Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
In den Berufsverkehrszeiten (06 bis 09 Uhr und 15 bis 18 Uhr) soll ein generelles Überholverbot für LKW auf allen Autobahnen gelten. Dies soll genau wie die Geschwindigkeiten in der StVO festgelegt werden.
Begründung
In den Berufsverkehrszeiten (06 bis 09 Uhr und von 15 bis 18 Uhr) kommt es regelmäßig zu Staus, weil immer wieder LKW andere LKWs überholen und damit schnellere Verkerhsteilnehmer am zügigen Weiterfahren hindern. Dieser Überholvorgang dauert zumeist recht lange (teils 15 Minuten und mehr), da der Unterschied in der Fahrgeschwindigkeit meist nur 5 km/h zum Überholten beträgt. Dies führt demzufolge aufgrund des vermehrten Verkehrsaufkommens in den Berufsverkehrszeiten zur schnellen Bildung von Staus. Damit steigt der Stresspegel der übrigen Verkehrsteilnehmer zusätzlich zum vorhandenen erhöhten Aufmerksamkeitsniveau und führt zwangsläufig zu Überreaktionen, die dann meist in zum Teil schweren Unfällen enden. Die überholenden LKW haben aufgrund der geringeren Geschwindigkeit meist nur einen zeitlichen Vorteil von 5 bis 10 Minuten auf ihrer Fahrtstrecke, verursachen aber einen langen Stau, der den anderen Verkehrsteilnehmern aber deutlich mehr an Fahrtzeit kostet. Des Weiteren wird durch die entstehenden Staus auch die Umwelt erheblich belastet, weil der Spritverbrauch deutlich ansteigt.