Zivilprozessordnung - Gestaltung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse realitätsnah und praxistauglich gestaltet werden.

Begründung

Vor allem hinsichtlich Verzinsung, Angabe von Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit und Beginn von Verzug, sowie Verständlichkeit.Die derzeitige Praxis von 5 % über dem Basiszinssatz (derzeit 3,62 %) gewährt dem Gläubiger einen ungerechtfertigten finanziellen Vorteil. Trotz intensiver zwangsläufig laienhafter Recherche konnte ich keine Grundlage oder Erklärung für die 5 % finden.Jeder Kostenfestsetzungsbeschluss soll Zahlungsempfänger, Zahlungsdaten, Fälligkeit und Beginn des Verzugs klar nennen. Wenn z.B. der Anwalt des Prozessgegners Kostenerstattung geltend macht, ist nicht klar, ob an den Gegner oder dessen Anwalt zu leisten ist. Überdies fehlt ein Hinweis auf Bringschuld.Alternativ soll im Kostenfestsetzungsbeschluss der Gläubiger verpflichtet werden, dem Schuldner diese Angaben zu machen und ein Fälligkeitsdatum zu nennen.Die Verzinsung soll erst nach Verstreichen des Fälligkeitsdatums einsetzen. Derzeit erlaubt die Rechtsprechung den Beginn der Verzinsung schon ab einem Datum deutlich vor Ausfertigung und Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Zahlungspflichtigen.Die Ausdrucksweise von Gerichten und Anwälten soll auch für juristische Laien eindeutig verständlich sein und nicht allein zum Lesen schon Rechtsbeistand erfordern. Dies gilt für alle Justizorgane und -verlautbarungen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-3100-034426Zivilprozessordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Kostenfestsetzungsbeschlüsse realitätsnah und
    praxistauglich gestaltet werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, gerichtliche
    Kostenfestsetzungsbeschlüsse sollten klare Angaben zu dem Zahlungsempfänger, zu
    den Zahlungsdaten, zur Fälligkeit und zum Beginn des Verzugs enthalten. Die
    Verzinsung solle erst nach Ablauf eines Fälligkeitsdatums erfolgen. Überdies sei keine
    gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Feststellung ersichtlich, aus der hervorgehe,
    dass... weiter

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