La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird eine Änderung von § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dahingehend gefordert, dass für das Führen eines Mofas die Mofa-Prüfbescheinigung entfällt.
Raison
Ein Mofa fährt 25-30 Km/h und man benötigt eine Fahrerlaubnis.Für Fahrräder mit Hilfsmotor zur Unterstützung jedoch nicht, obwohl diese 24 Km/h fahren dürfen.Ich finde wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat, hat man bereits genügend Erfahrung mit Zweirädern (Fahrrad oder Fahrräder mit Hilfsmotor) gesammelt um ein Mofa problemlos im Straßenverkehr zu bewegen, da man auch, wie bei einem Fahrrad, weiterhin auf ausgeschilderten Radwegen fährt.Der Versicherungsschutz muss bestehen bleiben..
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
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Pet 1-17-12-9210-040490Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend
gefordert, dass für das Führen eines Mofas die Mofa-Prüfbescheinigung entfällt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein Mofa nur
eine Geschwindigkeit von 25 bis 30 km/h erreichen könne. Dementsprechend solle
hierfür die Voraussetzung einer Mofa-Prüfbescheinigung abgeschafft werden. Zudem
brauche man diese für Fahrräder mit Hilfsmotor nicht, obwohl sie bis zu 24 km/h
fahren könnten. Die Erfahrung... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.