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Zulassung zum Straßenverkehr - Rechtssicherheit bzgl. der Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge/Beteiligung von Automobilherstellern an den Nachrüstkosten

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 schnell Rechtssicherheit bzgl. der Möglichkeit bzw. der amtlichen Zulassung einer Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge (EURO 5 und älter) erreicht wird. Ferner sollen die Automobilhersteller sich an den Nachrüstkosten betroffener Fahrzeuge beteiligen.

Selgitus

Die Gesundheit von Bürgern in den betroffenen Städten hat Vorrang vor anderen, wirtschaftlichen Interessen. Um das Ziel "Einhaltung von NOx-Grenzwerten gemäß Vorgaben der EU" zu erreichen, müssen alle technischen Möglichkeiten zeitnah durch den Gesetzgeber bzw. durch die verantwortlichen Behörden zugelassen werden. Hierzu zählt auch die Hardwarenachrüstung betroffener Fahrzeuge, notfalls auch auf Kosten der Fahrzeughalter, so dass diese auf Basis Ihrer eigenen Entscheidung dem Wertverlust bzw. einer Quasi-Enteignung bei eventuellen Fahrverboten in vielen Innenstädten entgegenwirken können. Das Zulassungsverfahren sollte soweit als möglich beschleunigt und auf eine zwingend erforderliche Mindestdauer verkürzt werden. Diese Nachrüstung darf nicht durch die Lobbyarbeit einer mächtigen Automobilherstellerbranche, die ausschließlich ihre eigenen, wirtschaftlichen Interessen verfolgt, verhindert werden.Ferner bin ich der Ansicht, dass diese Branche sich an den entstehenden Kosten für die Nachrüstung beteiligen sollte, da ein mögliches Erreichen der NOx-Grenzwerte bereits zum damaligen Zeitpunkt der Fahrzeugproduktion möglich gewesen wäre, aufgrund der damit verbundenen Produktionskosten, aber nicht bei der Fahrzeugentwicklung und -freigabe berücksichtigt wurde. Somit stellt aus meiner Sicht die Nachrüstung lediglich den Aufwand dar, um den damaligen Stand der Technik zu erreichen. Eine persönliche Anmerkung:Vor einigen Jahren habe ich einen noch fahrtüchtigen und in einem sehr guten technischen Zustand befindlichen Diesel mit gelber Plakette verkaufen müssen in der Hoffnung, dass jegliche möglichen Fahreinschränkungen/ - verboten durch den Kauf eines EURO-5-Diesel mit grüner Plakette vermieden werden können. Nach relativ kurzer Zeit sind selbst diese Fahrzeuge wieder auf der "Abschlussliste" für mögliche Fahrverbote in Innenstädten.Bei dieser Gesetzgebung bzw. Einrichten von Umweltzonen auf Basis aktueller Grenzwerte und deren Auswirkungen ist m. E. eine zuverlässige Entscheidung beim Kauf eines Autos heute nicht mehr möglich, denn ich weiß ja nie, welches Verbot nächstes Jahr drohen könnte. Dies ist beim Kauf eines Kraftfahrzeugs aufgrund der Höhe des Kaufpreises sowie der erwarteten Nutzungsdauer, die m. E. mindestens 7-10 Jahre erreichen sollte, besonders ärgerlich.

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