Kraj : Německo
Provoz

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h

Petice je adresována
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
52 155 51 800 v Německo

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben.

In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch.

Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.

Odůvodnění

Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen.

Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen.

Der Hauptanwendungsbereich der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.

Das gilt in besonderem Maße bezogen auf zeitlich gebundene Verkehrsteilnehmerinnen wie Linienbusfahrende und LKW-Fahrende. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehen jedoch bei Überholvorgängen gerade für kleine, insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder erhebliche Gefährdungspotentiale aus.

Diese übersteigen das von einer moderat erhöhten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehende Gefährdungspotential erheblich. Das gilt ebenso für den Einsatz auf kleineren Landstraßen und Wirtschaftswegen vorrangig durch jugendliche Landbevölkerung. Wie sie im Stadtverkehr ein sicheres und unauffälliges "Mitschwimmen" ermöglicht, könnte die erhöhte Geschwindigkeit auf dem Land dazu beitragen, andere Verkehrsteilnehmerinnen zum Warten bis zu geeigneten Überholsituationen zu motivieren und so die typische Gefahr des Abgedrängtwerdens zu vermindern und es andererseits ermöglichen, auf 25 oder 35 km/h beschränkte landwirtschaftliche Fahrzeuge angemessen zügig und sicher zu überholen.

Zugleich würde durch die Beschränkung auf maximal 60 km/h sichergestellt, dass der Zugang zu Autobahnen nur solchen Fahrer/innen ermöglicht wird, die eine spezielle Kraftradausbildung genossen haben. Sinn und Zweck der Führerscheinklasse A1 blieben somit erhalten.

§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.

Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder attraktiver gestaltet werden. Der geringere Energieverbrauch und somit der geringere CO2 Ausstoß in Verbindung mit geringerer Ressourcenbelastung und weniger genutzter Verkehrsflächen sprechen für das Zweirad als Ersatz fürs Auto. Diesen Umstieg gilt es möglichst attraktiv zu gestalten.

Děkujeme za vaši podporu , SIP Scootershop GmbH z Landsberg
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zprávy

  • Hallo Leute, liebe Unterstützer,
    auch Monate später nichts neues vom Bundestag.
    Wir waren so frei und haben mal wieder nachgehakt, Antwort kam in Form des Schreibens hier. "Möglichst zeitnah zu bearbeiten..." Haha.
    Wir halten euch auf dem Laufenden!
    Einen guten Saisonstart aus Landsberg
    Ralf
    SIP Scootershop

    www.sip-scootershop.com

  • Liebe Unterstützer,
    auf unser Schreiben vom November haben wir heute die Antwort von Frau Knop vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten, siehe hier im Anhang.
    Sie hat eine weitere Prüfung unseres Antrags eingeleitet und wird nun den Ausschussdienst eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellen lassen, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten geprüft wird.
    "Diese werden sich intensiv mit unserem Anliegen befassen".

    Ich hoffe sehr die Beteiligten kennen sich in den Themen Verkehr aus und sind bereits mal mit einem Kleinkraftrad durch eine Stadt gefahren. Intensiv wäre es auch wenn die eine oder andere Rückfrage hier bei uns ankommen würde.
    Wir sind sehr gespannt.

    Wir halten euch auf dem Laufenden.

    Schönen... více

rozprava

Ich fahre selber Ne 50er und Auto. Daher kann ich bestätigen, dass 45km/h für beide Seiten störend ist. Als Autofahrer wird man ausgebremst und als Moped Fahrer wird man mit nem Abstand von 10mm überholt. Als Moped Fahrer fühlt man sich da ziemlich unsicher.

Wenn alle hier das Argument der Sicherheit bringen, wo bitte sind die Sorgen um unsere mofa Fahrer die mit 25 kmh nur fahren dürfen ? Wenn ein traktor mit 2 Anhänger zum überholen ansetzt ist das nicht lustig als mofa Fahrer. Oder wenn bergauf ein ebike dich überholt . Wenn das Argument der Sicherheit hier kommt ,dann bitte auch für die ,die noch mehr gefährdet sind . Diese petition wäre super wenn sie diese Fahrzeuge auch berücksichtigen würde

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