Rajon : Gjermania
Dialog

Zulassung zum Straßenverkehr - Konkretisierung der §§ 49a-53 StVZO (bzgl. Blendung)

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
84 Mbështetëse 84 në Gjermania

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84 Mbështetëse 84 në Gjermania

Mbledhja mbaroi

  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog me marrësin
  5. Vendim

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Konkretisierung der §§ 49a-53 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gefordert. So sollen Kriterien formuliert werden, die die neue technische Entwicklung bei Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen berücksichtigt und die durch technische Entwicklungen der letzten Jahre zunehmende Blendung anderer Verkehrsteilnehmer verringert.

arsye

Als Bürger möchte ich kurz auf zunehmende Blendgefahr auf den Strassen hinweisen.Durch technische Entwicklungen (Xenon-Gasentladungslampe, LED, Tagfahrlicht) wurden Scheinwerfer und andere Leuchten im Strassenverkehr mit höherer Lichtleistung möglich, in der Bauform kleiner, und damit die Leuchtdichte am Austrittsort sehr viel größer. Zusätzlich wurde Tagfahrlicht auf der Basis von LED eingeführt. Fahrräder und andere Zweiräder mit LED-Leuchten eingeführt. Rück- und Bremsleuchten heller ausgeführt.Alle Veränderungen zusammen führen im Strassenverkehr zu einer deutlich angestiegenen Blendgefahr - gerade für ältere Menschen, deren Augen nicht mehr so gut adaptieren können.In der Strassenverkehrszulassungsordnung wird die Vermeidung von Blendgefahren zwar oft erwähnt, zur wirklichen Vermeidung gibt es aber ab § 49a keine wirklich ausreichenden technischen Regeln, die dies effektiv begrenzen. Blendung tritt ein, wenn Sehzellen durch zu hohe Energiedichte überlastet werden.Vorschriften, die sich mit der Vermeidung von Blendung des Auges befassen, sollten- entweder so abgefasst werden, dass die Leuchtdichte am Austrittsort (Scheinwerfer, Rückllicht etc) einen kritischen Wert nicht überschreitet. Dies führt zwangsläufig zu größeren Scheinwerfern.- oder eine Messvorschrift eingeführt wird, die sich apparativ das Auge als Vorbild nimmt. Auf einer in der Vorschrift definierten künstlichen Retina (Fotodioden) darf eine Leuchtdichte in einem bestimmten Abstand von der Lichtquelle nicht überschritten werden.Physiologen oder Augenoptiker können ihnen sicherlich entsprechende Grenzwerte für das Auge nennen, um eine effektive Vermeidung von Blendung in der StVZO zu erreichen.Mit freundlichen GrüßenGeert Closius

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lajm

  • Pet 1-18-12-9210-046196 Zulassung zum Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur – als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Vorschrift in der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bezüglich der Blendung von Scheinwerfern zu
    ändern.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 84 Mitzeichnungen und sieben Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird... më tutje

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