Zulassung zum Straßenverkehr - Freie Preisgestaltung für die Haupt- und Abgasuntersuchung durch Autowerkstätten/technische Prüfstellen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das jede Autowerkstatt oder technische Prüfstelle die Preise für die Haupt-und Abgasuntersuchung selbst bestimmen kann.Bisher:Nach Nr. 6.2 Anlage VIII b zur StVZO haben die Überwachungsorganisationen die von den Fahrzeughaltern zu entrichtenden Entgelte in eigener Verantwortung für den Bereich der jeweils zuständigen Technischen Prüfstelle einheitlich festzulegen.Dies verhindert aber die freie Preisgestaltung und den Wettbewerb. (Monopol)

Begründung

Oft braucht der Prüfer nur 10 Minuten für die Prüfung. Dafür bezahlte man oft 85.90 Euro für die Untersuchung. Ein sehr stolzer Stundensatz (fast 537 Euro in der Stunde) und kein Wettbewerb durch Werkstätten usw.. durch das Gesetz.Die Autofahrer werden hierdurch massiv belastet, solange die Preise künstlich hoch gehalten werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9210-015860

    Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass jede Kfz-Werkstatt oder Technische Prüfstelle die
    Preise für die Haupt- und Abgasuntersuchung selbst festlegen kann.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
    dem Petitionsausschuss 66 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen
    eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens... weiter

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