Udtalelserne offentliggjort af Schleswig-Holsteinischer Landtag gennem openPetition er ikke bindende beslutninger. Disse er Ansvaret for Udvalget for Andragender efter officielle behandling af andragendet. Alle udtalelser supplerer processen og er en forpligtelse til en gennemsigtig dialog i øjenhøjde mellem politikere og borgere.

kommentarer: Schleswig-Holsteinischer Landtag Slesvig-Holsten

Svar Antal Andel
Ubesvaret 53 76,8%
E-mail er teknisk ikke tilgængelig 6 8,7%
Jeg er uenig 4 5,8%
Ingen udtalelse 4 5,8%
Jeg er enig / overvejende enig 2 2,9%

8% støtte en offentlig høring i det tekniske udvalg.


Billede af Sven Krumbeck

Sven Krumbeck

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

Piraten, sidst redigeret den 27.10.2016

Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen Piraten
Jeg er enig / overvejende enig.

Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.

1. Wir Piraten befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

2. Straßeninfrastruktur wird generell von den Bürgern über Steuern und Abgaben finanziert. Das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein bietet den Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2012 die Wahlmöglichkeit, die umlagefähigen Ausbaubeiträge entweder mit einer Einmalzahlung bei den direkten Anliegern einzufordern oder mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag einen Fonds zu bilden, von dem in einem festgelegten Gebiet die Ausbaubeiträge finanziert werden. Diese zweite Möglichkeit ist die Variante, die mit einem Beitrag von ca. 200 Euro/Jahr zu keiner existenzgefährdenden Situation für die Hausbesitzer führt.

3. Wir Piraten haben 2012 gegen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die rot-grün-blaue Koalition gestimmt, welche die Kommunen dazu zwingt, Ausbaubeiträge zu erheben. Das bedeutet im Klartext, dass wir dafür sind die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Ausbaubeiträge von den Bürgern fordern oder die Straßensanierung aus dem Haushalt selbst finanzieren wollen. Unser Ziel ist es, die Freiwilligkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder ins Gesetz zu schreiben.

4. Wir Piraten haben 2013 als einzige Fraktion beantragt, Bürgerentscheide über kommunale Abgaben möglich zu machen (Umdruck 18/768). Namentlich in Bayern hat es sich seit Jahren bewährt, die Bürgerinnen und Bürger auch in finanziellen Fragen mitentscheiden zu lassen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen führt keineswegs häufiger als Repräsentativentscheidungen zu finanziell unvernünftigen Entscheidungen, eher das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel ist es, Bürgerentscheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu ermöglichen.


Billede af Hartmut Hamerich

Hartmut Hamerich

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Ostholstein-Süd

CDU, sidst redigeret den 21.10.2016

Jeg er enig / overvejende enig.
Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.

Eine Beteiligung der Anwohner an umlagefähigen Ausbaubeiträgen führt oft zu einer nicht tragbaren Belastung, zumal fast jeder beim Kauf eines Grundstückes schon einmal Erschließungskosten bezahlt hat. Würde der Straßenbaulastträger regelmäßig seiner Jnterhaltungspflicht einer Straße nachkommen, wäre auch nicht so häufig eine beitragsfähige Vollausbaumaßnahme erforderlich. Es ist selbstverständlich klar, dass bei aus Steuergeldern finanzierte Ausbauten letztendlich auch vom Bürger bezahlt werden.


Billede af Rasmus Andresen

Rasmus Andresen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Flensburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 11.11.2016

Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jeg er uenig.

Entschuldigen sie die Wartezeit, aus technischen Gründen ist ihre Anfrage bei mir liegen geblieben. Meine Position zu den Straßenausbaubeiträgen ist wie die der anderen Grünen Landtagsabgeordneten. Ich antworte deshalb ähnlich.

Der weit überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein fehlt es an Mitteln für die Infrastruktur und für andere wichtige öffentliche Aufgaben wie z. B. Bildung. Die Kommunen müssen auch eigene Einnahmen generieren angesichts der Tatsache, dass der Bund die Mittel nicht bereitstellt, sondern sich im Gegenteil künftig noch weiter aus der Finanzierung zurückzieht. Solange sich die Bundespolitik nicht grundlegend ändert, und auch unser Konsolidierungsland – im Gegensatz zu dem wirtschaftsstarken Baden-Württemberg - Investitionen solcher Größenordnung nicht stemmen kann, besteht grundsätzlich leider nicht die Möglichkeit, auf Beitragserhebung zu verzichten. Deshalb haben wir Sonderprogramme zur Finanzierung dieser Infrastruktur als Land aufgelegt, ausreichen tut es trotzdem nicht. Die Schuldenbremse die in Grundgesetz und Verfassung verankert ist, muss eingehalten werden. Das engt uns ein.



Es ist seit Jahrzehnten in fast allen Bundesländern üblich, den kommunalen Straßenausbau über Beiträge zu finanzieren. Dies sind die Grundstückseigentümer, die nicht nur durch die Nutzung, sondern auch durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie oder ggf. Mieteinnahmen unmittelbar von Verbesserungen der Infrastruktur profitieren. Die Lasten solcher Maßnahmen auf alle BürgerInnen zu verteilen, wäre nicht sachgerecht.

Ich habe Verständnis für die Sorgen und Schwierigkeiten einiger BürgerInnen mit diesen Beiträgen. Eine Vermögenssteuer und das Schließen von Steuerschlupflöchern zur Finanzierung wäre mir lieber, wird aber von der CDU in Berlin blockiert.



Um individuelle Härten in Form von hohen und u. U. überraschenden Einzelbescheiden zu vermeiden, haben wir die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge geschaffen. Zu dieser Lösung stehe ich. Durch sie können die Lasten über längere Zeiträume und auf mehr Schultern verteilt werden, so dass es nicht zu Existenzgefährdungen kommt. Dabei wird im Einzelfall sachgerecht quotiert, wer von welcher Straße in welchem Maße profitiert. Wir Grünen werden das vorhandene Instrumentarium einer Überprüfung unterziehen, was wir ggf. am Gesetz ändern müssen, damit das System in der Praxis besser funktioniert, alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit bekommen und eine finanzielle Überforderung der GrundstückseigentümerInnen vermieden wird.

Das sollten wir nochmal überprüfen.

Gruß und vielen Dank für ihre Anfrage

Rasmus Andresen


Billede af Beate Raudies

Beate Raudies

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Elmshorn

SPD, sidst redigeret den 10.11.2016

Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen SPD
Jeg er uenig.

Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.

Anliegerstraßen werden nur zu dem Zweck errichtet, die anliegenden Wohngebäude an das Straßennetz anzuschließen. Die Erschließung mit Straße, Abwasser, Wasser, Elektrizität ist Voraussetzung für die Bewohnbarkeit, und deshalb sind die Kosten für Errichtung und Erneuerung der entsprechenden Netzanschlüsse den Grundeigentümern zuzurechnen. Die Nutzung der Straßen durch Dritte wird mit entsprechenden Anteilen der Kommunen, der bei reinen Anliegerstraßen mindestens 15% und höchsten 47% beträgt, abgegolten. Bei Straßen mit Durchgangsverkehr sind die kommunalen Anteile entsprechend höher. Werden vorhandene Straßen erneuert, verbessert oder verändert, kann das die bestehende Erschließungssituation in positiver Weise verändern. Gut erschlossene Grundstücke erzielen auch höhere Verkaufspreise. Über die Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen wird also auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Grundstückseigentümer durch die Sanierung von Straßen Vorteile haben; deshalb müssen sie sich daran finanziell beteiligen.
Die SPD-Landtagsfraktion vertritt deshalb die Auffassung, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar ist. Die Herstellung und der Ausbau von Erschließungsanlagen müssten dann aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinden finanziert werden, wozu viele Kommunen gar nicht in der Lage wären. Zudem würden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie diese Anlagen benutzen und ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung der Grundstücke kommt dagegen wenigen, nämlich den Grundstückseigentümern zugute, die Lasten sind aber von allen zu tragen. Außerdem wäre dieses auch innerhalb der Gruppe der Grundstückseigentümer ungerecht. Zur Erschließung einer Eigentumswohnung ist teilweise nur 1/10 der auf die Wohneinheit zuzurechnenden Straßenmeter notwendig. Es ist nur schwer vermittelbar, warum die Allgemeinheit die Kosten einer großzügigen Bebauung in Quartieren mit großen Grundstücken bezahlen soll. Auch wären Eigentümer benachteiligt, die in den letzten 30 Jahren schon Ausbaubeiträge gezahlt haben. Zudem können Mieter von Wohnraum in der Weise noch doppelt belastet werden, dass sich die Wertsteigerung einer Wohnimmobilie, aber auch die mit Sicherheit erforderlichen Steigerungen der Grundsteuern auch noch mieterhöhend auswirken würden.
Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden mit geringem bzw. fehlendem finanziellen Spielraum hierdurch in eine Situation geraten würden, in der sie ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr sicher finanzieren können. Alternativ müssten diese Gemeinden erhebliche Abstriche beim Ausbau und der Instandhaltung ihrer Infrastruktur machen, was die Lasten dann auf künftige Generationen verschieben würde. Dieses ist jedoch auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins nicht vertretbar.
Wir haben Verständnis für die Besorgnis von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, durch die Erhebung von Ausbaubeiträgen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Um dieses zu vermeiden, haben die Gemeinden die Möglichkeit, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, sowie bei der Festsetzung der Beträge auch Härtefälle zu berücksichtigen. Auch Vorleistungen auf die zu erwartenden Beiträge sind möglich, so dass die Belastung planbar ist. Tatsächlich besteht entgegen vielfach anderer Darstellungen nicht die Gefahr, dass Menschen mit geringem Einkommen ihr Haus verlieren werden oder Landwirte auf Aussiedlerhöfen ruiniert würden.
Auch beim Umfang der Ausbaumaßnahme und damit der anfallenden Kosten sollten die Bürgerinnen und Bürger ein Wort mitzureden haben. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Planungen öffentlich vorzustellen und Anregungen und Bedenken der Betroffenen zu berücksichtigen. Einen Luxusausbau auf Kosten der Anlieger darf es nicht geben, die Gemeinde hat die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.
Zudem haben wir seit 2012 die Möglichkeit geschaffen, durch sog. „Wiederkehrende Beiträge“ i.S. § 8a KAG SH in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen von allen oder einem abgegrenzten Kreis von Grundstückseigentümern in der Gemeinde Beiträge zu erheben und einem gemeinsamen Topf für Straßenausbauarbeiten in einem bestimmten Gebiet zweckgebunden zuzuführen. Sie erleichtern gegenüber den einmaligen Beiträgen die gleiche Verteilung der Lasten. Denn es zahlen grundsätzlich mehr Bürger ein, weil alle Grundstückseigentümer im festgelegten Abrechnungsgebiet abgabepflichtig sind und nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße. Außerdem ist die jährliche Umlage weniger belastend für den Einzelnen, weil die Beiträge für eine Ausbaumaßnahme nicht auf einmal aufgebracht werden müssen. Von dieser Möglichkeit haben Gemeinden in Schleswig-Holstein auch bereits Gebrauch gemacht.
Die in der Petition geforderte rückwirkende Befreiung von der Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nicht finanzierbar, da die Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip einen Anspruch auf Kompensation der ihnen rückwirkend entfallenen Einnahmen für ihre bereits getätigten Ausgaben gegen das Land hätten. Dieses kann aus Landesmitteln nicht finanziert werden. Zudem müsste auch hier die Allgemeinheit für Vorteile eines begrenzten Kreises von Begünstigten aufkommen. Das widerspricht unserer Grundauffassung von Gerechtigkeit.


Billede af Eka von Kalben

Eka von Kalben

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Segeberg-West

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sidst redigeret den 09.11.2016

Jeg er uenig.

Der weit überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein fehlt es an Mitteln für die Infrastruktur und für andere wichtige öffentliche Aufgaben wie z. B. Bildung. Die Kommunen müssen auch eigene Einnahmen generieren angesichts der Tatsache, dass der Bund die Mittel nicht bereitstellt, sondern sich im Gegenteil künftig noch weiter aus der Finanzierung zurückzieht. Solange sich die Bundespolitik nicht grundlegend ändert, und auch unser Konsolidierungsland – im Gegensatz zu dem wirtschaftsstarken Baden-Württemberg - Investitionen solcher Größenordnung nicht stemmen kann, besteht grundsätzlich leider nicht die Möglichkeit, auf Beitragserhebung zu verzichten.

Es ist seit Jahrzehnten in fast allen Bundesländern üblich, den kommunalen Straßenausbau über Beiträge zu finanzieren. Dies entspricht den kommunalrechtlichen Einnahmebeschaffungsgrundsätzen, die besagen, Beitragsfinanzierung geht vor Steuerfinanzierung. Das finde ich auch richtig, denn Maßnahmen sollten vorrangig von denen finanziert werden, die dadurch direkte Vorteile erlangen. Dies sind die Grundstückseigentümer, die nicht nur durch die Nutzung, sondern auch durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie oder ggf. Mieteinnahmen unmittelbar von Verbesserungen der Infrastruktur profitieren. Die Lasten solcher Maßnahmen auf alle BürgerInnen zu verteilen, wäre nicht sachgerecht.

Ich habe Verständnis für die Sorgen und Schwierigkeiten einiger BürgerInnen mit diesen Beiträgen. Um individuelle Härten in Form von hohen und u. U. überraschenden Einzelbescheiden zu vermeiden, haben wir die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge geschaffen. Zu dieser Lösung stehe ich. Durch sie können die Lasten über längere Zeiträume und auf mehr Schultern verteilt werden, so dass es nicht zu Existenzgefährdungen kommt. Dabei wird im Einzelfall sachgerecht quotiert, wer von welcher Straße in welchem Maße profitiert. Wir Grünen werden das vorhandene Instrumentarium einer Überprüfung unterziehen, was wir ggf. am Gesetz ändern müssen, damit das System in der Praxis besser funktioniert, alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit bekommen und eine finanzielle Überforderung der GrundstückseigentümerInnen vermieden wird.

Eka von Kalben


Billede af Bernd Heinemann

Bernd Heinemann

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Kiel-Ost

SPD, sidst redigeret den 22.10.2016

Jeg er uenig.

§ 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sieht vor, dass die Kosten zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und umbau sowie die Erneuerung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen als Beiträge von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nach einem, an den daraus entstehenden Vorteilen zu bemessenen Verteilungsschlüssel zu erheben sind. Von den umzulegenden Kosten ist der jeweilige Anteil der öffentlichen Nutzung abzuziehen. Die Kommunen haben hierfür eine Ausbaubeitragssatzung zu beschließen, in der für jede Straße der jeweilige Umlageschlüssel gemessen an den öffentlichen und privaten Nutzungsanteilen festzulegen ist. Hauptanwendungsgebiete sind die sog. Anliegerbeiträge für Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung und Abwasseranlagen. Während die Kosten für die Herstellung und Erneuerung von Abwasseranlagen i.d.R. durch einen entsprechenden Abschreibungsanteil bei den Abwassergebühren von den Gebührenzahlern vorfinanziert werden und die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße durch die Erschließungskosten gedeckt sind, betrifft das Thema Anliegerbeiträge meistens den Fall des Ausbaus einer vorhandenen Gemeindestraße. Da es gemäß § 8 KAG keine Wahlfreiheit einer Gemeinde dafür gibt, ob sie Ausbaubeiträge erhebt, muss jede Gemeinde eine Ausbaubeitragssatzung haben, in der die Gemeindestraßen nach ihrer Funktion und dem Umlagesatz aufgeführt sowie die Regelung über die Veranlagung von Eckgrundstücken aufgeführt sind. Die Straßen werden nach ihrer örtlichen Erschließungsfunktion in sog. „Anliegerstraßen“, „Haupterschließungsstraßen“ und „Hauptverkehrsstraßen“ klassifiziert. Reine Anliegerstraßen haben einen höheren Umlagesatz, der gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 bis zu 85% der Kosten betragen kann, als innerörtliche Erschließungsstraßen, welche auch der Erschließung weiterer Ortsteile dienen, die einen Umlagesatz zwischen 50 und 70 % haben. Bei Hauptverkehrsstraßen liegt der öffentliche Anteil i.d.R. bei 50 %. Zwar kann die Kommune in der Satzung frei bestimmen, welchen Mindestsatz oberhalb von 15 % sie selbst trägt, um so die Bürgerinnen und Bürger pauschal zu entlasten, jedoch kann die Kommunalaufsicht bei der Haushaltsgenehmigung von Gemeinden mit nicht ausgeglichenem Haushalt Vorgaben machen, ebenso bei Fehlbedarfskommunen.
Die Beiträge werden nur für Gemeindestraßen erhoben, nicht dagegen für die Herstellung von Kreis- und Bundesstraßen. Hier kann es allerdings dann zu Veranlagungen kommen, wenn die Gemeinde parallel zu Baumaßnahmen anderer Straßenbaulastträger auch die eigenen Verkehrsanlagen, z.B. Geh- und Radwege oder Entwässerungsanlagen ausbaut oder erneuert.
Die Frage der richtigen Einordnung einer Straße nach ihrer Erschließungsfunktion stellt neben der Angemessenheit der umlagefähigen Kosten den Hauptstreitpunkt zwischen Gemeinde und Anliegern dar, hierzu gibt es eine Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.

Position der SPD-Landtagsfraktion

Wir haben Verständnis dafür, dass die Mitglieder der Gemeindevertretungen solcher Gemeinden, die bisher entweder keine Ausbaubeitragssatzungen hatten, oder diese nach der Gesetzesänderung 2011 aufgehoben haben, ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nur ungern eine solche Belastung auferlegen wollen. Entsprechende Bitten um Aufhebung dieser Verpflichtung haben uns auch von SPD-Gemeindevertretern erreicht.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es bereits vor der Gesetzesänderung von 2011 kein Wahlrecht der Gemeinden auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gab. Der Erlass von Straßenausbaubeitragssatzung war vielmehr, genau wie heute, gesetzlich zwingend vorgeschrieben, jedoch haben nicht alle Kommunen dieses umgesetzt. In anderen Bundesländern gab es deswegen sogar strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister wegen des Verdachts der Untreue i.S. § 266 StGB durch Unterlassen der Erhebung gesetzlich vorgeschriebener Beiträge. Die Gesetzesänderung von schwarz-gelb hatte daher zum Inhalt, diese rechtswidrige Praxis im Nachhinein zum Vorbild zu erheben. Im damaligen Anhörungsverfahren hat das Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften im Anhörungsverfahren wie folgt Stellung genommen:

„… Wurde es bisher als pflichtwidrig und sogar strafwürdig betrachtet, Beiträge nicht zu erheben, so soll dies nur durch die Streichung der eine Untreue begründende Beitragserhebungspflicht legalisiert werden. Statt durch die Legalisierung von Unrecht ist dieses Problem der Verwaltungspraxis mit aufsichtsrechtlichen Mitteln zu lösen. Abgesehen davon zeitigt die Aufhebung der Beitragserhebungspflicht neue „Ungerechtigkeiten“, nämlich im Vergleich von Bürgern in Gemeinden, die (weiterhin) Beiträge erheben, und Bürgern in Gemeinden, die darauf (nun) verzichten.“

Zweifellos ist mit der Erhebung von Ausbaubeiträgen eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger verbunden, der jedoch auch tatsächliche und wirtschaftliche Vorteile gegenüberstehen. Einerseits erhalten die Anlieger eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Erschließung ihres Grundstücks, andererseits bestimmen die Beschaffenheit und der Zustand der Erschließungsanlagen auch den Wert der anliegenden Grundstücke, der sich durch den Ausbau der Straße nachweislich erhöht. Außerdem werden bei der Erneuerung oder den Ausbau von Straßen Probleme der Oberflächenentwässerung gelöst, die sich durch die veränderten Klimabedingungen ergeben und zu immer häufigeren Starkregenereignissen führen, welche die vorhandenen Entwässerungsanlagen nicht immer aufnehmen können. Damit sind nicht selten Gefährdungen und Folgeschäden an Grundstücken verbunden, die bei entsprechender Disposition nicht durch Elementarschadenversicherungen versichert werden können. Zudem können durch die aktuelle Planung bestehende Nutzungskonflikte, z.B. durch Schaffung fehlende Parkflächen, Anwohnerparkzonen oder die Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen gelöst werden und daher neben der optischen und technischen Verbesserung auch die Nutzbarkeit deutlich erhöhen. Dieses sind deutliche Vorteile für die Grundstückseigentümer.
Zudem haben Anwohnerinnen einen Anspruch auf Mitsprache bei Planung und Umsetzung der Maßnahme. Es ist jedoch Aufgabe der Gemeinde, dieses auch umzusetzen, was offenbar nicht immer ausreichend erfolgt. Die Anwohner können und sollten durch Anwohnerversammlungen und frühzeitige Informationen der Gemeinde in die Planungen einbezogen werden. Auch wenn die Atmosphäre in solchen Veranstaltungen für Politik und Verwaltung nicht immer einfach ist, ist die Gemeinde gemäß § 16 a Abs. 1 u.2 GO sogar zu der Durchführung verpflichtet. Durch eine gute Vorbereitung, professionelle Moderation und umfassende Information kann die Akzeptanz der Maßnahmen deutlich erhöht werden und es können durch die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken nicht nur unnötige Kosten gespart, sondern auch wertvolle Hinweise für die Umsetzung der Baumaßnahmen gegeben werden.

Da die Gemeinden die Möglichkeit haben, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, sowie bei der Festsetzung der Beträge auch Härtefälle berücksichtigt werden können, besteht entgegen vielfach anderer Darstellungen nicht die Gefahr, dass Menschen mit geringem Einkommen ihr Haus verlieren werden oder Landwirte auf Aussiedlerhöfen ruiniert würden. „Oma ihr kleines Häuschen“ wird auch künftig nicht bedroht.

Dagegen wäre die vollständige Finanzierung von Straßenausbaumaßnehmen aus dem Haushalt von Gemeinden aus mehreren Gründen äußerst problematisch:

Es ist nicht gerecht, wenn in kleinen ländlichen Gemeinden der Straßenausbau allein durch den Haushalt finanziert würde, während Städten oder zentrale Orte aufgrund der dort häufig angespannten Haushaltssituation gar nicht die Möglichkeit haben, Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern diese Wohltat zukommen zu lassen. Fehlbedarfskommunen dürfen zudem gar nicht auf solche Einnahmen verzichten, ohne Abschläge bei den Fehlbedarfszuweisungen in entsprechender Höhe in Kauf nehmen zu müssen. Zudem verstärkt sich dadurch der Wettbewerbsnachteil von Städten und zentralen Orten bei der Neuansiedlung von Wohn- und Gewerbeflächen. Wir brauchen jedoch auch einwohnerstarke Zentren, damit auch der ländliche Raum versorgt werden kann.

Durch die Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinde werden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie diese Anlagen benutzen und ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung der Grundstücke kommt dagegen wenigen zugute, die Lasten sind aber von allen zu tragen. Zudem können Mieter von Wohnraum in der Weise noch doppelt belastet werden, dass sich die Wertsteigerung einer Wohnimmobilie auch noch mieterhöhend auswirken kann.
Schließlich besteht im Falle einer gesetzlichen Freigabe der Erhebung von Beiträgen die Gefahr, dass kleine Gemeinden mit geringem Haushaltsvolumen aus politischer Opportunität auf die Erhebung von Beiträgen verzichten und hierdurch in eine Haushaltslage geraten, in der sie ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr sicher finanzieren können. Dieses ist jedoch auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes nicht vertretbar.


Ulrich König

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

Piraten, sidst redigeret den 07.11.2016

Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen Piraten
Ingen udtalelse.

Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.

1. Wir Piraten befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

2. Straßeninfrastruktur wird generell von den Bürgern über Steuern und Abgaben finanziert. Das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein bietet den Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2012 die Wahlmöglichkeit, die umlagefähigen Ausbaubeiträge entweder mit einer Einmalzahlung bei den direkten Anliegern einzufordern oder mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag einen Fonds zu bilden, von dem in einem festgelegten Gebiet die Ausbaubeiträge finanziert werden. Diese zweite Möglichkeit ist die Variante, die mit einem Beitrag von ca. 200 Euro/Jahr zu keiner existenzgefährdenden Situation für die Hausbesitzer führt.

3. Wir Piraten haben 2012 gegen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die rot-grün-blaue Koalition gestimmt, welche die Kommunen dazu zwingt, Ausbaubeiträge zu erheben. Das bedeutet im Klartext, dass wir dafür sind die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Ausbaubeiträge von den Bürgern fordern oder die Straßensanierung aus dem Haushalt selbst finanzieren wollen. Unser Ziel ist es, die Freiwilligkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder ins Gesetz zu schreiben.

4. Wir Piraten haben 2013 als einzige Fraktion beantragt, Bürgerentscheide über kommunale Abgaben möglich zu machen (Umdruck 18/768). Namentlich in Bayern hat es sich seit Jahren bewährt, die Bürgerinnen und Bürger auch in finanziellen Fragen mitentscheiden zu lassen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen führt keineswegs häufiger als Repräsentativentscheidungen zu finanziell unvernünftigen Entscheidungen, eher das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel ist es, Bürgerentscheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu ermöglichen.


Billede af Daniel Günther

Daniel Günther

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Eckernförde

CDU, sidst redigeret den 04.11.2016

Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen CDU
Ingen udtalelse.

Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.

Position der CDU-Fraktion war immer, dass die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden, von den jeweiligen Gemeinden getroffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf wird sicherlich dazu genutzt werden können, um über die verschiedenen Positionen im Bereich der Straßenausbaubeiträge zu diskutieren.

Für die Gemeinden sollte nach Ansicht der CDU-Fraktion keine Pflicht zur Erhebung bestehen. Und sehr viele Gemeinden haben früher auf eine Erhebung vollständig verzichtet. Es waren SPD, Grüne und SSW, die als eine ihrer ersten Gesetzgebungsmaßnahmen die Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) verankert haben. Seitdem bleibt den Städten und Gemeinden keine andere Wahl, als die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten von Straßenausbaumaßnahmen zu beteiligen.

Ich habe volles Verständnis dafür, dass Menschen ungehalten reagieren, wenn Sie im Rahmen von Straßenausbaubeiträgen zur Zahlung erheblicher Summen herangezogen werden. Und meine Erwartungshaltung an die Städte und Gemeinden ist, dass Sie die Erhebung solcher Beiträge sozialverträglich gestalten. Selbstverständlich dürfen solche Beträge Menschen nicht in den Ruin treiben.


Billede af Patrick Breyer

Dr. Patrick Breyer

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Dithmarschen-Süd

Piraten, sidst redigeret den 24.10.2016

Beslutningsgrundlaget er en afgørelse for gruppen Piraten
Ingen udtalelse.

Jeg går ind for en offentlig høring i det tekniske udvalg.

1. Wir Piraten befürworten eine öffentliche Anhörung zu der Petition im Fachausschuss und prüfen einen entsprechenden Antrag.

2. Straßeninfrastruktur wird generell von den Bürgern über Steuern und Abgaben finanziert. Das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein bietet den Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2012 die Wahlmöglichkeit, die umlagefähigen Ausbaubeiträge entweder mit einer Einmalzahlung bei den direkten Anliegern einzufordern oder mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag einen Fonds zu bilden, von dem in einem festgelegten Gebiet die Ausbaubeiträge finanziert werden. Diese zweite Möglichkeit ist die Variante, die mit einem Beitrag von ca. 200 Euro/Jahr zu keiner existenzgefährdenden Situation für die Hausbesitzer führt.

3. Wir Piraten haben 2012 gegen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die rot-grün-blaue Koalition gestimmt, welche die Kommunen dazu zwingt, Ausbaubeiträge zu erheben. Das bedeutet im Klartext, dass wir dafür sind die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Ausbaubeiträge von den Bürgern fordern oder die Straßensanierung aus dem Haushalt selbst finanzieren wollen. Unser Ziel ist es, die Freiwilligkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder ins Gesetz zu schreiben.

4. Wir Piraten haben 2013 als einzige Fraktion beantragt, Bürgerentscheide über kommunale Abgaben möglich zu machen (Umdruck 18/768). Namentlich in Bayern hat es sich seit Jahren bewährt, die Bürgerinnen und Bürger auch in finanziellen Fragen mitentscheiden zu lassen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen führt keineswegs häufiger als Repräsentativentscheidungen zu finanziell unvernünftigen Entscheidungen, eher das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel ist es, Bürgerentscheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu ermöglichen.


Lars Harms

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

SSW, sidst redigeret den 21.10.2016

Ingen udtalelse.

Wir haben derzeit schon die rechtliche Möglichkeit, keine Ausbaubeiträge von Anliegern bestimmter Straßenzüge zu erheben. Die jeweilige Kommune muss nur beschließen, für bestimmte Quartiere jährlich wiederkehrende Gebühren zu erheben. Dann würde die Last auf alle verteilt werden und nicht Anlieger an bestimmten Straßen besonders belastet. Diese Möglichkeit erscheint mir die derzeit am besten zu praktizierende Möglichkeit zu sein. Für eine Diskussion, ob man die Staßenausbaubeiträge ganz abschafft und dafür dann die jeweiligen Gemeindesteuern für alle erhöht, bin ich offen.


Hans-Hinrich Neve

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Rendsburg

CDU

sidst skrevet til den 27.10.2016
Ubesvaret


Billede af Axel Bernstein

Dr. Axel Bernstein

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Segeberg-Ost

CDU

sidst skrevet til den 27.10.2016
Ubesvaret


Billede af Rainer Wiegard

Rainer Wiegard

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Stormarn-Nord

CDU

sidst skrevet til den 27.10.2016
Ubesvaret


Billede af Ines Strehlau

Ines Strehlau

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

sidst skrevet til den 27.10.2016
Ubesvaret


Billede af Torsten Albig

Torsten Albig

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

sidst skrevet til den 27.10.2016
Ubesvaret


Billede af Kai Vogel

Kai Vogel

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Pinneberg

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Christopher Vogt

Christopher Vogt

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Lauenburg-Nord

FDP

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Bernd Voß

Bernd Voß

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Steinburg-West

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Jette Waldinger-Thiering

Jette Waldinger-Thiering

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Eckernförde

SSW

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Jürgen Weber

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Kiel-West

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Lars Winter

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Ostholstein-Nord

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Thomas Hölck

Thomas Hölck

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Pinneberg-Elbmarschen

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Tobias von Pein

Tobias von Pein

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Burkhard Peters

Burkhard Peters

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Lauenburg-Nord

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Flensburg-Land

CDU

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Birte Pauls

Birte Pauls

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Schleswig

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Regina Poersch

Regina Poersch

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Katja Rathje-Hoffmann

Katja Rathje-Hoffmann

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Norderstedt

CDU

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Sandra Redmann

Sandra Redmann

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Ostholstein-Süd

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Heiner Rickers

Heiner Rickers

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Steinburg-Ost

CDU

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Thomas Rother

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Lübeck-Ost

SPD

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Klaus Schlie

Klaus Schlie

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Lauenburg-Nord

CDU

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Torge Schmidt

Torge Schmidt

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Rendsburg

Piraten

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Peter Sönnichsen

Peter Sönnichsen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Plön-Süd/Eutin

CDU

sidst skrevet til den 21.10.2016
Ubesvaret


Billede af Ralf Stegner

Dr. Ralf Stegner

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Rendsburg-Ost

SPD

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Dr. Andreas Tietze

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Billede af Birgit Herdejürgen

Birgit Herdejürgen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Steinburg-Ost

SPD

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Billede af Karsten Jasper

Karsten Jasper

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Dithmarschen-Nord

CDU

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Klaus Jensen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

CDU

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Billede af Anita Klahn

Anita Klahn

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Stormarn-Nord

FDP

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Billede af Ekkehard Klug

Dr. Ekkehard Klug

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Kiel-West

FDP

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Tobias Koch

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Stormarn-Mitte

CDU

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Billede af Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Eckernförde

FDP

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Oliver Kumbartzky

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Dithmarschen-Süd

FDP

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Billede af Simone Lange

Simone Lange

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Flensburg

SPD

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Billede af Peter Lehnert

Peter Lehnert

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Pinneberg-Nord

CDU

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Billede af Detlef Matthiessen

Detlef Matthiessen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Billede af Flemming Meyer

Flemming Meyer

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Flensburg-Land

SSW

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Billede af Astrid Damerow

Astrid Damerow

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Südtondern

CDU

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Billede af Volker Dornquast

Volker Dornquast

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Segeberg-West

CDU

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Billede af Wolfgang Dudda

Wolfgang Dudda

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

Piraten

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Peter Eichstädt

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Lauenburg-Nord

SPD

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Billede af Anke Erdmann

Anke Erdmann

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Kiel-West

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Billede af Heike Franzen

Heike Franzen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Schleswig-Nord

CDU

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Billede af Marlies Fritzen

Marlies Fritzen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Ostholstein-Süd

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Billede af Heiner Garg

Dr. Heiner Garg

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Kiel-Nord

FDP

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Billede af Hauke Göttsch

Hauke Göttsch

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Rendsburg-Ost

CDU

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Billede af Martin Habersaat

Martin Habersaat

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Stormarn-Süd

SPD

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Billede af Hans-Jörn Arp

Hans-Jörn Arp

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Steinburg-West

CDU

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Billede af Wolfgang Baasch

Wolfgang Baasch

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

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Billede af Angelika Beer

Angelika Beer

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Neumünster

Piraten

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Billede af Marret Bohn

Dr. Marret Bohn

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Rendsburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Billede af Johannes Callsen

Johannes Callsen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Schleswig

CDU

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Katrin Fedrowitz

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

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Billede af Barbara Ostmeier

Barbara Ostmeier

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Pinneberg-Elbmarschen

CDU

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Billede af Serpil Midyatli

Serpil Midyatli

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Eckernförde

SPD

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Billede af Kirsten Eickhoff-Weber

Kirsten Eickhoff-Weber

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Neumünster

SPD

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Billede af Kai Dolgner

Dr. Kai Dolgner

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Rendsburg

SPD

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Jens-Christian Magnussen

er medlem af parlamentet Schleswig-Holsteinischer Landtag

valgkreds : Dithmarschen-Süd

CDU

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