Bölge : Almanya

Zivilrecht im Internet - Stärkung der Meinungsfreiheit im Internet

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Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Destekleyici 57 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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  1. Başladı 2017
  2. Koleksiyon tamamlandı
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  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die in Artikel 5 Grundgesetz (GG) verankerte Meinungsfreiheit im Internet zu stärken, um sicherzustellen, dass Meinungen innerhalb des Internets nicht durch Löschung oder Zensur von Betreibern unterdrückt werden.

Gerekçe

Ziel muss es sein, sicherzustellen, dass Meinungen, z. B. zu Produkten, Kundenservice, Firmen etc., nicht durch sogenannte "Netiquette" unterdrückt und gelöscht werden.Viele Firmen stellen z. B. durch ein Forum zwar eine öffentliche Diskussionsplattform bereit, sobald dann jedoch ungewünschte Beiträge auftauchen, werden diese gelöscht, Beschwerden über die Löschung, Kommentare dazu, bzw. der Versuch für die freie Meinungsäußerung einzutreten, führen regelmäßig zu Sperrungen oder Bannungen des Users.Teilweise drohen Firmen unverhohlen damit, dem Kunden den Zugriff auf ein erworbenes Produkt zu entziehen, wenn man sich nicht der Firma unterwirft und auf seine Meinung verzichtet.Teilweise betreibt man den Kundenservice für Produkte nur noch über Foren. Um so wichtiger ist es, dass der Kunde seine Rechte in einem solchen Forum auch einfordern kann und darf, ohne dafür diskriminiert oder bestraft zu werden.Der Kunde als solches, seine Verbraucherrechte, sein Recht, Mängel zu rügen oder die Beseitigung von Mängeln zu fordern, wird durch die Firmenforen geblockt und unterdrückt.Der Schutz der Meinungsfreiheit muss im Internet gesichert sein, um sicherzustellen, dass jeder Verbraucher seine Meinung oder Beschwerden zu einem Produkt, oder auch zum Umgang mit dem Kunden frei und unzensiert mitteilen darf.Firmen, die in Deutschland über das Internet tätig sind und Foren für Kundendiskussionen rund um Ihr Produkt oder ihre Produkte bereitstellen, müssen sich auch im Internet nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen halten und das GG achten. Es darf beim Schutz der Bevölkerung keine Rolle spielen, wo die Firma ansässig ist, sondern nur ob sie ihre Dienste in Deutschland bereitstellen, bzw, speziell Ihre Dienste in deutscher Sprache mit deutschsprachigem Forum verbreiten. Insbesondere dann, wenn die Firmen innerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben und von dort aus agieren.Die Regelungen des Schengen-Abkommens, der Firmenfreiheiten innerhalb Europas tätig zu sein, darf nicht vor dem Internet halt machen.

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Haberler

  • Pet 4-18-07-407-048059 Zivilrecht im Internet

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte
    Meinungsfreiheit im Internet zu stärken.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es müsse sichergestellt werden,
    dass Meinungen innerhalb des Internets nicht durch Löschung oder Zensur von
    Betreibern unterdrückt werden. Das Ziel müsse sein, sicherzustellen, dass Meinungen
    beispielsweise zu Produkten, Kundenservice, Firmen, etc. nicht durch eine
    sogenannte „Nettikette“ unterdrückt und gelöscht werden.

    Viele Firmen stellten... daha ileri

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