das Bewusstsein geweckt wird, dass dieses Vorgehen einem Rechtsstaat nicht angemessen ist.

f.) Sie alle Nachbarn, Kollegen, Freunde und Mitbewohner informieren.

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