Regione: Germania

Zivilrechtliche Haftung für unerlaubte Handlungen - Erweiterung des § 844 Bürgerliches Gesetzbuch (Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Supporto 27 in Germania

La petizione è conclusa

27 Supporto 27 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge § 844 BGB (Ersatzansprüche Dritter bei Tötung) wie folgt erweitern:(3) Der Ersatzpflichtige hat den Erben des Getöteten für das den Hinterbliebenen entgangene Lebensglück mit dem Getöteten und für die durch den Tod nicht mehr erzielbaren Einkommen unabhängig vom Schadensersatz und Unterhaltsschaden einen Betrag von mindestens 1.000 Euro pro entgangenem Lebensjahr zu zahlen. Basis bildet dazu die durchschnittliche Lebenserwartung der betreffenden Alterskohorte.

Motivazioni:

Beispiel: Ein Junge wird im Lebensalter von 3 Jahren überfahren. Damit entgehen ihm bezogen auf die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern 75 Lebensjahre. Beispiel 2: Ein Mädchen wird im Alter von 3 Jahren überfahren. Bezogen auf die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen entgehen ihr sogar 80 Lebensjahre.Gerade der Tod von Kindern trifft Angehörige besonders stark. Da Kinder üblicherweise über kein eigenes Einkommen verfügen, entsteht durch den Tod eines etwa im Straßenverkehr getöteten Kindes kein Unterhaltsschaden. Zwar führt die letzte Reform des § 844 Abs. 3 BGB dazu, dass im Fall eines unmittelbaren Näheverhältnisses eine angemessene Entschädigung für das erlittene seelische Leid zu zahlen ist auch in den Fällen, in denen kein Schockschaden entstanden ist. So kann es groteskerweise dazu kommen, dass es finanziell gesehen deutlich günstiger ist, wenn ein Unfallopfer verstirbt als wenn es schwerverletzt überlebt. Diesem Missstand wird durch die Erweiterung von BGB § 844 "Ersatzansprüche Dritter bei Tötung" begegnet, wobei über die Höhe der pro Lebensjahr entgangenen Betrag, den der Ersatzpflichtige zu zahlen hat, diskutiert werden kann. Mit 1.000 Euro sind wir noch weit von den tatsächlich ausbleibenden jährlichen Einkommensausfällen entfernt, schaffen aber einen ersten Einstieg in diese Gerechtigkeitsfrage.

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