Regione: Vokietija

Zivilprozessordnung - Änderung der §§ 169 und 317 der Zivilprozessordnung (Versendung von Beschlüssen/Urteilen als Urschriften)

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
92 Palaikantis 92 in Vokietija

Peticija pabaigta

92 Palaikantis 92 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die §§ 169 und 317 Zivilprozessordnung (ZPO) so zu ändern, dass Gerichte, Amtsgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte usw. Beschlüsse und Urteile wieder als Urschrift verschicken, wie es bis vor wenigen Jahren noch in der ZPO stand.

Priežastis

Nach § 315 ZPO müssen Richter ihre Beschlüsse unterschreiben. De facto tun sie es aber seit vielen Jahren nicht mehr. Immer wieder heißt es, die Urschrift sei im Gericht in der Akte, aber auch dort finden sich in der Regel keine Urschriften.Die ZPO sieht ausdrücklich vor, dass auf Antrag eine Ausfertigung zu erstellen ist. Wenn man davon Gebrauch machen und sich eine Fotokopie der Urschrift als Ausfertigung zuschicken lassen will, was das Beurkundungsgesetz ausdrücklich zulässt, weigern sich die Richter schlicht, eine Kopie der Urschrift anzufertigen.Da man weder im Gericht die Urschrift einsehen kann, keine Kopien der Urschriften erhält und zudem auch immer öfter kein Urkundsbeamter mehr dafür bürgt, dass es die Urschrift überhaupt gibt, ist eine große Rechtsunsicherheit entstanden. Es ist de facto unmöglich geworden, einem Richter in einem Strafprozess die Urheberschaft eines Beschlusses zweifelsfrei nachzuweisen, was zunehmend zum Problem wird.Richter können seit vielen Jahren de facto nahezu jede Straftat begehen, ohne belangt zu werden. Wenn doch mal ein schneidiger Staatsanwalt Anklage erhebt, steht das Opfer mit einem Berg Zettel da, die allesamt nicht dem Genügen, was der Normalbürger unter einer Urkunde versteht. Zu einer Urkunde gehört unabdingbar die Unterschrift. Gute Kriminaltechniker können vielleicht noch feststellen, mit welchem Drucker eine Schriftstück erstellt wurde, aber die Urheberschaft ist nicht mehr zweifelsfrei beweisbar. So ein Zustand ist einem Rechtsstaat unwürdig. Es kommt hinzu, dass die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt, Mord mal ausgeklammert, der verjährt nicht. Zivilrechtliche Ansprüche werden manchmal erst nach 8 Jahren oder später erkannt. Dann hat das Gericht die Akte aber nicht mehr. Dann steht man auch zivilrechtlich wieder mit einem Berg Zettel da und man weiß, die Richter streiten dann ihre Beteiligung ab. Diese Schreiben, die gewöhnlich von der Justiz kommen, sind so gestaltet, dass jeder sie leicht fälschen kann, und genau darauf werden sich Richter in Prozessen berufen.In der Praxis machen Hilfskräfte auf Ausdrucken kleine Wellenlinien, Aidsschleifen, Kringel und ähnliches. Das soll dann einen Ausdruck "glaubhaft" machen, tut es aber nicht. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Richter, die angeblich laut der Hilfskraft die Urschrift unterschrieben haben, an dem Fall gar nicht beteiligt waren. Daher ist die Glaubwürdigkeit der von Hilfskräften beglaubigten Dokumente praktisch gleich Null.Es ist den Richtern durchaus zumutbar, wieder Urschriften an die Prozessbeteiligten zu schicken und für den Bürger ist es einfach unabdingbar, um Anspräche gegen die Richter auch durchsetzen zu können.

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