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Karlsruher Krippenkinder sollen mobil bleiben - Kompromiss von KVV gefordert!

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Dr. Alexander Pischon, Geschäftsführer des Karlsruher Verkehrsverbundes
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Mit einem Schreiben vom 13. März 2018 verbietet der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) die Mitnahme von Krippenwägen wegen nicht gewährleisteter Kippsicherheit und fehlenden Stellflächen. Laut KVV sind Krippenwägen keine zulässigen Hilfsmittel (wie z.B. ein normaler Kinderwagen) und zudem würden sie die Größe eines üblichen Kinderwagens übersteigen.

Der Elternbeirat der Kita "Siekids Villa Pusteblume" bittet um Ihre Unterschrift und fordert einen praktikablen Kompromiss zu erarbeiten, damit auch weiterhin Karlsruher Krippenkinder mobil bleiben und die vielfältigen Ausflugsziele der Stadt Karlsruhe mit der KVV erkunden dürfen.

Grunnen til

Den Krippenkindern der Kita "Siekids Villa Pusteblume" wurden alle Ausflüge mit dem ÖPNV gestrichen. Aber nicht nur unsere Kinder sind vom Beförderungsverbot der Krippenwägen betroffen, sondern über 200 Kitas und viele Tagesmütter- und väter in ganz Karlsruhe.

Die Argumente der KVV – mangelnde Kippsicherheit und fehlende Stellfläche – werden von dieser nicht mit Fakten belegt. Die Hersteller versichern hingegen: Die Krippenwägen verfügen über Hinterräder mit Trommelbremsen und einer automatischen Parkbremse, des Weiteren über fest montierte Sitze und 3-Punkt-Festhaltegurte. Auch der TÜV stellt klar: die Wägen sind TÜV geprüft, besonders kippstabil und erfüllen aktuelle Sicherheitsanforderungen zu 100%. Und wie die bisherige jahrelange Erfahrung unserer Erzieherinnen zeigt - sie sind absolut betriebsbewährt.

Außerdem wurden von der KVV keine praktikablen Alternativen aufgezeigt oder gar eine transparente Absprache mit den betroffenen Kitas im Vorfeld getroffen. Es gab zudem keinerlei Vorkommnisse oder Unfälle mit den Krippenwägen. Städte wie Mannheim und Stuttgart lösten den erhöhten Transportbedarf und erlaubten deren Mitnahme, sofern Platz vorhanden.

Als kommunales Unternehmen muss die KVV dafür sorgen, dass in Bussen und Bahnen alle Nutzergruppen ausreichend berücksichtigt werden. Auch unsere Kinder, denen es nicht möglich ist, weite Strecken zu Fuß zurückzulegen, sollen mobil bleiben und im Kitaalltag besondere Erlebnisse mit ihrer Gruppe erfahren dürfen.

Das Verbot erscheint vollkommen willkürlich gewählt, diskriminiert die Karlsruher Krippenkinder und schränkt sie in Ihrer Mobilität ein.

Die Krippenkinder hoffen auf Ihre Unterstützung!

Vielen Dank, der Elternbeirat der Kita "Siekids Villa Pusteblume"

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Das Verbot ist gegen den Inklusionsgedanken. Dieser wurde von der Bundesrepublik D unterzeichnet! Dies ist Ausgrenzung! Denn Inklusion heißt nicht nur Behinderte dürfen partizipieren, sondern eben alle müssen teilhaben. Jeder das was er braucht (Alte Menschen, Junge Menschen, Gesunde, Kranke, Fremde,……).

Viele Kinderbetreuuungseinrichtungen organisieren auch ohne ÖPNV ihre Ausflüge. Als unsere Kinder im Kindergarten waren, wurden Wälder, Wiesen, Kommunale Einrichtungen etc. regelmäßig besucht. Zu Fuß. Hat funktioniert. In ingesamt 6 Kindergartenjahren habe ich keine Beschwerden mitbekommen oder von Problemen gehört. Ob die ganz Kleinen unbedingt in der Gegend herumgeschoben werden müssen, sollte man schon diskutieren. Den Ansatz, Kinder möglichst früh an alles mögliche zu gewöhnen, finde ich nicht gut. Wer nun meint, dass sind Argumente aus den 60igern : unsere beiden sind 10 u. 12.

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