Petition richtet sich an:
Landtag/Innenministerium
Der Betrag der Erschwerniszulage zu ungünstigen Zeiten (LOD) soll angemessen erhöht, also an die Alimentierung in der freien Wirtschaft angeglichen werden.
Begründung
Der Dienstherr, in diesem Falle das Land Baden-Württemberg, ist verpflichtet, die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes so zu bezahlen, dass nicht nur der Lebensunterhalt, sondern auch die Lebensqualität gesichert ist.
Wir fordern, dass sich der Landtag bzw. das Innenministerium, aufrichtig und ernsthaft mit diesem Anliegen der Beamtinnen und Beamten auseinandersetzt.
Die derzeitige Vergütung für Nacht- oder Feiertagsdienststunden ist nicht zufriedenstellend (Sonn- u. Feiertagsdienst 2,91 €/Std; anderer Nachtdienst 1,28 €/Std).
Die Aufgaben und die Belastungen der Beamtinnen und Beamten (PVD im Speziellen) gerade zu ungünstigen Stunden rechtfertigen eine bessere Bezahlung, zumindest angenähert an den Durchschnitt in der freien Wirtschaft.
Der Wechselschichtdienst bedeutet auch gesundheitliche Belastungen, die von den Beamtinnen und Beamten bislang nicht wegen der LOD-Zahlungen eingegangen werden. Die Abwanderung im Schichtdienst ist nur verständlich - die Aussicht auf einen angemessenen finanziellen Ausgleich würde die Moral und Motivation der Beamtinnen und Beamten drastisch steigern.
Ein Beispiel: Ein Bosch- oder Daimler-Mitarbeiter verdient am Wochenende/feiertags bis zu 200% seines Grundgehalts mehr. Das sind traumhafte Zahlen und nicht durchsetzbar, denn der öffentliche Dienst ist nicht mit einem Betrieb der freien Wirtschaft vergleichbar. Es ist aber ein Anhaltspunkt; und es zeigt, wie unangemessen der aktuelle LOD-Satz ist.
Das Land Baden-Württemberg ist wirtschaftlich gesund und das sollten die Bediensteten auch merken.
Leider ist es so, dass die Beamtinnen und Beamten des PVD (Streifendienst, SEK, Kripo, EA, ...) in immer mehr Situationen der Prellbock von allen Seiten und zu allen Zeiten ist, daher muss die Vergütung zu ungünstigen Zeiten erhöht werden - schließlich werden an Tagen wie Weihnachten oder Silvester nicht Geschäftsverträge und Buchhaltung bearbeitet...