Soziales

Wir ehemalige Heimkinder wollen unser Buch "Gruebe" zurück.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Effingerstrasse 34 3008 Bern
506 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

506 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Als Bibliothekar bin ich grundsätzlich nicht einverstanden damit, dass Bücher zerstört oder zensiert werden, es sei denn, sie verstossen eindeutig gegen Verfassung und Gesetz. Das ist beim Gruebe-Buch meines Erachtens nicht der Fall. Es kann deshalb uneingeschränkt den Schutz der Meinungs- und Forschungsfreiheit beanspruchen und ist sofort wieder in gedruckter Form zu veröffentlichen.

Die Aufarbeitung der Schweizerischen Fürsorgetradition und der Geschichten der Kinder und Jugendlichen, die davon betroffen waren ist eminent wichtig. Die Vernichtung einer Arbeit wegen einer nicht zufriedengestellten Person ist die schlechteste aller Lösungen.

Als Teil der Heimgeschichte in der Schweiz sind solche Dokumente unerlässlich. Eine Vernichtung zeugt von Verantwortungslosigkeit gegenüber den Betroffenen. Warum ein Heimleiter diese Vernichtung vornimmt erscheint sonderbar und ist suspekt. Vielleicht ist an der Geschichte noch mehr Wahrheitsgehalt als dies die Betroffenen ( Heimleiter) zugeben können/wollen!

Die Unterdrückung von Menschen, die "anders" sind, ist ein globales Problem. All zu oft verschliessen wir die Augen und sagen uns "so was gab es bei uns nicht". Wir müssen lernen Verantwortung zu tragen, für jene die unsere Hilfe brauchen und uns an unsere Verfassung erinnern, dass wir nur so stark sind, wie die schwächsten in unserer Gemeinschaft.

Die Aufarbeitung der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis der Geschichte des Schweizer Sozialstaates, der Schweizer Demokratie und Geschichte der Menschenrechte. Es ist unhaltbar, dass kritische wissenschaftliche Forschung einfach vernichtet wird.

Die Ehemaligen der Gruebe haben das Recht auf das Buch und die Geschichte darf nicht vergessen werden. Wenn damals Unrecht geschah, sollten / müssen die Verantwortlichen wenigstens heute dazu stehen und Reue zeigen. Die Nicht-Herausgabe des Buches würde den Verantwortliche ein viel schlechteres Zeugnis ausstellen als es schon ist und sie müssten ewig mit dieser Schuld weiterleben.

Ich war 1970 - 1974 auf der Grube. Mir ist es wichtig, dass Geschehenes nicht einfach ungeschehen gemacht wird. Bücherverbrennung, das ist Pressezensur. Wir sind nicht Russland oder Weissrussland. Ich meine aber, dass Korrekturen angebracht sind, wenn Fakten nicht stimmen: Habe das soeben vernichtete Buch noch vorliegen. Unter der Heimleitung 1966 - 2000 stimmt leider auch nicht alles (Seite 40 - 47). Vorallem sind es falsche Schlussfolgerungen. Heimleiter P.B. ist sehr wohl mit der Zeit gegangen mit der Heimkampagne. Ihm
waren einfach die Hände gebunden und er konnte die Ausbildungsverordnung (in Kraft 1987) aus personellen Gründen kaum umsetzen. Und weshalb ging die Autorität vermehrt an die Heimleitung über. Auch dazu gibt es eine Antwort. Ich habe sämtliche Jahresberichte akribisch genau "durchgeackert" als sie noch einsehbar waren auf aufdergrube.ch. Wieso wurde diese Seiten ebenfalls vom Netz genommen?

Das Buch soll keinesfalls vernichtet werden. Es ist ein ganz wichtiges Zeitdokument von Schweizer Geschichte. Es ist aber auch, und das ist noch wichtiger, ein Buch für die ehemal. Heimkinder und deren Nachkommen, ein Ort einer kleinen Anerkennung des erlittenen Leides.
Meiner Meinung nach war die Vereinbarung, das Buch aus dem Verkauf zu nehmen, wegen fehlender Erwähnung der Wirkzeit von Heimleiter Hofer, ein trauriger Fehler. Es sollte zbsp. ein Einlageblatt mit den fehlenden historischen Angaben über das Engagement des ehem. Heimleiters erstellt werden und in jedes Buch gelegt werden. So könnte doch ein gut schweizerischer Kompromiss gefunden werden, auf den ich sehr hoffe. Eine Vernichtung dieses Werks kommt einer weiteren Traumatisierung der Betroffenen gleich und es wäre ein immenser Verlust für alle Schweizer.

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