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Begjæringen er stilet til: Gerichte, Bundestag, Bundesrat, EU-Kommission, EU Parlament,Vereinte Nationen
Eingangszitat: Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Scheinurteile und Scheinbeschlüsse sind ebenso Abbild einer anonymisierten Staatsmacht, wie es schon bei der Polizei der Fall ist, da die Uniformen nicht die Namen der jeweiligen Einsatzkräfte tragen. So kann beispielsweise bei Körperverletzungen gegenüber Demonstranten der Verursacher häufig nicht identifiziert bzw. angeklagt werden.
Hinweis: Am 25. April 2013 wurde Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review, Deutsch "Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren") auf seine Menschenrechtssituation hin überprüft. - Die Anonymisierung der der Staatsgewalt in der Deutschland wurde als Menschenrechtsverletzung gerügt.
tinyurl.com/b9de338
Wie bei der Polizei, verhält es sich auch bei den Gerichten, deren Richter ihre Urteile nicht mehr unterschreiben, obwohl es die Gesetze so vorsehen (z.B. § 315 der Zivilprozessordnung).
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html
Vor diesem Hintergrund können Politiker und Lobbyisten Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen, wie es z.B. innerhalb der bayrischen oder schleswig-holsteinischen Justiz schon der Fall war.
Dass regierungsfremde Personen sogar schon Gesetze schreiben ist Beleg dafür, dass es grundsätzlich auch möglich ist, Urteile und / oder Beschlüsse durch Dritte zu verfassen oder in Auftrag zu geben.
Grunnen til
Der Recht suchende Bürger kann sich der Authentizität seines Urteils oder seines Beschlusses überhaupt nicht sicher sein, da diese nur dann erreicht wird, wenn der Richter auch sein Urteil oder seinen Beschluss gesetzeskonform unterschreibt.
Scheinurteile und Scheinbeschlüsse begründen kein faires Verfahren im Sinne des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. des Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU und stellen einen Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 EMRK bzw. Artikel 54 der Charta dar, wobei der Korruption durch Scheinurteile und Scheinbeschlüsse Tor und Tür geöffnet sind.
Weitere Informationen unter:
menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung
menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2013/07/19/neue-richtervereinigung-nrv-e-v-konkludent-fur-volkerrechtswidrige-scheinurteile-und-scheinbeschlusse
Jeder kann betroffen sein.
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Petisjon startet:
13.09.2013
Begjæringen avsluttes:
12.03.2014
Region:
Deutschland
kategori:
Borgerrettigheter
debatt
Weil unser Rechtssystem nicht mehr mit der Verfassung konform geht - Bürgern wird das Recht zu Gunsten von Lobbys verweigert und Amtsmissbrauch ist weit verbreitet. Das Gebot für die Justiz "unvoreingenommen zu urteilen" wird schon lange nicht mehr eingehalten und es sollten unabhängige Kontrollgremien diese Machenschaften begrenzen. Die Ministerien für Justiz auf Länder- und Bundesebene kommen Ihren Kontrollpflichten nicht nach.
Ein Gegenargument ist tatsächlich nicht zu finden. Als Entschuldigung der Richterlobby ist allenfalls anzuführen, dass die Einstellungsvoraussetzungen für das Richteramt nicht mehr zeitgemäß sind, da auf die charakterliche Eignung überhaupt keinen Wert gelegt wird und lediglich die Durschnitttsnote maßgeblich für die Einstellung ist.