Regija: Njemačka
Promet

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm von 45 auf 60km/h

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
26.154 Potpora 25.985 u Njemačka

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  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum, die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 59 km/h oder 60km/h anzuheben.

In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch.

Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.

Obrazloženje

Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen.

Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 59 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen.

Der Hauptanwendungsbereich der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.

Das gilt in besonderem Maße bezogen auf zeitlich gebundene Verkehrsteilnehmerinnen wie Linienbusfahrende und LKW-Fahrende. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehen jedoch bei Überholvorgängen gerade für kleine, insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder erhebliche Gefährdungspotentiale aus.

Diese übersteigen das von einer moderat erhöhten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehende Gefährdungspotential erheblich. Das gilt ebenso für den Einsatz auf kleineren Landstraßen und Wirtschaftswegen vorrangig durch jugendliche Landbevölkerung. Wie sie im Stadtverkehr ein sicheres und unauffälliges "Mitschwimmen" ermöglicht, könnte die erhöhte Geschwindigkeit auf dem Land dazu beitragen, andere Verkehrsteilnehmerinnen zum Warten bis zu geeigneten Überholsituationen zu motivieren und so die typische Gefahr des Abgedrängtwerdens zu vermindern und es andererseits ermöglichen, auf 25 oder 35 km/h beschränkte landwirtschaftliche Fahrzeuge angemessen zügig und sicher zu überholen.

Zugleich würde durch die Beschränkung auf maximal 60 km/h sichergestellt, dass der Zugang zu Autobahnen nur solchen Fahrer/innen ermöglicht wird, die eine spezielle Kraftradausbildung genossen haben. Sinn und Zweck der Führerscheinklasse A1 blieben somit erhalten.

§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;"

Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder attraktiver gestaltet werden.

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Novosti

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,

    entschuldigt die späte Meldung, ich wollte alle Unterstützer hier mal auf den letzten Stand bringen.
    Wir haben den Petitionsantrag mit den 26.000 Unterschriften im Herbst an den Petitionsausschuss des Bundestages überreicht (siehe letzter Blogbeitrag).
    Anfang Dezember wurde der Eingang bestätigt und man versprach, sich bald zu melden.
    Das war das letzte Lebenszeichen aus Berlin.

    Ich habe heute per email nachgehakt und werde hier wieder berichten.

    Ich wünsche allen, gesund durch die Epidemie zu kommen!

    Beste Grüße aus Landsberg,

    SIP Scootershop GmbH

    (die zum Glück immer noch arbeiten kann und verschickt)

    www.sip-scootershop.com

  • Liebe Unterstützer,
    heute haben wir die mehr als 26.000 Unterschriften und den Petitionsantrag an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und dort persönlich an Ministerialrat Dr. Janß übergeben.

    Hier das Anschreiben dazu im Wortlaut:

    Sehr geehrter Dr. Janß,
    sehr geehrter Verkehrsminister Scheuer,

    wir als Unternehmen aus Landsberg am Lech (Zubehör für Motorroller, 100 Mitarbeiter) haben eine Petition bei Open Petition erstellt mit dem Ziel die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Zweiräder der Klasse M (50ccm) von 45km/h auf 59km/h anzuheben. Die genaue Begründung findet sich bei der Petition:
    www.openpetition.de/!50ccm

    Wenn die Regelungen für Zweiräder attraktiver wären würden mehr Pendler und Autofahrer auf ein Zweirad umsteigen,... unaprijediti

ich habe meinen roller verkauft und mir wieder ein auto gekauft obwohl ich nur kurzstrecke fahre mit 45 km/h war ich im stadtverkehr ein hindernis und mir wurde das zu gefährlich mit 60 km/h kann man durchaus im verkehr mitschwimmen

Warum nicht, wie zb in Spanien, gleich rauf auf 125 OHNE Motorradführerschein?

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