Περιοχή: Γερμανία
Κοινωνική πολιτική

Zukunft schaffen für geringfügig Beschäftigte in der Caritas!

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Arbeitsrechtliche Kommision des Deutschen Caritasverbandes
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Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

An die Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Zukunft schaffen für GfBs in der Caritas! Aufruf zu den Sitzungen der Arbeitsrechtlichen Kommission am 13.6.2013 und 10.10.2013 in Fulda

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir brauchen dringend Regelungen für den Einsatz geringfügig Beschäftigter über den 31. Dezember 2013 hinaus. Unzählige Verbände, Dienstgeber und Mitarbeitervertreter haben dies bereits im Frühjahr mit ihrer Zustimmung zum entsprechenden Positionspapier deutlich gemacht.

Αιτιολόγηση

Kunden, aber insbesondere die Mitarbeiter und die Caritas in Deutschland haben ein Recht auf eine zeitnahe Lösung und Perspektive. Wir fordern Sie auf, die anstehende Sitzung in Fulda zu nutzen, um eine marktkonforme Nachfolgeregelung oder mindestens einen vertretbaren Übergang zu schaffen. Dabei gilt:

  1. Vorrang SV-pflichtiger Tätigkeiten: Vorrang hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Regelsystem unserer Gesellschaft. Grundsätzlich erhalten Mitarbeiter ein Angebot für eine SV-pflichtige Beschäftigung.

  2. Möglichkeit GfB nutzen: Der Staat hat das pauschalierte GfB-System eingeführt, um differenzierte Möglichkeiten und eine vereinfachte Abwicklung zu ermöglichen. Wir wollen dieses System verantwortungsbewusst und im Sinne unserer AVR nutzen. Wenn potenzielle Mitarbeiter kein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wünschen und/oder einer besonderen Zielgruppe (z.B. Rentner, MA in Elternzeit, Studenten …) angehören, gibt es das Angebot für eine GfB-Tätigkeit mit einer abgestimmten, legalen und wirtschaftlich darstellbaren Vergütungsregelung.

  3. Gleichbehandlung umsetzen: Gleichbehandlung im möglichen Rahmen heißt, dass GfBs an allgemeinen Vergütungssteigerungen und -regelungen auf AVR-Basis konsequent teilhaben, aber auch wie SV-pflichtige Mitarbeiter ihre Steuer (pauschal 2%) selber tragen. GfB-Vergütungen steigen, bleiben aber in einem marktkonformen Rahmen. Schaffen Sie eine Zukunft für GfBs in der Caritas!

AKC Alten- und Krankenhilfe der Caritas gGmbH Olpe Christoph Becker / Geschäftsführer
Christoph Rinke / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung

Caritasverband Paderborn e.V. Patrick Wilk / Vorstand Dietmar Jürgens / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung

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    στον/-ην/-ο 14.06.2013
  • Änderungen an der Petition

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Συζήτηση

Eine Beschäftigung als GFB über den 31.12.2013 ist weiterhin gegeben. Die Veränderung wird sein, dass diese MA korrekt eingruppiert und mit Brutto-Lohn vergütet werden. Bei diesem Aufruf geht es darum, die weggefallene Vergütungsregelung für GfBs durch eine rechtlich sichere, gerechte und wirtschaftlich tragbare Regelung abzulösen. Wichtig ist uns, dass die Dienstgeber- und Dienstnehmerseite in der Kommission auf Bun-desebene eine Lösung erarbeiten, die allen rechtlichen Überprüfungen standhält.

Was soll denn das? Es geht hier doch bloß darum Mitarbeiter entgegen dem TzBfG geringer als hauptamtliche Mitarbeiter zu vergüten. Die weggefallene Vergütungsregel muss nicht ersetzt werden. Sie ist durch das TZBfG geregelt in dem verfasst ist, dass TZ Mitarbeiter den selben Stundenlohn erhalten wie hauptamltiche Mitarbeiter. Diese Abstimmung hier hilft keinem Mitarbeiter sondern dem Dienstgeber, der Dumpinglöhne haben möchte.

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