Region: Niemcy
Rodziny

Zusätzlicher Urlaubsanspruch sowie Betreuungsurlaubsgeld für Eltern von KiTa- und Grundschulkindern

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Während der Kita- und Grundschulzeit (1.-4. Klasse) und auch darüber hinaus - sollten Eltern, zusätzlich zum bestehenden Urlaub, Anspruch auf Betreuungsurlaub anmelden können.

Hierzulande haben Schüler üblicherweise 63 Ferientage (nach Bundesland und Jahr unterschiedlich).

Angestellte in Deutschland haben durchschnittlich 28,9 Urlaubstage, Eltern zwischen 25-45 Jahren, liegen unter diesem Durchschnitt.

Der Anspruch auf Betreuungsurlaub sollte daher auf bis zu 50 Tage pro Haushalt gewährt werden. Vor allem Alleinerziehende haben diesen in vollem Umfang nötig.

Der Betreuungsurlaub sollte gesetzlich geregelt werden und jeder Arbeitgeber verpflichtet sein, diesen auch zu gewähren.

Ein damit einhergehendes Betreuungsurlaubsgeld sollte, je nach Dauer der in Anspruch genommenen Tage und des Haushaltsnettoeinkommens, gestaffelt sein. Grundsätzlich sollte der Anspruch direkt im Folgemonat nach Beanspruchung bezahlt werden. Gegebenenfalls könnte es auch ähnlich wie Bafög berechnet und gehandhabt werden.

Die Höhe des Betreuungsgeldes muss jedoch ausreichend bemessen sein, damit den Familien keine zu großen finanziellen Hürden entstehen, um die Betreuung der eigenen Kinder zu gewährleisten.

Uzasadnienie

Das Ziel sollte sein, eine umfassende Kinderbetreuung während der Ferienzeit zu gewährleisten.

Mit dieser Regelung können Eltern nicht nur deren Aufsichtspflicht gerecht werden, sondern somit eine sinnvolle Beschäftigung und Betreuung sicherstellen.

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Sobald beide Eltern berufstätig sind reicht der Urlaub schon nicht einmal zum Abdecken aller Ferientage, erst Recht nicht wenn ein gemeinsamer Urlaub gemacht wird.

Ahhh....sehr gut! Da habe ich als Kinderloser einen weiteren Vorteil am Arbeitsmarkt. Viel Spaß bei der Jobsuche ;)

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