reprezentant Stefan Lenzen
Bayerischer Landtag w Bawaria - Wycofany
Oświadczenie w sprawie petycji Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht für Kinder ab der 5 Klasse
FDP, ostatnio edytowane w 24.08.2020
Decyzja grupowa opublikowana przez Christof Rasche.
Podstawą podjęcia decyzji jest postanowienie frakcji FDP
Brak opinii.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Oświadczenie w sprawie petycji Jetzt kommt es auf euch an: #NotMyHochschulgesetz
FDP, ostatnio edytowane w 10.10.2019
Decyzja grupowa opublikowana przez Marcel Hafke.
Podstawą podjęcia decyzji jest postanowienie frakcji FDP
Nie zgadzam się.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Oświadczenie w sprawie petycji Abschaffung der Kita-Gebühren in NRW!
FDP
ostatni zapis w dniu 15.06.2019
Brak odpowiedzi na ten moment
Oświadczenie w sprawie petycji Änderung des Einschulungs-Stichtags in NRW vom 30. September auf den 30. Juni!
FDP
ostatni zapis w dniu 15.02.2019
Brak odpowiedzi na ten moment
Oświadczenie w sprawie petycji Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen
FDP, ostatnio edytowane w 08.01.2019
Nie zgadzam się.
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.
Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.
Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.
- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.
- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.
Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
Oświadczenie w sprawie petycji Abschaffung der Kita-Gebühren in NRW!
FDP
ostatni zapis w dniu 18.09.2018
Brak odpowiedzi na ten moment
Stefan Lenzen - Wycofany | |
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Partia polityczna: | FDP |
Frakcja: | FDP |
Wybrany dnia: | 14.05.2017 |
Następne wybory: | 2023 |
Okręg wyborczy: | Heinsberg I |
Funkcja: | Fraktion (Flüchtlingspolitischer Sprecher), Fraktion (Sozialpolitischer Sprecher), Fraktion (Migrations-, Integrationspolitischer Sprecher), Fraktion (Arbeitsmarktpolitischer Sprecher) |
strona internetowa: | http://www.stefan-lenzen.nrw/ |