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Kansalaisoikeudet

Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung in Berliner Psychiatrien begrenzen

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Abgeordnetenhaus von Berlin
19 Tukeva 10 sisään Berliini

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

In dem jetzigen Gesetzestext sind eine Reihe von schwammigen Begriffen, die sehr subjektiv geprägt sind und auf jede Situation oder jeden zutreffen könnten.

Es wird oft von „Befürchtungen“ und „gewichtigen Anzeichen“ gesprochen. 

Das jetzige Gesetz greift tief in wesentliche Grundrechte von psychisch beeinträchtigten Personen ein. Es sollte deshalb konkretere Begriffe enthalten, die genau beschreiben unter welchen Voraussetzungen in die Grundrechte von Menschen eingegriffen werden darf. Die Petition liefert hierzu Vorschläge zur Gesetzesänderung.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schützt die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen und sieht vor Allem die Zwangsbehandlung von Menschen als Folter an. Die UN-BRK wurde im Gesetz in vielen wichtigen Punkten nicht berücksichtigt. 

Das jetzige Gesetz spricht immer noch von „psychisch Kranken“. Das ist vom Sprachgebrauch diskriminierend und verletzt Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Der Behinderungsbegriff ist neu definiert worden. Das jetzige Gesetz arbeitet noch mit dem veralteten Behinderungsbegriff. 

Das jetzige Gesetz sieht vor, dass die Durchsetzung der Gewalt im Auftrag des Landes Berlin von privaten Einrichtungen durchgeführt wird. Das so genannte „Beleihungskonzept“ wird stark kritisiert, da der Staat seine Aufgaben ausgliedert und damit auch die Verantwortung abgibt. 

Die gesamte Petition mit dem konkreten Text ist unter https://www.sozialhelfer.org/assets/content/Petition.pdf

veröffentlicht und kann als PDF heruntergeladen und unterschrieben werden.

Ihr könnt uns die unterschriebene Version auch gerne an Emanzipatorische Selbsthilfe e. V. im Stadtteilzentrum Pankow, Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin zusenden, wir reichen das dann im Abgeordnetenhaus Berlin ein.

Perustelut

Viele Menschen geraten in ihrem Leben einmal in psychische Krisen.

Jeder möchte in einer solchen Situation die Gewissheit haben, dass fair und ohne Gewalt mit ihm umgegangen wird. Gerade in einer solchen Situation ist jeder Mensch hochsensibel und verletzlich.

Deshalb darf Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung gegen oder ohne den Willen der Betroffenen nur das allerletzte Mittel sein, um die Gesundheit bzw. das Leben der Betroffenen zu sichern. Vorher sind alle Maßnahmen zu versuchen, die weniger Gewalt und Unrechtsrisiko für die Betroffenen bedeuten.

Diese Petition hat zum Inhalt den Schutz von Menschen in psychischen Krisen vor die Gewalt zu stellen und den Betroffenen, falls Anwendungen von Zwangsmaßnahmen unabdingbar sind, zumindest eine starke Rechtsstellung einzuräumen, dass diese Grundrechtseingriffe verhältnismäßig bleiben und sofort beendet werden, wenn sie nicht mehr gerechtfertigt sind.

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