Digitalisierung braucht wirksamen Kinderschutz vor Pornografie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Niedersächsischer Landtag, Kultusministerkonferenz, Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

8.393 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Niedersächsischer Landtag, Kultusministerkonferenz, Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

„Ich wurde die Bilder nicht mehr los. Pornos haben meine Phantasie vergiftet und meine Kindheit gestohlen.“ „Er (Bruder) hat das jahrelang an mir nachgemacht und mir Anweisungen gegeben, mich genauso wie die Frauen im Porno zu verhalten, mich wie eine Sache benutzt. Niemand ahnte was davon.“ „Das Kopfkino ging auch in der Schule weiter. Ich musste meine Mitschülerinnen und Lehrerinnen von Kopf bis Fuss abscannen und erniedrigen, obwohl ich das nicht wollte.“ „Meine vorher lebenslustige, offene Tochter war nicht mehr erreichbar, irgendwie abwesend und stumpf. Dann fand ich die Chatverläufe mit mehreren Männern – voller pornografischer Inhalte von ihr.“
Missbrauch macht Kinder stumm und lebt vom Wegschauen der Erwachsenen. Das gilt auch für den größten Missbrauchsskandal unserer Gesellschaft:
Kinder und Jugendliche sind frei zugänglicher, vielfach gewalthaltiger Pornografie im Internet alltäglich ausgesetzt. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Schule und Kinderzimmer und der Ausstattung mit mobilen Endgeräten in immer jüngerem Alter werden bereits viele Grundschulkinder mit Inhalten konfrontiert, die ihre Grenzen verletzen und ihnen nachhaltig schaden. Ein großer Teil der Mainstream-Pornografie zeigt körperliche und verbale Gewalt, schwere Misshandlungen und die Entwürdigung von Frauen und Teenagern (A.J. Bridges et al, 2010; E. Shor, 2018).
Manche Kinder werden bei der Konfrontation mit solchen Inhalten traumatisiert, andere gewöhnen sich an den schnellen Kick als Selbstmedikation gegen Langeweile, Frust oder Einsamkeit. Je früher und häufiger Kinder mit Pornografie konfrontiert werden, desto mehr prägt es ihre Sicht auf Beziehungen und Sexualität. Ein regelmäßiger Konsum fördert nachweislich Vergewaltigungsmythen („Frauen/Mädchen wollen zum Sex gezwungen werden/genießen das“) und sexuelle Übergriffe, auch unter Minderjährigen.
Mehr als die Hälfte der 11- bis 13-jährigen Kinder hat schon Pornografie im Internet gesehen. Eine Mehrheit der Kinder spricht sich dafür aus, dass explizite Webseiten für sie gesperrt werden (Studie des British Board of Film Classification BBFC, 2019). Im Jugendalter ist Pornografiekonsum inzwischen zum normgebenden Faktor der sexuellen Sozialisation geworden: 71 % der 14-17-jährigen Jungen (10 % der Mädchen) konsumieren mehrmals wöchentlich bis täglich, 21 % sogar täglich Pornografie im Internet (WDR Quarks-Studie, 2017). Die gegenwärtig beschleunigte Digitalisierung von Bildungsprozessen wird nicht von entsprechenden technischen und pädagogischen Schutzmaßnahmen begleitet. Dadurch wird dem freiwilligen, jedoch illegalem Konsum bzw. auch der unfreiwilligen Konfrontation mit Pornografie weiter Vorschub geleistet.
Laut § 184 StGB ist das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen von pornografischen Inhalten an Personen unter 18 Jahren ein Straftatbestand. Dieses Gesetz wird angesichts der freien Zugänglichkeit harter Pornografie ohne Altersverifikation und angesichts der Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit internetfähigen Endgeräten ohne entsprechende Sicherheitssoftware und ohne diesbezügliche klare Vorgaben täglich millionenfach verletzt.
Laut Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darf das Wohl von Kindern anderen Interessen und Maßnahmen niemals untergeordnet werden:  
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Forderungen:
1. Die Digitalisierung von Schule und der damit verbundene immer frühere und zeitintensivere Internetgebrauch muss endlich von effektiven Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen begleitet werden.
Dies schließt technische Lösungen wie verpflichtende Schutzsoftware ebenso ein wie systematische Aufklärung und Schulungen für Eltern und Lehrkräfte über die Risiken von kindlichem und jugendlichem Pornografiekonsum sowie über pädagogische Handlungsmöglichkeiten.
Prävention von Pornografiekonsum im Kindes- und Jugendalter sollte zudem fester Bestandteil in den Lehrplänen der mit Sexualaufklärung und Medienerziehung befassten Fächer werden.
2. Die freie Zugänglichkeit von Pornografie für Kinder und Jugendliche muss zudem durch die Verpflichtung von Pornoanbietern zur Einrichtung eines Altersverifikationssystems verhindert werden.
3. Die Herstellung, Verbreitung und der Besitz von Gewalt- und Folterpornografie, die Straftaten zeigt und verherrlicht (z.B. Vergewaltigungen, schwere Körperverletzung oder Rachepornografie) sowie von Tier-, Kinder- und Jugendpornografie (§ 184a/b/c StGB) muss konsequent verfolgt und bestraft werden.
4. Das Herstellen, Hochladen und Verbreiten von Nackt- und Sexdarstellungen bzw. Aufnahmen des Intimbereichs ohne die Einwilligung der Dargestellten (Revengeporn, Upskirting u.a.) soll als selbstständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Begründung

Die kommentarlose Duldung des Zugangs zu Pornografie unabhängig vom Alter der Betrachter stellt einen massiven Eingriff in die sexuelle Sozialisation der jungen Generation dar.
Kinder mit pornografischen Inhalten zu konfrontieren bzw. durch entsprechende Bilder, Filme oder Reden auf sie einzuwirken, ist eine Form von sexuellem Missbrauch (StGB §176, (4) 4.).
Zahlreiche internationale Studien belegen[1], dass regelmäßiger Pornografiekonsum die Akzeptanz von sexueller Gewalt erhöht wie auch die Bereitschaft, diese in die Tat umzusetzen. Tägliche Konsumenten (männliche Jugendliche) sind dreimal so häufig Täter von sexuellem Missbrauch wie seltenere Konsumenten und konsumieren sechsmal so häufig auch Kinderpornografie (Priebe et al, 2007). Laut BKA waren 2019 bereits 41 % der Tatverdächtigen im Bereich Kinderpornografie unter 21 Jahren (2018: 26 %), 23 % zwischen 14 und 18 Jahren (2018: 13 %)[2]. Pornografiekonsum fördert zudem sexting und sexuelle Belästigung im Netz. Männliche Jugendliche, die häufiger Pornografie konsumieren, nehmen Mädchen verstärkt als austauschbare Sexobjekte wahr, neigen zu mehr sexueller Aggression, auch innerhalb von Beziehungen, und äußern wesentlich häufiger den Wunsch, zu Prostituierten zu gehen und gewalttätige Praktiken umzusetzen. Mädchen, die Pornografie konsumieren, werden häufiger Opfer von sexueller Gewalt und fühlen sich stark unter Druck gesetzt, den dort vermittelten Schönheits- und Sexnormen zu entsprechen. Viele Mädchen lassen sich dadurch auf pornonormierte Praktiken ein, die sie als schmerzhaft, eklig oder entwürdigend empfinden.
Pornokonsum hat zudem ein hohes Suchtpotential und gefährdet die Empathie- und Beziehungsfähigkeit. Längsschnittstudien zeigen: Je häufiger Jugendliche Pornografie konsumieren, desto mehr trennen sie Sexualität von jedem Beziehungskontext und halten Gelegenheitssex für normal.[3]
Der Einfluss von Pornografie auf Persönlichkeitsentwicklung, Beziehungsfähigkeit und die Zunahme von sexueller Gewalt wird bislang unterschätzt oder verschwiegen. In der Prävention von sexueller Gewalt und in der Vermittlung von Medienkompetenz muss dieser Tatsache zukünftig angemessen Rechnung getragen werden. Es reicht nicht aus, Heranwachsenden zu vermitteln, Pornos seien "nicht realistisch".
Politik und Gesellschaft müssen endlich die Verantwortung dafür übernehmen, Kinder und Jugendliche vor den vielfältigen Formen sexueller und emotionaler Grenzverletzungen durch frei zugängliche Pornografie konsequent zu schützen.
https://doi.org/10.1177%2F1077801210382866 Ana J. Bridges et al, 2010: Aggression and Sexual Behavior in Best-Selling Pornography Videos: A Content Analysis Update
https://doi.org/10.1177%2F1077801218804101 Eran Shor, 2018: Age, Aggression, and Pleasure in Popular Online Pornographic Videos
http://applications.devbureau.de/Porno-Auswertung-Charts/ WDR Quarks-Studie 2017
https://www.bbfc.co.uk/about-us/news/children-see-pornography-as-young-as-seven-new-report-finds
https://doi.org/10.1177/0886260516633204 N.Stanley et al, 2016: Pornography, Sexual Coercion and Abuse and Sexting in Young People’s Intimate Relationships: A European Study
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00224499.2016.1143441 J. Peter & P.M. Valkenburg, 2016: Adolescents and Pornography: A Review of 20 Years of Research
[1] U.a. Stanley et al, 2016, Peter & Valkenburg, 2016, Priebe et al, 2007, Wright et al, 2014, 2016, Layden, 2016 u.v.m. Eine Zusammenfassung der internationalen Wirkungsforschung findet sich in dem Praxisbuch zur Prävention von jugendlichem Pornografiekonsum „Fit for Love?“ (www.fit-for-love.org)
[2] Pressemitteilung des BKA, Holger Münch, 11.05.2020.
[3] U.a. Längsschnittstudien unter niederländischen Jugendlichen, Peter & Valkenburg, 2006, 2008, 2010

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.02.2021
Sammlung endet: 26.09.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Internet

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen & Unterstützer der Petition Digitalisierung braucht wirksamen Kinderschutz vor Pornografie

    Es ist nun genau 5 Jahre her, dass wir diese Petition zum Schutz von Kindern vor Pornografie gestartet, unterzeichnet und gemeinsam verbreitet haben. Zeit für ein Update: Was ist seither passiert?
    Damals hat die KMK (Kultusministerkonferenz) sich geweigert, die Petition auch nur entgegenzunehmen. Zum Hintergrund:
    Damals war der DigitalPakt 1 für Schulen in Kraft getreten und die Förderrichtlinien der Länder sahen genau das Gegenteil vor von dem, was wir forderten: Förderfähig waren der Ausbau der digitalen Infrastruktur, schulisches WLAN, digitale Arbeitsgeräte incl. mobiler Endgeräte. Nicht förderfähig waren u.a. Kosten für Administration, Betrieb und Wartung. Auch laufende Kosten für Filter-, Monitoring- oder Aufsichtssysteme waren in 10 Ländern nicht förderfähig.

    In der (sehr unterschiedlichen) schulischen Praxis fehlten entsprechend nicht selten die IT-technischen bzw. vor allem auch personellen Ressourcen, um effektiven technischen Kinder-/Jugendschutz sicherzustellen.
    In unserer Fachstelle erfuhren wir immer wieder vom Konsum jugendgefährdender Inhalte wie Pornografie in der Klasse und z.T. sogar während des Unterrichts. Zudem beklagten viele Eltern, dass die für schulische Zwecke angeschafften Tablets vielfach für die häusliche Nutzung durch die Kinder nicht zuverlässig administriert und deshalb auch nicht mit effektiven Filterschutzmaßnahmen versehen werden könnten.

    Ganz offensichtlich wurden Jugendschutz-/ Strafgesetze wie § 184 StGB u.a. vielfältig verletzt.
    Nun wurde Ende 2025 der Digitalpakt 2 verabschiedet, der mit Milliarden aus dem Sondervermögen die Digitalisierung der Schulen weiter vorantreiben soll und nun in die Umsetzung kommt. Werden hier dieselben Versäumnisse des Digitalpakt 1 wiederholt oder wird diesmal Sorge dafür getragen, dass digitaler Kinder-/Jugendschutz im schulischen Kontext sichergestellt wird? Werden diesmal ausreichende technische und personelle Ressourcen hierfür bereit gestellt?
    Mit diesen Fragen wandte ich mich Anfang dieses Jahres wieder an die KMK, den Bund (BMBFSFJ) und fast alle Kultusministerien der Länder. Inzwischen habe ich einige Antworten bekommen. Bis auf eine sehr konstruktive, konkrete Antwort (Thüringen) war der Tenor vielfach ein „Wir tun schon alles/genug“ oder ein Verschiebebahnhof von Verantwortlichkeiten bis hin zur Europ. Kommission (Antwort des Bundes). Die ernüchterndste Antwort kam erneut von der KMK: Es gebe keinen blinden Fleck Jugendschutz. Das Erfordernis, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, verstehe sich von selbst und eine zusätzliche Vorgabe oder Erinnerung an bestehende Gesetze sei nicht erforderlich. Sprich: Es gibt keine Probleme mit dem Jugendschutz in der Schule.
    Die Realität, die wir in der Elternberatung wie auch in Präventionsworkshops zu Pornografie, Sexting und sex. Gewalt in Schulen erleben, ist leider eine ganz andere!

    So wird offenbar auch der Digitalpakt 2 wie schon 1 andere Prioritäten setzen.
    Anknüpfen können wir jedoch bei einer übereinstimmenden Antwort mehrerer Kultusministerien der Länder: Für die Auswahl, den Betrieb und die Finanzierung technischer Schutzmaßnahmen sowie für die personelle Ausstattung im Bereich der IT-Betreuung seien die öffentlichen und freien Schulträger verantwortlich. (Diese würden aber durch Bundes- und Landesmittel unterstützt, was diese z.T. wiederum verneinten).

    Was ist zu tun? Und was kann jede/r einzelne tun?
    - Wenden Sie sich proaktiv an Ihre Schulen/Schulträger und fragen Sie, wie die Einhaltung von §184 StGB sichergestellt wird.
    - Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (§1631 BGB), das Eltern bzw. vertretungsweise auch der Schule obliegt, muss auch für den digitalen Raum gelten. (Digitale) Bordelle und Folterkeller sind keine geeigneten Orte für Kinder. Fordern Sie effektive Maßnahmen. Dies betrifft auch schulische mobile Endgeräte, die die Kinder mit nach Hause nehmen.
    - Neben technischem Schutz brauchen Teenager natürlich auch das gesichtswahrende Gespräch zur Einordnung grenzverletzender Inhalte, mit denen fast alle schon konfrontiert wurden. Darum ist es sinnvoll, Schulen Präventionsworkshops zu Pornografie und Sexting nahezulegen.
    - Tragen Sie selbst zur Aufklärung über die tabuisierten Gefahren von Pornografie wie sexuelle Gewalt, Sucht und Beziehungsprobleme bei, sei es bei Eltern (z.B. Elternabende zum Thema), bei Lehrkräften, Ärzten und TherapeutInnen…
    - Wer sich selbst fortbilden möchte, z.B. im Bereich Prävention in Schule & Jugendarbeit, Therapie Betroffe oder Angehöriger einer Pornosucht, findet hier aktuelle (sowie Video früherer) Online-Fortbildungen: https://www.return-mediensucht.de/fortbildung/

    - Wenn Sie mit einer Verletzung des digitalen Jugendschutzes in Schulen konfrontiert werden, melden Sie dies der Schule. Gerne auch in Kopie an mich, ich sammle dann für eine Rückmeldung an die KMK...
    Vielen Dank Euch allen!
    Tabea t.freitag@return-hannover.de
  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Mehr als ein Jahr ist vergangen seit Einreichen unserer Petition „Digitalisierung braucht wirksamen Kinderschutz vor Pornografie“ – Zeit für ein update:
    Vom Hauptadressaten der Petition, der Kultusministerkonferenz, habe ich entgegen mündlicher Zusagen (bei meinen wdh. telefon. Nachfragen), bisher leider keine Antwort und Reaktion erfahren. Die intendierte Fahrtrichtung scheint auch eher in die entgegengesetzte Richtung zu gehen: Noch frühere Digitalisierung bereits der Grundschulen, meist ohne effektive Schutzmaßnahmen. So warb bei unserer Landtagswahl in Niedersachsen die hiesige SPD mit der Ausstattung mit Tablets ab der 1. Klasse. Dass man damit auf Stimmenfang gehen kann, zeigt, wie gering Internetrisiken und Kinderschutzanliegen im öffentlichen Bewusstsein priorisiert sind. Cui bono?
    Vom Land Niedersachsen erhielt ich im Sommer eine ausführliche schriftliche Antwort, die zusammengefasst besagt: Die Eingabe wird nicht berücksichtigt und gilt als erledigt, denn: Wir tun schon alles Notwendige. „Medienbildung“ sei in den curricularen Vorgaben fest implementiert. Im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ seien „Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände“ förderfähig. An Geldströmen für eine überall verfügbare digitale Nabelschnur in und um die Schulen mangelt es also nicht. Und unsere Forderung nach Umsetzung von § 184 StGB bzw. verpflichtender Schutzsoftware? Hier wird aus einem Gesetz eine Option: „In Anwendung des JuSchG kommen in der Praxis in schulischen Netzwerken mit Anbindung an das Internet oft Firewalls oder Filtersoftware (z.B. JusProg) zum Einsatz… Ein vergleichbarer Softwarefilter kann auch auf schulischen digitalen Endgeräten installiert werden.“ Reicht "oft" und "kann"...? In unserer Beratungspraxis erleben wir weiterhin zunehmend, dass Pornos auf schulischen Tablets geschaut und weitergeschickt werden, incl. sexueller Belästigung von Mitschülerinnen. Als Beleg für eine ausreichende Prävention werden präventive Projekte (darunter sinnvolle, gute Initiativen), Onlinekurse und Veranstaltungen verschiedener Institutionen genannt. Darunter aber auch solche, die seit Jahren kindlichen und jugendlichen Pornografiekonsum verharmlosen oder sogar befürworten. Diese in der Sexualpädagogik weit verbreitete sogen. „sex-positive“ Haltung wird i.d.R. damit begründet, dass Pornografie Heranwachsenden zur Erregungssuche und Selbstbefriedigung nütze, ihnen neue Ideen für ihren Sex liefere und der Förderung sexueller Vielfalt diene. Cui bono?
    Wenn die Interessen Erwachsener, seien sie wirtschaftlicher (frühe Digitalisierung), sexueller oder ideologischer Art, in Politik und Gesellschaft eine gesunde Entwicklung von Kindern zunehmend gefährden, wie dies inzwischen auf vielen Ebenen geschieht, ist es um eine Gesellschaft nicht gut bestellt. In den Worten Nelson Mandelas: „Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher als in der Art und Weise, wie sie mit ihren Kindern umgeht. Unser Erfolg muss am Glück und Wohlergehen unserer Kinder gemessen werden, die in einer jeden Gesellschaft zugleich die verwundbarsten Bürger und deren größter Reichtum sind.“
    In diesem Sinne lohnt es sich, trotz aller Hindernisse, weiter Eltern, Lehrkräfte und auch die Politik zu sensibilisieren und auf ihren Schutzauftrag hinzuweisen, damit 2023 für Kinder ein besseres Jahr wird - und damit auch für das Wohl unserer Gesellschaft. Ich wünsche Ihnen einen zuversichtlichen Start in das Neue Jahr,
    herzliche Grüße
    Tabea Freitag

Wenn es um den Schutz von Kindern vor sexuellen Grenzverletzungen geht, müssen alle Verantwortlichen, d.h. Politik, Bildungseinrichtungen, IT-Industrie, Anbieterplattformen und Eltern, wie in der Petition gefordert, Verantwortung übernehmen. Das Verschieben der Verantwortung alleine auf die Eltern (siehe Contra-Beiträge) bedeutet, alle Kinder mit den grenzverletzenden Inhalten allein zu lassen, deren Eltern oder alleinerzieh. Elternteil nicht über entsprech. IT-Kenntnisse verfügen. Zudem wird Pornografie vielfach auch im PC-Raum der Schule, auf schulischen Laptops oder im Klassenchat geschaut

1) „Wirksame Schutz-Software“ ist weitgehend eine Illusion. 2) Die Petition ignoriert vollkommen, daß das Internet eine „weltweite Veranstaltung“ ist, Alterskontrollvorschriften aber nicht global durchgesetzt werden können. 3) Wollte man die Forderungen trotz obengenannter Probleme umsetzen, bekämmen wir ein „Internet“ nach den Mustern von China und Saudi-Arabien. 4) Welche Art von Pornographie für Kinder und Jugendliche welchen Alters wie schädlich ist, ist keineswegs wissenschaftlich geklärt. 5) Gesetze und vorherrschende Meinungen bezüglich „Jugendschutz“ sind stark kulturell gefärbt.

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