Jeder Mensch kann durch schwere Erkrankung oder schwere Körperverletzung in einen körperlichen Zustand geraten, der für ihn nicht erträglich ist.
Es gibt Fälle, bzw. Patienten, für die es keine Behandlungsmöglichkeiten gibt, um ein Leiden zu lindern. Viele haben bereits einen jahrenlangen Leidensweg hinter sich.
Auch die Palliativmedizin ist nicht im Stande jedes Leid zu lindern.
Wenn man im Bundestag über eine derart weitreichende und wichtige Entscheidung bestimmt, dann muss jegliche Erkrankung, Behinderung und Körperverletzung, die sich ein Mensch zuziehen kann, berücksichtigt werden.
Und das sind nicht nur Krebspatienten, sondern man muß auch die Fälle miteinbeziehen, die ein jahre- unter Umständen jahrzehntelanges Leiden mit sich bringen.
Betroffene müßen dann die Möglichkeit haben, sich an Ärzte wenden zu können, die ihnen qualifizierte Hilfestellung leisten dürfen, wenn es gar nicht mehr geht.
Daher muß den Ärzten gesetzlich ausdrücklich erlaubt sein, Sterbehilfe leisten zu dürfen.
Denn sonst werden sie es nicht können, da ihnen bislang das Standesrecht einzelner Landesärztekammern jede Billigung zum Suizid verbietet.
Das bedeutet für Betroffene, sie haben keine Anlaufstellen (wie z.B. von Ärzten geleitete Organisationen), an die sie sich im Ernstfall wenden können.
Es kann in einer zivilisierten Gesellschaft nicht sein, dass man Betroffene im Stich läßt,.
Es kann auch nicht sein, dass es nur im Ausland Hilfe gibt, und nicht im eigenen Land.
Es geht um das elementarste Freiheits- und Selbstbestimmungrecht überhaupt, und die Politik trägt die Verantwortung für Menschen, die sich in einer hoffnunglosen körperlichen Verfassung befinden, und für die es eben keine Behandlungsmöglichkeiten gibt, um Ihren Zustand erträglich zu machen.
Die von Gegnern (Gruppe um Kerstin Griese/SPD) ausgesprochene Intention, es solle keine normale Dienstleistung entstehen, ist an den Haaren herbeigezogen und absurd. Das wird notleidenden Menschen nicht gerecht, denn für sie ist es wohl alles Andere als eine leichte mal eben aus der Laune heraus getroffen Entscheidung, sondern der schwerste Schritt überhaupt.
Nur der Gesetzentwurf von der Gruppe um Renate Künast, orientiert sich am Volkswillen. Denn es ist bekannt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für die Ermöglichung der ärztlich assistierten Sterbehilfe ist.
Der Bundestag darf diesen Willen nicht ignorieren, denn das ist nicht demokratisch.
Die ökonomischen Interessen von Pharmaindustrie und Kirchen (mächtige Träger von vielen Krankenhäusern und Pflegeheimen) usw., dürfen nicht im Vordergrund stehen.. Es geht für sie um Milliarden-Einnahmen, die sie durch kranke oder alte Menschen erzielen.
Jeder Mensch muß das Recht haben, zu entscheiden, was er im Stande ist zu ertragen, und was nicht. Und wenn er schon das schlimme Schicksal hat, dass nur noch der Tod die einzige Möglichkeit ist, einen qualvollen körperlichen Zustand zu beenden, dann muß er auch die Möglichkeit haben, einen humanen Ausweg zu erhalten.