Sozialrecht - Anrechnung von Renten bis 400 ? bei Bezug von Grundsicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

595 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

595 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... (Erwerbsminderungs-) Renten bis 400 Euro nicht mehr an die Grundsicherung anzurechnen (Freibetrag auf Mini-Job-Basis).

Begründung

Viele Bezieher von Alters- und speziell Erwerbsminderungsrenten erhalten weniger als 400 Euro von der Rentenversicherung. Ursachen sind a) lückenhafte Erwerbsbiografien besonders bei Frauen und b) die geringen Beitragsjahre. Um die Lebensleistung der älteren Bevölkerung (Kindererziehung, Pflege, Teilzeitarbeit) zu würdigen und den Menschen, die aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden ein aktives Leben zu ermöglich, sollte ein Freibetrag in Höhe von 400 Euro bei der Anrechnung an die Grundsicherung eingeführt werden. Derzeit sieht es so aus, dass derartig niedrige Renten zu 100% an die Grundsicherung angerechnet werden. Begründung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Schaffung eines Anreizes zur Aufnahme einer Arbeit. Dieses sollten Bezieher von Altersrenten aufgrund ihrer bereits geleisteten Arbeit und der aktuellen Arbeitsmarktlage (über 3 Mio. Arbeitssuchende) nicht - Bezieher von vollen Erwerbsminderungsrenten können dieses überhaupt nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt mich einen bedauernswerten Einzelfall, doch gehe ich davon aus, dass es noch einige mehr gibt, die in einer ähnlichen Lage sind. Aber wenn es tatsächlich nur so wenige sind,dürfte es doch kein Problem sein, das Leben dieser Menschen entscheidend zu verbessern und menschenwürdig zu machen. Das Existenzminimum ist ja laut Definition dafür gedacht, kurzfristig die Existenz abzusichern, aber nicht um so ein Leben dauerhaft zu bestreiten. Ab 2014 übernimmt der Bund wieder die Kosten von Erwerbsminderungsrentnern von den Kommunen. In diesem Zusammenhang sollte man wirklich eine Gesetzesänderung anstreben, um besagten Freibetrag in Höhe von 400 Euro zu gewährleisten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.04.2012
Sammlung endet: 05.06.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-217-036607Sozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent setzt sich dafür ein, (Erwerbsminderungs-) Renten bis 400 Euro nicht
    mehr auf die Grundsicherung anzurechnen (Freibetrag auf Mini-Job-Basis).
    Der Petent führt im Einzelnen aus, dass Bezieher von Altersrenten und speziell
    Erwerbsminderungsrenten oft weniger als 400 Euro von der Rentenversicherung
    erhalten. Der Grund dafür seien lückenhafte Erwerbsbiographien – besonders bei
    Frauen – und die geringen Beitragsjahre. Um die Lebensleistung der älteren
    Bevölkerung in Kindererziehung, Pflege oder Teilzeitarbeit zu würdigen, aber auch
    den wegen Erkrankung frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen
    Menschen ein aktives Leben zu ermöglichen, sollte ein Freibetrag von 400 Euro bei
    der Anrechnung auf die Grundsicherung eingeführt werden.
    Der Petent plädiert dafür, eine diesbezügliche Gesetzesänderung herbeizuführen.
    Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 35 Diskussionsbeiträge
    und 595 Mitzeichnungen eingegangen. Die Petition wurde kontrovers diskutiert,
    wobei der Petent zu seinem Anliegen auch viel Zustimmung erhielt.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung der
    Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der
    seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Die Leistungen der Sozialhilfe, zu denen auch Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung gehört, werden dann relevant, wenn ein entsprechender Bedarf
    besteht. Sie sind das Auffangnetz in Notsituationen und können dementsprechend
    nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfsmöglichkeiten

    versagen. Sozialhilfe ist keine rentenähnliche Dauerleistung, sondern eine aus
    Steuermitteln finanzierte Leistung des Staates zur Beseitigung einer Notlage.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der das Sozialhilferecht prägende
    Grundsatz der materiellen Subsidiarität die Gewährung von Sozialhilfe ausschließt,
    wenn der Betroffene sich selbst helfen kann. Daher würde die vom Petenten
    vorgeschlagene, über die jetzige Rechtslage hinausgehende Nichtanrechnung von
    Renteneinkünften zu einem Bruch im Sozialhilfesystem führen.
    Die Sozialhilfe soll sicherstellen, dass die Leistungsberechtigten – unter
    Einbeziehung der Analysen der Lohn- und Preisentwicklung – alle
    existenznotwendigen Aufwendungen erhalten und dies bemessen nach dem
    tatsächlichen Bedarf. Ein verfügbares Einkommen oberhalb dieses abzusichernden
    soziokulturellen Existenzminimums wäre gleichbedeutend mit einer Erhöhung der
    Bedürftigkeitsschwelle. Die Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit und damit auch
    eine Verringerung der Altersarmut würde erschwert werden und die Zahl der
    Hilfeempfänger zudem wegen der dadurch erhöhten Bedürftigkeitsschwelle deutlich
    ansteigen.
    Eine Gesetzesänderung wie der Petent sie sich vorstellt wird daher vom
    Petitionsausschuss nicht befürwortet. Der Petitionsausschuss empfiehlt vielmehr, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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