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Ajakirjandus

Für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung (Berlin)

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Abgeordnetenhaus
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  1. Algatatud 2013
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Das Berliner Abgeordnetenhaus möge beschließen, die Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) sozial zu gestalten, damit jene Bürger, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt und die keine Sozialleistungen beziehen, nicht mehr zur Finanzierung des ÖRR herangezogen werden können, wenn diese auf Radio und Fernsehen verzichten.

Gleichzeitig möge das Abgeordnetenhaus beschließen, die Rechte derjenigen Bürger, die bewusst aus weltanschaulichen, religiösen oder Gewissensgründen auf Fernseh- und Radiokonsum verzichten, wiederherzustellen und sie von der Wohnungsabgabe zu befreien.

Für Kindergärten, Schulen und Universitäten, Betriebe, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, für Religionsgemeinschaften, für Städte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind die Rundfunkgebühren nutzungsabhängig zu gestalten, damit für den Bürger durch die Umlage der Rundfunkgebühr, die Preise für Güter und Dienstleistungen nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

Selgitus

Der Behauptung, öffentlich-rechtliches Fernsehen wäre für den Erhalt der Demokratie unverzichtbar, wird widersprochen. Vielmehr ist der ÖRR im Laufe der Jahre immer mehr zur Selbstdarstellungsbühne verschiedener Interessensverbände verkommen. Themen werden im ÖRR gezielt gesetzt, um die jeweiligen Interessen oder das eigene berufliche Vorankommen zu fördern, während wirklich kritischer Journalismus so gut wie nicht vorkommt.

Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, muss der ÖRR grundsätzlich reformiert und der Auftrag zur Grundversorgung neu definiert werden. Das Abgeordnetenhaus möge eine entsprechende Reform einleiten, die insbesondere die Freiheit des Bürgers, sich selbstbestimmt zu informieren stärkt und ihm das Recht einräumt, sich mit seinem Budget frei über alternative Medien wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften oder das Internet zu informieren.

Für Demokratie, Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland.

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1. Ö.-R.(GEZ) des mehrfachen Verstoßes gegen das Grund-Gesetz 2. Betrug 3. Nötigung nach §240 StGB 4. Missbrauch des Datenschutzes 5. Steuerbetrugsverdacht / Zwangs- Rundfunks- Beitrags-Zwecksteuer ? Haushaltsabgabe 6. Verstoß gegen das Vertragsrecht 7. Verletzung des Persönlichkeitsrechts

vastu-argumenti veel pole.

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