Regiune: Germania

Zivilverfahren - Zurverfügungstellung eines Verhandlungstermins innerhalb von vier Monaten

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 de susținere 12 in Germania

Petiția este respinsă.

12 de susținere 12 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich sicherzustellen, dass jeder Bürger einen Anspruch hat, innerhalb von 4 Monaten einen Verhandlungstermin vor einem Zivilgericht zu erhalten.

motive

Das Grundgesetz der Bundesrepublik verpflichtet sowohl den einzelnen Bürger aber auch alle staatlichen Stellen dazu, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu gewährleisten. Dazu gehört unabdingbar auch das Recht, Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten durchzuführen. Dieses Recht beschneidet der Staat bewusst in erheblicher Form dadurch, dass er die Anzahl der Richter derart gering hält, dass wir Bürger mitunter nicht nur monatelang, sondern sogar jahrelang auf ein Verhandlungstermin warten müssen, weil die Gerichte derart überlastet sind. Sie als Staatsorgan verhindern somit bewusst, gezielt und wissentlich, dass ich als Normalbürger somit für eine sehr sehr lange Zeit nicht zu meinem Recht komme. Damit verstoßen sie gegen unser Grundgesetz. Und das bezeichnet das Hohe Haus als Rechtsstaat. Ich fordere sie daher auf, diesen Mißstand abzustellen.

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știri

  • Pet 4-18-07-310-035904Zivilverfahren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, gesetzlich sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder
    Bürger einen Anspruch hat, innerhalb von vier Monaten einen Verhandlungstermin vor
    einem Zivilgericht zu erhalten.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das Grundgesetz verpflichte alle
    staatlichen Stellen, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu gewährleisten. Dazu
    gehöre unabdingbar das Recht, Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten
    durchzuführen. Dieses Recht werde durch den Staat beschnitten, wenn die Anzahl... mai departe

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