Zulassung von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von bis zu sechs Personen nur unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. August 2020

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, Kraftfahrzeuge, einschließlich zwei- und dreirädriger, zur Beförderung von bis zu sechs Personen, nur unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. August 2020 zuzulassen:- die Gesamtmotorleistung darf maximal 30 kW betragen,- ein Fahrzeug darf ein Leergewicht von maximal 1000 kg aufweisen, bei einem Elektrofahrzeug inklusive Batterie/Akku, Stromerzeuger,- es gilt Bestandsschutz von fünf Jahren für Kraftfahrzeuge bis 2,5 t und Baujahr 1980.

Begründung

Jedes kw Motorleistung weniger sichert das Überleben der Menschheit.Grundsätzliches Ziel muss die Verbesserung der Umwelt sein. Dazu gehört die Reduzierung von bis auf Null von Schadstoffen aller Art. Luft, Boden und Wasser dürfen nicht weiter verunreinigt werden.Energieeinsparung ist eine der besten Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen.Dies wurde von der Politik auch schon erkannt. Es wurden in der Bundesrepublik und in der Europäischen Union zahlreiche Gesetze zur Energieeinsparung verabschiedet.Als Beispiele nenne ich einmal für Gebäude und Heizungsanlagen, Verbote von Glühbirnen; Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränke verfügen über ein Energieverbrauchslabel, selbst Staubsaugermotoren dürfen nur noch von ehemals 2 kW, eine maximale Motorleistung von 0,9 kW aufweisen.Nur Kraftfahrzeuge wurden, wegen erheblicher Lobbyarbeit durch verschiedene Interessengruppen, bisher von jeglicher Motorleistungsbeschränkung ausgenommen.Die Verbrennungsmotoren verfügen über einen sehr schlechten Wirkungsgrad, von 1 Liter Kraftstoff werden ca. 0,7 Liter (70 %) in Wärme nutzlos verpulvert und nur ca. 0,3 Liter (30 %) zur Fortbewegung benutzt. Bei Elektromotoren werden ca. 90 % der zugeführten Energie zur Bewegung genutzt und ca. nur 10 % der zugeführten Energie gehen in Wärme verloren.Aufgrund der sehr schlechten Leistungsausbeute von Verbrennungsmotoren dürfen für die Zukunft erst einmal nur Elektromotoren verwendet werden, damit eine erhebliche Energieeinsparung eintritt.Zurzeit gibt es ca. 47 Mio. zugelassene Pkw, deren Motoren weisen erhebliche Motorleistungen von 60/90/150 kW usw. auf, zur Beförderung von so wenig Personen vollkommen übermotorisiert.Die meisten am Markt befindlichen Elektrofahrzeuge haben eben solche Motorleistungen.Angenommen die jetzigen 47 Mio. Fahrzeuge werden durch Elektromotoren mit den selben kW-Leistungen ersetzt, dies ist so eine enorme Gesamtleistung, die in absehbarer Zeit durch keine Ladeinfrastruktur geleistet werden kann. Der Güterverkehr ist hier noch nicht berücksichtigt.Aus diesen Gründen müsste eigentlich schon so schnell wie möglich eine Motorleistungsbegrenzung verordnet werden.Seit Jahrzehnten beweist die Automobilindustrie durch die Präsentation von Prototypen auf nationalen und internationalen Ausstellungen, dass energieeinsparendes Fahren möglich ist. Jedoch wurden diese Prototypen meistens nicht in Serie gebaut, weil keine rechtlichen Rahmenbedingungen zur Motorleistungsbegrenzung verabschiedet wurden und fossile Rohstoffe wie z. B. Mineralöl und Gas, durch erhebliche Beeinflussung der Industrie auf die Politik, als einzig wahre Energiequellen favorisiert wurden.Es ist möglich, bei entsprechender Bauweise in Großserie, ein Fahrzeug zu einem vernünftigen Preis auf den Markt zu bringen, mit dem man auch mit 30 kW, 200 km/h und mehr Endgeschwindigkeit erreicht.Der Individualverkehr muss erhalten bleiben,

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