Zulassung zum Straßenverkehr - Pflicht zur Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen in naher Zukunft eine Pflicht für Kraftfahrzeuge einzuführen, die vorschreibt, dass jedes neu zugelassene Kfz ab einem bestimmten Datum Seitenmarkierungsleuchten am Heck, sowie an der Front haben muss. Dabei kann auch das Rücklicht als Seitenmarkierungsleuchte fungieren, solange es Rot und von der Seite zu sehen ist. In der Front sollte die Seitenmarkierungsleuchte in der Farbe Orange leuchten und auch tagsüber orange reflektieren.

Begründung

Die Seitenmarkierungsleuchten dienen der Sicherheit, denn so kann man auch im Dunkeln Kfz's von der Seite erkennen und anhand der verschiedenen Farben auch erkennen in welche Richtung das Fahrzeug fährt. So könnten viele Unfälle mit Fahrrad- und Motorradfahrern, sowie mit anderen Autos verhindert werden.In den USA z.B. ist es schon seit 1970 eine Sicherheitsvorschrift, Seitenmarkierungsleuchten zu haben.

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