Deutscher Bundestag tarafından openPetition aracılığıyla yayınlanan açıklamalar bağlayıcı kararlar değildir. Dilekçenin resmi olarak işleme alınmasından sonra bunlar Dilekçe Komitesinin sorumluluğundadır. Tüm açıklamalar süreci tamamlıyor ve politikacılar ile vatandaşlar arasında göz seviyesinde şeffaf bir diyalog sağlanmasına yönelik bir taahhüt niteliğinde.
yorumlar: Deutscher Bundestag Almanya
Cevap | Sayı | Yüzde |
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Henüz cevap yok | 565 | 79,8% |
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum | 139 | 19,6% |
Çekimserim. | 4 | 0,6% |
René Springer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
AfD, en son 15.07.2021 tarihinde düzenlendi
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Yeterli temsilci katılacaksa, talebi destekleyeceğim.
Teknik Komite'de bir kamuoyu duruşmasından yanayım.
Parlamento / genel kurulda halka açık duruşmayı destekliyorum.
Die Verhinderungspflege hat das Ziel pflegende Angehörige flexibel und auch
kurzzeitig zu entlasten, ohne dass dafür der Pflegebedürftige sein gewohntes
häusliches Umfeld verlassen muss.
Die AfD- Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Pflegende Eltern
unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“
(BT-Drs. 19/30415) die Begrenzung der Verhinderungspflege zu Gunsten
vollstationärer Pflegeformen öffentlich kritisiert und gefordert, den
Leistungsbetrag für Verhinderungspflege um 20 % zu erhöhen und den
derzeitigen Rahmen für die stundenweise Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege auf bis zu 80 % des Gesamtjahresbetrages zu erhöhen.
Dies muss besonders auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gelten.
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Unser Antrag möchte vor allem pflegende Eltern unterstützen. Mit dem Begriff
der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen
assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73 000 Kinder und Jugendliche
mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, wissen die wenigsten.
Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung in der
Pflegeversicherung, gerade für Menschen und Familien mit behinderten
Kindern. Diese Entlastungsleistung darf in ihrer Flexibilität nicht
eingeschränkt werden.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in
letzter Minute einzelne Regelungen für die Pflege im nun verabschiedeten
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf den Weg gebracht
hat, doch fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der
Pflege. Die Reform der Pflegeversicherung wurde kurzfristig in das GVWG
aufgenommen, weshalb es kein eigenständige Reformgesetz für die
Pflegeversicherung gibt.
Insbesondere die ambulante Pflege, die grundsätzlich von der
Pflegeversicherung als primäre Versorgungsform vorgesehen ist, ist dabei
außen vor geblieben, obwohl über zwei Drittel der Pflegebedürftigen von etwa
4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten
Pflegediensten zu Hause versorgt werden. Das ist unglaublich familien- und
behindertenfeindlich. Dies hat die AfD Bundestagsfraktion öffentlich
kritisiert. Die häusliche Pflege muss endlich aus ihrem Schattendasein
herausgeholt werden. Die AfD fordert Vorfahrt für die häusliche Pflege!
Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen
vorzuziehen. Die kleinteiligen Änderungen der Bundesregierung bei den
Leistungsbeträgen für die Pflegesachleistung (ab dem 01.01.2022 um fünf
Prozent und für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent) sowie die stufenweise
Begrenzung des Eigenanteils, führen zu keiner wesentlichen Verbesserung: Die
im häuslichen Pflegealltag wichtigen Leistungen der Verhinderungspflege
wurden nicht angehoben, die versprochene Senkung der Eigenanteile in der
stationären Pflege wurde nicht vorgenommen und in der häuslichen Pflege
haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen
geführt. Für die Kurzzeitpflege stehen in der Praxis regelmäßig zu wenig
Plätze zur Verfügung und das im Koalitionsvertrag versprochene
Entlastungsbudget findet sich nicht in der vermeintlichen Pflegereform.
Die AfD Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der
häuslichen Pflege familienfreundlich zu flexibilisieren und durch eine
weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur
für pflegende Angehörige und deren Familien. Uns ist wichtig, die stationäre
Pflegebedürftigkeit, nicht nur aus finanziellen Gründen, soweit, wie möglich
hinauszuschieben. Die Leistungen pflegender Angehöriger und ihrer Familien
wollen wir wertschätzen, denn sie sind eine tragende Säule unserer sozialen
Gemeinschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 25.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Katrin Göring-Eckardt
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 25.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Claudia Müller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Canan Bayram
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Konstantin von Notz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Julia Verlinden
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Annalena Baerbock
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 16.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katrin Göring-Eckardt tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
AfD, en son 03.06.2021 tarihinde düzenlendi
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Yeterli temsilci katılacaksa, talebi destekleyeceğim.
Teknik Komite'de bir kamuoyu duruşmasından yanayım.
Parlamento / genel kurulda halka açık duruşmayı destekliyorum.
Die Pflege in Deutschland ist ein weites Problemfeld, bei dem die Unterfinanzierung eine
zentrale Rolle spielt. Die häusliche Pflege vor allem durch Angehörige entlastet nicht nur das
System, sondern hat auch einen hoch einzuschätzenden positiven psychologischen Aspekt
für den Gepflegten. Das Leben ist aber unvorhersehbar und es kommt vor, dass der pflegende
Angehörige kurzfristig für einige Stunden eine Vertretung braucht. In dem aktuellen
Referentenentwurf würde die Reform am meisten diese Menschen treffen, was sowohl vom
wirtschaftlichen wie auch vom moralischen Standpunkt abzulehnen ist.
Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Fall ist typisch. Die Mittel für die essenziellen
Sachen werden gekürzt, während man der Bevölkerung dieses als Entbürokratisierung
verkauft. Auf der anderen Seite werden ungeheure Geldmengen in politisch erwünschte
Projekte gesteckt. Wir lehnen die geplanten Einschränkungen der Verhinderungspflege
eindeutig ab und setzen uns mit ganzer Kraft für eine Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige ein.
DIE LINKE., en son 21.05.2021 tarihinde düzenlendi
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Ich unterstütze ihre Petition vollumfänglich.
Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. DIE LINKE hat in der aktuellen Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Kerstin Kassner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
DIE LINKE., en son 21.05.2021 tarihinde düzenlendi
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Yeterli temsilci katılacaksa, talebi destekleyeceğim.
Teknik Komite'de bir kamuoyu duruşmasından yanayım.
Wir als Linksfraktion unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können.
Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen.
DIE LINKE., en son 21.05.2021 tarihinde düzenlendi
Susanne Ferschl tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
FDP, en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Parlamento / genel kurulda halka açık duruşmayı destekliyorum.
Zur Petition "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!" erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig:
Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag betrachten wir das Vorhaben des Gesundheitsministers mit großer Sorge. Denn der Minister plant hier, Leistungen zu kürzen, die für viele Familien und Menschen mit Pflegebedarf die Grundlage für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Alltags darstellen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Selbstverständlich sollte bei allen Entscheidungen die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen an oberster Stelle stehen. Hier setzen wir aber auf Information statt auf Bevormundung. Ziel muss es sein, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen niederschwelligen Zugang zu umfassender und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. Nur so kann dann im Team mit Pflegeexperten, Hausärzten und der Familie eine bedarfsgerechte Versorgung nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen organisiert werden.
Die Kürzung des Tagespflegebudgets träfe in empfindlichem Maße Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sie versorgen. Gerade berufstätige pflegende Angehörige sind auf zuverlässige Tagespflege angewiesen. In letzter Konsequenz kann die Kürzung dazu führen, dass sie sich beruflich einschränken müssten. Dies benachteiligt vor allem Frauen und trägt zur Altersarmut bei.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an Tagespflegeplätzen reduziert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung brauchen wir jedoch mehr Tagespflegemöglichkeiten statt weniger. Es gilt, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten, denn wir können es uns nicht leisten, dass diese Versorgung wegbricht. Dazu gehören umfangreiche Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Deckelung der Verhinderungspflege auf 40 Prozent für die Inanspruchnahme stundenweiser Betreuung für uns nicht hinnehmbar. Denn die stundenweise Betreuung stellt eine wesentliche Entlastung des Pflegealltags der Angehörigen dar – sei es zur Wahrnehmung von Arztterminen oder für eine kurze Auszeit. Gerade auch für Familien von Kindern mit Pflegebedarf schafft diese finanzielle Unterstützung den dringend benötigten Freiraum zur Bewältigung des Alltags.
Selbstbestimmt in allen Lebenslagen, so lautet einer unserer Grundsätze als Freie Demokraten, und das sollte auch für Menschen mit Pflegebedarf und diejenigen, die für sie sorgen, gelten. Wir wollen Pflegebedürftigen keine Vorschriften machen, sondern setzen auf vielfältige Konzepte, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dazu wollen wir unterschiedliche Wohnformen wie Pflege-WGs oder Mehrgenerationenhäuser voranbringen.
Wir fordern ein Entlastungsbudget, das alle finanziellen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unbürokratisch bündelt, ohne sie zu kürzen. So kann jeder Mensch mit Pflegebedarf seine Versorgung individuell planen und dabei auch die Menschen in seinem Umfeld miteinbeziehen – und zwar sowohl die Familie, Freundinnen und Freunde als auch das Nachbarschaftsnetzwerk. Flankiert von einer guten und regelmäßigen Pflegeberatung schaffen wir so Raum für innovative Versorgung, statt Menschen durch immer mehr Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Ansprüche förmlich ins Heim zu „zwingen“.
Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden uns weiter für ein Entlastungsbudget einsetzen, das bei der Tages- bzw. Verhinderungspflege keine Kürzungen enthält und so die Selbstbestimmung auch für Menschen mit Pflegebedarf sicherstellt.
Helin Evrim Sommer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Andreas Wagner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Pascal Meiser
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
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Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Fabio De Masi
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
Susanne Ferschl tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
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Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Birke Bull-Bischoff
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Burgenland - Saalekreis
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Doris Achelwilm
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Norbert Müller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Lutze
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Nord
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Sabine Leidig
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Sahra Wagenknecht
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
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Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Ralph Lenkert
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Martina Renner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Kersten Steinke
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dr. Kirsten Tackmann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
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Heidrun Bluhm
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
Susanne Ferschl tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Dietmar Bartsch
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rostock - Landkreis Rostock II
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. André Hahn
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., en son 20.05.2021 tarihinde düzenlendi
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
SPD, en son 22.06.2021 tarihinde düzenlendi
Çekimserim..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf .
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle das Recht, den direkten Dialog mit ihren Abgeordneten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog.
Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeitende: Laura Eder, Frederik Jagielski, Janina Lettow
Telefon: (030) 227-77570
E-Mail: marja.voellers@bundestag.de
www.marjavoellers.de
SPD, en son 17.06.2021 tarihinde düzenlendi
Çekimserim..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ich werbe aber dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft.
Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Die Ausschussmitglieder können sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Ansonsten besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis direkt zu kontaktieren und ihr bzw. ihm das Anliegen zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann
SPD, en son 17.06.2021 tarihinde düzenlendi
Çekimserim..
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich:
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
SPD, en son 28.05.2021 tarihinde düzenlendi
Çekimserim..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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Sonja Amalie Steffen
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Armin-Paulus Hampel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Hameln-Pyrmont - Holzminden
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Gerald Ullrich
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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Prof. Dr. Harald Weyel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Linda Teuteberg
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Dr. Dietlind Tiemann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
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Dr. Manja Schüle
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Martin Schulz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Ulrike Schielke-Ziesing
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Dr. Robby Schlund
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Dr. Frauke Petry
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Jürgen Pohl
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Roman Reusch
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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AfD
en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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Ulrich Oehme
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
en son 16.06.2021 tarihinde yazıldı
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Christoph Matschie
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Christoph Meyer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Siemtje Möller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
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Rüdiger Lucassen
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Enrico Komning
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seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Steffen Kotré
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Elisabeth Kaiser
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Thomas L. Kemmerich
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seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Stefan Keuter
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Michael Kießling
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Norbert Kleinwächter
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Dr. Bruno Hollnagel
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seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Leif-Erik Holm
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seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Mariana Harder-Kühnel
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seçim bölgesi : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Verena Hartmann
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Martin Hebner
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Katrin Helling-Plahr
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
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Markus Herbrand
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Peter Felser
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Dr. Anton Friesen
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Dr. Alexander Gauland
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
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seçim bölgesi : Ostholstein - Stormarn-Nord
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Franziska Gminder
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Wilhelm von Gottberg
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Dr. Gottfried Curio
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Astrid Damerow
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seçim bölgesi : Nordfriesland - Dithmarschen Nord
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Christian Dürr
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Stephan Brandner
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Mario Brandenburg
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Philipp Amthor
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Christine Aschenberg-Dugnus
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rendsburg-Eckernförde
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rhein-Sieg-Kreis I
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
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Volkmar Vogel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Dr. Johann David Wadephul
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rendsburg-Eckernförde
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Marco Wanderwitz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Kai Wegner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Sebastian Steineke
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Christian Freiherr von Stetten
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Schwäbisch Hall - Hohenlohe
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Karin Strenz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Michael Stübgen
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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Dr. Peter Tauber
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Antje Tillmann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Johannes Selle
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Alexander Radwan
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Eckhardt Rehberg
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Jana Schimke
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seçim bölgesi : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Martin Patzelt
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Hans-Georg von der Marwitz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Märkisch-Oderland - Barnim II
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Dr. Angela Merkel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Dietrich Monstadt
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
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Dr. Carsten Linnemann
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Dr. Jan-Marco Luczak
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Tempelhof-Schöneberg
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Christian Hirte
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Klaus-Dieter Gröhler
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Astrid Grotelüschen
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Manfred Grund
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Christian Haase
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Jürgen Hardt
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Solingen - Remscheid - Wuppertal II
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Mark Hauptmann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Norbert Brackmann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Susanne Mittag
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Swen Schulz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Michael Roth
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Dr. Nina Scheer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Frank Junge
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Dagmar Ziegler
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Carsten Schneider
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Bettina Müller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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