Zulassung zum Straßenverkehr - Einstufung von Pickup-Fahrzeugen als Lkw

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
95 Unterstützende 95 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

95 Unterstützende 95 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Das Pickup-Fahrzeuge in Deutschland als das eingestuft und behandelt werden, für das Sie entwickelt und konstruiert werden - als LKW - und das in Deutschland einheitliche Regelungen beim Sonntagsfahrverbot gelten.

Begründung

Wer sich in Deutschland einen Pickup kauft,wird bestraft. An sich gehört das praktische Fahrzeug außerhalb Europas zum Strassenbild wie hier der Kompaktwagen. In Deutschland aber wird von Regierungsseite alles getan, damit diese Fahrzeugklasse eine Nische bleibt. Wer beispielsweise eine Doppelkabine kauft, zahlt trotz werksseitiger LKW-Einstufung die teure PKW Steuer, die teure LKW Versicherung und unterliegt dem Sonntagsfahrverbot im Anhängerbetrieb. Wer sich dazu noch ein Fahrzeug aus der USA importiert, wird auch noch mit dem 22 % LKW-Zoll ( PKW 10% ) bestraft. Im übrigen untersteht der Zoll und das Finanzamt dem Finanzministerium. Das heißt, je nachdem wo mehr zu holen ist, wird das Fahrzeug, Behördenseitig eingestuft. Nachweisbar werden die meisten Pickup`s gewerblich genutzt. Sie ersetzen teils schwerere und umweltschädlichere LKW´s. Durch die hohe Anhängelast, den hohen Nutzwert, die Vielseitigkeit sind sie der ideale Begleiter für die vielen kleinen Betriebe in unserem Land. In der Anschaffung und im Unterhalt günstig, sind sie im Winter als Räumfahrzeuge unverzichtbar. Wir möchten hiermit erreichen, daß diese Fahrzeuge endlich von den Behörden als das angeshen werden, für was diese Fahrzeuge gebaut und eingesetzt werden. Die an den Haaren herbeigezogene Argumentation, der einzelnen Finanzämter, daß Sie eine Klimaanlage und Alufelgen haben und damit die LKW Steuer verwehrt wird ist vorsinnflutlich und überholt. Desweiteren möchten wir erreichen, dass für alle Bundesländer die gleichen Ausnahmeregelungen für das Fahren mit Anhänger, an Sonn- und Feiertagen gilt. Es kann nicht sein, dass man für bestimmte Zwecke in dem einen Bundesland Sonntags mit Anhänger fahren darf und in anderen nicht.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6121-053876Kraftfahrzeugsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition werden eine Einstufung und Behandlung von Pickup-Fahrzeugen als
    Lkw sowie ein in Deutschland einheitliches Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
    gefordert.
    Zur Begründung seiner Eingabe trägt der Petent im Wesentlichen vor, in
    Deutschland müssten Halter von Pickups in der Regel trotz werkseitiger Einstufung
    des Fahrzeuges als Lkw die höhere Pkw-Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Zudem
    unterlägen die Pickups in der Regel dem Sonntagsfahrverbot im Anhängerbetrieb. Er
    halte diese unterschiedliche Einstufung... weiter

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