Rajon : Gjermania

Zulassung der Impfung gegen Corona auch durch Privatärzte

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Mbështetëse 7 në Gjermania

Procesi i peticionit ka mbaruar

7 Mbështetëse 7 në Gjermania

Procesi i peticionit ka mbaruar

  1. Filluar 2021
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, unverzüglich Privatärzte den Kassenärzten gleichzustellen und die Impfung gegen Corona auch durch Privatärzte zuzulassen.Durch Entscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums werden Personen, die im Falle einer Corona-Infektion aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes oder hohes Risiko eines schweren Verlaufs aufweisen und die privat krankenversichert sind, in mehrfacher Form benachteiligt. Dieser Zustand ist unverzüglich zu beenden.

arsye

Personen die privat krankenversichert sind, werden aufgrund von geltenden Vorgaben der Bundesregierung beim Schutz vor Coronainfektionen massiv benachteiligt: haben diese im Falle einer Infektion mit Corona aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes, so werden sie in zweierlei Hinsicht aktuell massiv benachteiligt.1. Während gesetzlich Versicherte mit erhöhtem Risiko (nach § 2 und 3) ohne eigenes Handeln eine bevorzugte Impfberechtigung bereit gestellt bekommen, müssen privat Krankenversicherte sich selbst um eine Höherstufung in die Risikogruppe 2 bemühen, ohne dass sie explizit darauf hingewiesen werden, dass sie dies aktiv beantragen müssen und die entsprechenden Unterlagen selbst organisieren müssen. Es wird von dieser Personengruppe erwartet, dass sie sich mit den einschlägigen Regelwerk (der jeweils aktuell geltenden ImpfVO) auseinandersetzt. Für medizinische und juristische Laien ist dies unzumutbar, da entschieden werden muss, welche Regelungen der ImpfVO einschlägig sind: besteht ein erhöhtes Risiko nach § 2 oder § 3? Muss ein Antrag gemäß § 6 Abs. 6 gestellt werden und bei welcher Institution?Dadurch besteht die Gefahr, dass es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bezüglich eines Impftermins kommt. Damit werden diese Personengruppen einem erheblichen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt und gegenüber gesetzlich Versicherten massiv benachteiligt.2. Patienten, die zur oben beschriebenen Gruppe mit hohem oder erhöhtem Risiko gehören und die sich in Behandlung bei Privatärzten befinden, werden durch Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der ImpfVO zum 1.4.2021 faktisch von der Möglichkeit der schnellen Wahrnehmung eines Impftermins ausgeschlossen. Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein hohes Risiko nach § 2 der ImpfVO haben und denen von einer Impfung mit AstraZeneka von Ärzten (auch der Impfstelle) abgeraten wurde, müssen nach Auskunft eines Impfzentrums acht Wochen auf einen Impftermin mit einem alternativen Impfstoff (z. B. BionTech) warten. Personen, die wegen ihrer Vorerkrankungen in Behandlung bei einem Privatarzt sind und der bereits Impfstoffe bestellt hat (z.B. BionTech/Pfizer) und diese auch in der Woche nach Ostern 2021 an die Risikopatienten verimpfen könnte, können nun kurzfristig keine Impfung bekommen, da das Bundesgesundheitsministerium kurzfristig entschieden hat, dass Privatärzte bis auf Weiteres nicht impfen dürfen Für privat Krankenversicherte, die bei einem Privatarzt in Behandlung sind und massive Vorerkrankungen aufweisen, ist dies eine nicht akzeptable Benachteiligung, die mit einer massiven Erhöhung des gesundheitlichen Risikos einhergeht. Es ist völlig unrealistisch anzunehmen, dass Personen, die bisher in der Behandlung bei Privatärzten waren, bei Kassenärzten kurzfristig einen Impftermin bekommen.

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