Erfolg
Kultur

Ja zur TV-Ausstrahlung der Basler Schnitzelbängg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und Gesundheitsdirektor, Lukas Engelberger
5.552 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

5.552 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Wir leben in einer anspruchsvollen Corona-Zeit. Vielen Menschen geht es psychisch nicht sehr gut, da tut eine Auflockerung gut und kann den Gesichtern sicher sogar ein Lächeln entlicken. Das Kulturelle wird vermisst und weh tut eine TV-Übertragung niemandem.

-Weil es im Interesse der Öffentlichkeit ist
- es kulturell wichtig ist
- zur jetzigen Situation etwas Freude verbreitet
- es nicht zu Aufständen kommen soll
- es bestimmt mit den nötigen Massnahmen machbar ist
- es nicht logisch scheint, wenn andere Sendungen (zB: Samstigjass) stattfinden können

Traurig genug, dass die Basler Fasnacht zweimal nacheinander ausfallen muss. Nicht gerechtfertigt hingegen ist aber, dass eine Ausstrahlung der Schnitzelbängg verboten sein soll, da sich über TV bekanntlich kein Virus übertragen lässt. Ich wünsche mir, dass ein wenig Fasnacht möglich ist, wenigstens über TV.

Ich bin Obmann einer 75 jährigen Clique und sehe dass sich etliche Cliquen grosse Sorgen machen über den Weiterbestand nach 2 Jahre mit einem toten Vereinsleben .
Daher müssen wenigstens die Bänggler ihre Plattform erhalten schlussendlich sind sie auch ein Teil des Weltkulturerbes.

Der Regierungsrat hat gute Gründe, die Bewilligung zu erteilen. Die Ausstrahlung der Schnitzelbänke ist im Interesse der psychischen Volksgesundheit. Die mit der Produktion des Filmmaterials verbundenen konkreten Ansteckungsrisiken sind im Verhältnis dazu sehr geringfügig. Es mag sein, dass diese Argumentation auch auf (wenige) andere kulturelle Aktivitäten zutreffen könnte. Trotzdem würde die Bewilligung der Schnitzelbänke nicht bedeuten, dass alle anderen vergleichbaren Aktivitäten ebenfalls bewilligt werden müssten. Die Besonderheit der aktuellen Situation bringt es mit sich, dass auch bei der Gleichbehandlung Abstriche gemacht werden müssen, wo dies vertretbar ist. Um ausgewählte kulturelle Aktivitäten zu ermöglichen, die im Interesse der Volksgesundheit in höchstem Masse geboten sind, darf und muss die Behörde ein gewisses Auswahl-Ermessen ausüben. Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass der Einzelentscheid letztlich nicht vollständig objektiv begründbar ist, sondern in gewissem Mass das Ergebnis einer subjektiven Einschätzung bleibt.

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