Weg mit der Verbraucherinsolvenz zugunsten einer sozialverträglichen Alternativregelung.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Das Verbraucherinsolvenzrecht ist verfassungswidrig, wider die Menschwürde. Es bedarf einer unbedingten und unverzüglichen Aufhebung zugunsten einer sozialverträglichen Alternativregelung. Den weitgehend analog einer Unternehmensinsolvenz abgefertigten „Verbrauchern“ wird ein Eigenantrag abgenötigt, falls sie in einer für sie in der Regel völlig unverschuldeten Situation in eine wirtschaftliche Grenzsituation gelangen und Restschuldbefreiung erlangen möchten. Dazu werden sie – selbst bei relativ geringen Schulden – an den öffentlichen Pranger gestellt, demzufolge werden sie wirtschaftlich und sozial für den Rest ihres Lebens ausgegrenzt und erniedrigt. Ihnen wird in der Gesellschaft jede Glaubwürdigkeit abgesprochen, sie leben mehr oder weniger isoliert und vom Arbeitsmarkt verbannt, die Auskunfteien tun ihr Übriges. Das Verbraucherinsolvenzrecht dient der Vermögensumverteilung und füllt die Honorarkassen der Sachverständigen, Insolvenzverwalter und Treuhänder. Das alles erfährt den Höhepunkt in der Folge eines möglichen, das Insolvenzgericht täuschenden Gläubigerantrages (zum Beispiel durch eine Bank), der es möglich macht, dass erst durch diesen Antrag eine Zahlungsunfähigkeit drohen kann und der Kunde der Bank sich genötigt sehen muss, einen Eigenantrag zu stellen, um Restschuldbefreiung zu erlangen. Einen Eigenantrag, der den Gläubigerantrag nachträglich gegenstandslos macht und der Bank faktisch auch noch die Verantwortung für das von ihr „ausgelöste“ (so das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) Insolvenzverfahren nimmt. Eine Zahlungsunfähigkeit und Restschulden, die ohne den Gläubigerantrag weder bestanden noch entstanden wären. Ein Insolvenzverfahren auch zulasten von anderen Gläubigern, die durch den das Gericht täuschenden Gläubigerantrag (zum Beispiel einer Bank) ihr Geld verlieren. Während die antragstellende Bank in der Regel über ihr gegebenes Sicherungsvermögen keine Einbußen erfährt, aber das diesbezügliche Kundenengagement so beenden kann. Viele Millionen Menschen sind direkt oder indirekt betroffen, über 100.000 Betroffene kommen jedes Jahr dazu. Fordern Sie mit mir die unverzügliche Aufhebung des geltenden Verbrauchinsolvenzrechts zugunsten einer sozialverträglichen Alternativregelung.

Begründung

Viele Millionen Menschen sind direkt oder indirekt betroffen, über 100.000 Betroffene kommen jedes Jahr dazu. Menschen werden – selbst bei relativ geringen Schulden – an den öffentlichen Pranger gestellt, demzufolge werden sie wirtschaftlich und sozial für den Rest ihres Lebens ausgegrenzt und erniedrigt, ihnen wird in der Gesellschaft jede Glaubwürdigkeit abgesprochen. Einmal betroffen - möglicherweise sogar durch einen unzulässigen Gläubigerantrag - haben sie keine Chance mehr, sich gegen die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu wehren. Sie leben mehr oder weniger isoliert und vom Arbeitsmarkt verbannt, die Auskunfteien tun ihr Übriges. Auch die durchaus anzuerkennende Restschuldbefreiung ist nur sehr seltenen Fällen eine Chance zum Neubeginn! Diese darf aber nicht dazu führen, Menschen ihre Würde zu nehmen und sie bis an ihr Lebensende auszugrenzen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.08.2018
Sammlung endet: 05.02.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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