Регион: Германия
Сигурност

Datenschutz darf kein Täterschutz sein - 14 Tage IP-Adressenspeicherung = 84,5% Ermittlungserfolg

Петицията е адресирана до
Marco Buschmann, Bundesjustizminister und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
11 085 Поддържащ 10 721 в / след Германия
21% от 50 000 за кворум
11 085 Поддържащ 10 721 в / след Германия
21% от 50 000 за кворум
  1. Започна юли 2023
  2. Колекция все още 3 седмици
  3. Подаване
  4. Диалог с получателя
  5. Решение

Съгласен съм моите данни да бъдат съхранени . Аз решавам кой може да види подкрепата ми. Мога да оттегля това съгласие по всяко време .

 

05.08.2023 г., 0:13

Guten Tag,

ich habe die Quellen ergänzt - wobei ich irritiert bin, von ihrer Vorgehensweise.
Die Quelle ist der Link zur Ausschusssitzung und den findet man im Text. Der wurde von Anfang an von mir genau deshalb - als Quelle hinterlegt.

Ich hoffe, die Anpassungen sind nun zufriedenstellend. Daher bitte ich Sie höflichst, unsere Petition schnellstmöglichst wieder freizugeben.

Vielen Dank & freundliche Grüße,
Josefine Barbaric


Neue Begründung:

Was heißt das aber nun für den Bereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB?

In der Darstellung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird deutlich, dass man, je länger die zuständige Ermittlungsbehörde auf die IP-Adressen zurückgreifen kann (IP-Adressenspeicherung), den Ermittlungserfolg in Prozent erhöhen und die Anzahl von verbleibenden Fällen minimieren kann. So wird aktuell in Deutschland eine IP-Adressenspeicherung von 14 Tagen diskutiert. Das würde bedeuten, dass sich die Ermittlungsquote im Deliktbereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB auf 84,5 % verbessern würde, mit *nur 10.250 verbleibenden Ermittlungsfällen. Doch warum nur 14 Tage, wenn bei 26 Tagen Speicherfrist der Ermittlungserfolg schon bei über 90 % mit *nur 6.494 verbleibenden Ermittlungsfällen liegt. (Quelle, Präsenation BKA, Ausschussitzung, siehe Link oben). Als Vorständin des gem. NGOs Nein, lass das! e. V. fordere ich deshalb eine IP-Adressenspeicherung von 28 Tagen. 1. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Täterpersonen in der Anonymität des Internets nicht mehr sicher fühlen können. 2. Nur so kann sichergestellt werden, dass Täterpersonen und Tätergruppierungen verfolgt, identifiziert und für ihre zutiefst verachtungswürdigen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. 3. Nur so kann sichergestellt werden, dass betroffene Kinder aus diesem unsäglichen Martyrium befreit und in Sicherheit gebracht werden können. Die Politik hat endlich Verantwortung zu übernehmen. Es ist keine Zeit mehr, für unsachliche Diskussionen. Seit Jahren fordert Holger Münch, Päsident des Bundeskriminalamtes, eine Verlängerung der IP-Adressenspeicherung, weil in Deutschland nur etwa jeder 10. Hinweis ausermittelt werden kann. (Quelle BKA, Pressestatement Holger Münch 2019, file:///C:/Users/Lenovo/Downloads/pm200511_PK_Kinderhilfe.pdf) Auch der frühere Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) monierte bereits im Jahr 1992, als er den Konsum von sog. Missbrauchsdarstellungen unter Strafe stellen ließ, "...dass"...dass Täter sich in der Anonymität des Internets sicher fühlen."fühlen." (Quelle WDR, Interview Klaus Kinkel)Kinkel, www1.wdr.de/stichtag/stichtag-strafverschaerfung-kinderpornografie-100.html) Was hat der politische Raum seither unternommen, um das zu verändern? Die Antwort ist so überschaubar, wie die Maßnahmen selbst: Nichts! Es fehlt im politischen Raum diesbezüglich an Stringenz und an einem einheitlichen klaren Bekenntnis: Kinder zukünftig vor sexueller und pornografischer Ausbeutung schützen zu wollen. Es muss jetzt gehandelt werden! Darum gibt es diese Petition. Darum braucht es Dich / Euch! Bitte supportet diese Petition, bitte unterzeichnet diese Petition. Danke


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 866 (852 in Deutschland)


Помогнете за укрепване на гражданското участие. Искаме да чуем вашите опасения, като същевременно останем независими.

Популяризиране сега