Region: Germany

Zulassung zum Straßenverkehr - Keine Änderung der StVO zu Sondersignalen für Einsatzfahrzeuge

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
847 supporters 847 in Germany

The petition is denied.

847 supporters 847 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die StVZO hinsichtlich dem Schalldruck von Sondersignalanlagen für Einsatzfahrzeuge ("Martinshorn") nicht zu ändern und damit die entsprechende Petition (Weiland, Martin) mit negativem Ergebnis zu prüfen.

Reason

Die akkustische Kenntlichmachung von Einsatzfahrzeugen ist erforderlich, um die Gefährdung für die Einsatzkräfte sowie die anderen Verkehrsteilnehmer durch die Zurückstellung der Verkehrsregeln so gering wie möglich zu halten. Die Fahrten, für die die Verwendung entsprechender Signale zugelassen ist, dienen der öffentlichen Sicherheit beziehungsweise der Gesundheit von in dieser Hinsicht gefährdeten Personen sowie der "Rettung" von Sachgütern; wenn diese Fahrten also in ihrer Durchführung behindert werden, kann dies dazu führen, dass potentielle Straftäter nicht gefasst werden können, dass Menschenleben nicht gerettet werden können oder zumindest erhebliche gesundheitliche Einschränkungen durch das Ausbleiben oder durch zu spätes Leisten professioneller Hilfe auftreten. Bereits ohne die geforderte Änderung kommt es nicht selten zu Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer die Einsatzfahrzeuge nicht wahrnehmen und damit im besten Fall die Weiterfahrt verzögern, im schlimmsten Fall aber die Einsatzfahrzeuge und -kräfte selbst verunglücken und damit nicht nur keine Hilfe mehr leisten können, sondern auch selbst Hilfe benötigen. Daher ist es im Sinne der Güterabwägung nicht zu rechtfertigen, die Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeugen durch eine senkung des zulässigen Schalldrucks (unter den eines Krads!) und damit die Gesundheit von Einsatzkräften sowie der Bürger, denen geholfen werden soll, zugunsten der Nacht-, Mittags- oder sonstiger Ruhe zu gefährden; auch kann eine Gesundheitliche Gefährdung der Anwohner durch die vom Horn emittierten Geräusche nicht nachvollzogen werden.

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News

  • Pet 1-17-12-9210-033601Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Lautstärke von Einsatzhörnern an
    Einsatzfahrzeugen nicht zu verändern. Der Petent bezieht sich mit seiner Forderung
    auf eine im Internet veröffentlichte Petition.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, das die
    akustische Kenntlichmachung von Einsatzfahrzeugen erforderlich sei, um die
    Gefährdung der Einsatzkräfte und anderer Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich
    zu halten. Ferner diene der Einsatz solcher Signale der öffentlichen Sicherheit, der
    Rettung... further

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