Region: Tyskland

Recht auf pers. Budget für ALLE Behinderten

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
34 Støttende 34 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

34 Støttende 34 i Tyskland

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  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Sozialämter zwingen Antragsteller mit unangemessenen Eigenbeteiligungen zur Rücknahme ihres Antrages. Ein Mensch mit Behinderung hat auf Grund seiner Behinderung und mangelhafter Gesundheit sehr hohe Kosten zu tragen. Viele Medikamente, notwendige Hilfsmittel und Therapien werden von den Kassen nicht bezahlt. Wenn man z.B. Homöopathie, besonderer Ernährung, Naturheilkunde, Heilpraktiker oder eine besondere Physio- oder Psychotherapie braucht, muss man selbst zahlen. Kassenpatienten kommen dann schnell zu hohen Mehrausgaben, die das Sozialamt bei ihrer Ermittlung des Eigenbedarfs nicht beachtet.

Es gibt fast keine unabhängigen Budgetberater mit Anlaufstellen für Behinderte mehr, die Menschen mit Behinderungen in der Umsetzung ihres Rechtsanspruches unterstützen. Rechtsanwälten sind bei einer gerichtlichen Durchsetzung die Hände gebunden, weil Richter an den Sozialgerichten wissentlich und willentlich die Verfahren verschleppen und mit menschenunwürdigen Begründungen hinauszögern. Nicht jeder Mensch mit einer Behinderung, der ein Persönliches Budget beantragt, hat ewig Zeit. Es kommt vor, dass ein Antragsteller schon vor dem Ende der Bearbeitungsfrist verstirbt.

Durch die ständigen Ablehnungsbescheide von Anträgen bei den Ämtern und Behörden und andere zuständige Stellen, kommt es zu einer künstlich hinausgezögerten Bearbeitungsfrist. Diese Verfahrensweise entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen und Durchführungsbeschlüsse zum Persönlichen Budget. Es ist menschenunwürdig und beeinträchtigt im hohen Maße weiterhin deren Gesundheit und Psyche.

Mit diesen üblichen Vorgehensweisen wird das Menschenrecht auf Schutz der Würde des Menschen missachtet. Das Recht auf Unversehrtheit und Gefährdung der Gesundheit nicht eingehalten. Damit das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von den Behörden einfach dadurch verhindert oder unrechtmäßig hinausgezögert.

Die Festlegungen in Pflegegutachten werden von staatlichen Einrichtungen und Institutionen oft nicht anerkannt, bzw. nicht finanziell unterstützt. Damit werden die Rechte auf Teilhabe einfach nicht umgesetzt. Das Anerkenntnis wird nur bei einem Einsatz von Pflegediensten gewährt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen würden, das Leben Betroffener zu verbessern! Das Thema betrifft viele behinderte Menschen, die ihre Rechte noch nicht einmal kennen.

Begrundelse

Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget (PB) für Menschen mit Behinderung steht jedem Menschen laut Gesetz zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen sind u.a. SGB XII und SGB IX ff., Leben in eigener Wohnung, Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung u.a. SGB V, SGB XI ff., Grund- und Behandlungspflege, Verhinderungspflege, niederschweflige Betreuungsleistungen u.a. SGB XII ff., Bedarf bei Kassenleistungen

Ziel ist:

  • durch Assistenz zu einer ganzheitlichen aktivierenden Pflege beitragen,

  • die Selbstbestimmung zu fördern

  • trotz Versorgungsdifferenzen einen Menschen mit Behinderungen fördern

  • eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten und fördern

  • einen Ausgleich durch die entstandenen Nachteile der Behinderung anstreben und
    gewährleisten

  • Menschen ohne anerkannte Behinderung Hilfe entsprechend ihres Bedarfs
    ermöglichen

  • der zeitliche Rahmen umfasst eine Spanne bis 24 Stunden pro Tag.

Es ist persönliches Geld, womit sie ein selbstbestimmendes Leben finanzieren können. Es wird monatlich an den Antragsteller überwiesen und kann für verschiedene Bereiche ihres Lebens eingesetzt werden.

Persönliche Betroffenheit: Wenn Zielvereinbarungen widersprochen werden, erfolgt im Sozialamt Dresden kein neuer Vorschlag. Der Antrag wird abgelehnt, weil der Antragsteller eine zu keinem annehmbaren Ziel führende Zielvereinbarung nicht unterschreibt. Es erfolgt keine Budgetkonferenz. Es gibt kein Gespräch mit dem potenziellen Kostenträger. Damit vergeht Zeit, die ein Antragsteller auf Grund seiner gesundheitlichen Problematik nicht hat. Er wird durch diese Arbeitsweise psychisch mürbe gemacht und muss vielleicht aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen.

Widersprüche gegen nicht zum Bedürfnis des Menschen mit Behinderung passende Zielvereinbarungen werden nicht bearbeitet oder vom Gericht festgelegte Teilhaben am gesellschaftlichen Leben sehr gering finanziell unterstützt. Es gibt dort Sätze von 12,98 € bei Assistenten, die sich ein Antragsteller auf dem freien Markt einkauft. Davon kann kein Assistent beschäftigt werden.

Die Stundensätze für niederschwelligen Betreuungsleistungen und Assistenz bei den paritätischen Vereinen und Pflegediensten liegen oft bei bis zu 35 € und höher. Was bleibt dann bei einem Betrag von bisher 106 €, jetzt höher, für einen indivituelles Bedürftigen des Behindertenübrig. Es ergibt dann einen nicht den Bedarf deckenden Einsatz im Bereich niederschwefliger Betreuung. Es ergibt für den behinderten Menschen dann eine Betreuung von ca. 2 bis 3 Stunden im Monat. Oder auch noch weniger. Das Geld für eine Eigenleistung in diesem Bereich hat auch nicht jeder Mensch. Also heißt das Stubenarrest und zu Hause bleiben, was bis zur Vereinsamung führen kann. Es ist zu erwarten, dass jetzt nach der Neuregelung des Gesetzes die Pflegedienste auch ihre Preise nach oben korrigieren. Dieser Preistreiberei sollte die Regierung Einhalt gebieten und staatliche Mittel entgegensetzen.

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