Zulassung zum Straßenverkehr - Sonder- und Wegerechte für ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
195 Unterstützende 195 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

195 Unterstützende 195 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen blaues Blinklicht mit Einsatzhorn an ihrem privatem KFZ führen dürfen um im Einsatzfalle zum Stützpunkt der Organisation oder ggf auch direkt zum Einsatzort fahren zu können.

Begründung

Insbesondere die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Ortschaften, in denen keine Berufsfeuerwehr integriert ist, müssen zügig zum Einsatzort bzw. zuerst einmal zum Gerätehaus kommen. Aufgrund immer mehr verstopfter Straßen in denen kein Durchkommen ohne Sonder- und Wegerechte mehr möglich ist, kommen Mitglieder freiwilliger Katastrophenschutzorganisationen immer später zum Stützpunkt. Es geht hierbei wichtige und kostbare Zeit verloren, die allerdings schlimme Folgen haben kann.Noch schlimmer ist es, wenn noch nicht einmal spezielle Führungs- oder Fachkräfte durchkommen.Selbstverständlich kann die Erteilung einer solchen Bedingung auch mit gewissen Auflagen verbunden werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9210-002306 Zulassung zum Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-
    und Katastrophenschutzorganisationen für den Einsatzfall blaues Blinklicht und
    Einsatzhorn an privaten Kfz führen dürfen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    und dort diskutiert. Es gingen 195 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge ein.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen dargelegt, für Angehörige freiwilliger
    Feuerwehren sei es wichtig,... weiter

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