Zurückweisung der pandemiebedingten geplanten Gutscheinlösung für entfallene Reisen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit dieser Petition wird gefordert, das in der Presse bekannt gewordene Ansinnen der Reisebranche (Reiseveranstalter, Airlines etc.) für entfallene Reisen statt einer Rückerstattung den Privatkunden Gutscheine anbieten zu können, zurückzuweisen.

Begründung

Die Forderung der Reisebranche ist verfassungwidrig. Sie beschränkt die grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit, da sie einen Kontrahierungszwang beinhaltet. Zudem eine Leistung ohne Gegenleistung abfordert (zinsloser Kredit).Es ist in vielen Fällen - beispielsweise in meinem persönlichen - nicht möglich, eine Reise einfach zu verschieben. Ich habe das Angebot des Reiseveranstalters und der Airline für eine bestimmte Zeit im Jahr für ein bestimmtes Reiseziel angenommen, für eine bestimmte vom Arbeitgeber gewährte Zeit. Ein anderer Zeitpunkt kommt für mich nicht in Frage. Diese Bedingungen lassen sich nicht einfach auf später verschieben und nachholen.Zudem ist es nicht die Aufgabe der Bürger notleidenden Wirtschaftsunternehmen einen zinslosen Kredit in solche erheblicher Höhe wie die eines Reisepreises zu gewähren.Es ist ohnehin unverständlich, welches Problem die Reisebranche überhaupt hat. Es entstehen keine Kosten bei Airlines durch z. B. Treibstoffverbrauch, wenn Flüge überhaupt nicht stattfinden. Ein Problem kann eigentlich nur dann entstehen, wenn man Geld bereits ausgegeben hat, bevor man es hatte. Also handelt es sich um Misswirtschaft oder auch schlicht unternehmerisches Risiko, welches man nun auf die Kunden abwälzen möchte, wozu Stimmen aus der Bundesregierung ihre Bereitwilligkeit signalisiert haben.Entsprechende, ohnehin verfassungswidrige Verordnungen oder Gesetze soll und darf der Bundestag nicht zustimmen.

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