Zwangsversteigerung - Vorkaufsrecht für Hauseigentümer bei Trennung von Eheleuten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
158 Unterstützende 158 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

158 Unterstützende 158 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Petentin fordert, dass im Fall der Trennung von Eheleuten eine Zwangsversteigerung für das gemeinsame Haus nicht einseitig von einem Ehepartner durchgesetzt werden kann. Zumindest sollte ein Vorkaufsrecht für die Eigentümer bestehen.

Begründung

Der Grund ist einfach, das die Familie noch die Wahl hat, in dem eigenen Haus wohnen zu bleiben, anstatt sich mit einem geringen Betrag, der bei der Zwangsversteigerung erziehlt wird, ein neues Zuhause zu suchen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-31052-027926

    Zwangsversteigerung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – zu überweisen.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass im Fall der Trennung von Eheleuten eine
    Zwangsversteigerung für das gemeinsame Haus nicht einseitig von einem Ehepartner
    durchgesetzt werden kann. Zumindest sollte ein Vorkaufsrecht für die Eigentümer
    bestehen.
    Zur Begründung trägt sie vor, dass die Familie dann noch die Wahl habe, in dem
    eigenen Haus wohnen zu bleiben anstatt sich mit dem geringeren Betrag aus der
    Zwangsversteigerung... weiter

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