Область: Германия

Zollrecht - Vereinfachten Verfahren bei der Zollabwicklung für private Käufer

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
125 Поддерживающий 125 через Германия

Петиция была завершена

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  1. Начат 2019
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Zur Vermeidung von Ausfällen der Einfuhrumsatzsteuer soll privaten Käufern ermöglicht werden, die Einfuhrumsatzsteuer bei vom Versender falsch deklarierten Paketen in einem vereinfachten Verfahren (Eigenerklärung und Überweisung an ein Konto des Zolls) nachzuentrichten.

основания

Viele Versender aus dem Ausland deklarieren Pakete falsch, um die Verzollung/Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterlaufen. Dem Fiskus entstehen dadurch erhebliche Steuerausfälle; zudem wird der Wettbewerb verzerrt.In der Regel will der private Importeur keine Steuern hinterziehen. In den meisten Fällen ist er sich seiner Pflicht, bei Falschangaben beim Zoll vorstellig zu werden, auch nicht bewusst, er interpretiert den grünen Aufkleber des Zolls als "Freibrief". Hinzu kommt die Zeit und Fahrerei, um beim Zoll vorstellig zu werden, die in der Regel zu keinem Verhältnis zur entrichtenden Steuer steht. Ein Artikel für 40 € mit weniger als 8 € Einfuhrumsatzsteuer bedingt für einen Empfänger auf dem Lande beispielsweise 1 Stunde Fahrt zum Zoll, 30 Minuten Wartezeit, 15 Minuten zur Abwicklung, 1 Stunde Rückfahrt. Alleine die Vergütung des Zollbeamten übersteigt die Steuereinnahme.Das Problem ließe sich fast ohne jeden Kostenaufwand lösen, indem Privatkunden ihre Importe auf der Webseite des Zolls in einem vereinfachten Verfahren anmelden könnten.Die Vorgehensweise wäre wie folgt:Der Verbraucher geht auf die Webseite des Zolls und gibt folgende Daten in ein Webformular ein:- Name und Anschrift des Empfängers- eMailadresse (optional)- Name und Anschrift*, Land des Versenders (Anschrift nur, sofern lesbar)- Warenwert inkl. Versand, Währung- Zolltarifnummer (Wahloption: Suche über ein "Frageformular", das zur Zolltariffnummer führt)- Sendungsnummer (soweit vorhanden)Der Verbraucher erhält als Ergebnis eine Vorgangsnummer, den zu zahlenden Betrag und die Bankverbindung; soweit er eine eMailadresse angegeben hat, zusätzlich diese Informationen als Mail.Alternativ/optional: Der Verbraucher kann sich beim Zoll registrieren und erhält eine private Zoll-ID (pzID), welche er direkt als Adresszusatz bei seiner Bestellung angeben kann. Bereits unmittelbar nach Bestellung/Erhalt der Sendungsnummer kann er die Verzollung online durchführen. Der Zoll braucht dann nur bei Verdacht von Falschangaben des Empfängers (!) oder Verdacht auf Marken-/Patentverletzungen zu kontrollieren und Belege/Öffnen des Pakets fordern.Der grüne Aufkleber "Von zollamtlicher Bearbeitung befreit" wird ergänzt durch "Bei Falschangaben in der Zollinhaltserklärung ist der Empfänger zur Nachverzollung unter ... oder beim örtlich zuständigem Zollamt binnen 30 Tagen verpflichtet".Durch einen geringstmöglichen Aufwand wird der Zoll massiv entlastet, gleichzeitig werden Steuerausfälle vermieden und Wettbewerbsnachteile heimischer Händler reduziert. Der steuerpflichtige Verbraucher wird über seine Pflichten als Importeur informiert und kann die Steuer auf einfache Weise abführen. Bei registrierten Verbrauchern könnte jährlich ein Steuerbeleg über entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und Zoll versendet werden; bis zu einem Steuerbetrag von z. B. 100 €/Jahr sollte der Kontoauszug als Beleg reichen, um die Zollverwaltung zu entlasten.

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