Wirksame Massnahmen gegen den Fluglärm jetzt!

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Grund der Sperrung

Petitionen sind nur zulässig, wenn sich der Petent mit seinem eigenen, vollständigen Namen oder im Namen einer juristischen Person unter Angabe der vollständigen Anschrift und der aktiv genutzten E-Mail-Adresse registriert. Die E-Mail-Adresse wird zur Verifizierung genutzt. Die Anschrift kann zusätzlich zur Verifizierung durch öffentliche Behörden herangezogen werden.

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Wir erwarten von der Kantonsregierung Basel-Landschaft, dass sie sich zum Schutz der Volksgesundheit im Verwaltungsrat des EuroAirports und beim BAZL vehement für eine deutliche Fluglärmreduktion auf Kantonsgebiet einsetzt und die Bevölkerung über ihre Bemühungen regelmässig unterrichtet.
Wir fordern, dass sie sich konkret für folgende Massnahmen stark macht:
1.      Verschiebung aller Startrouten mit Abflugrichtung Süd (ausser Direktstarts) über wenig besiedeltes Gebiet und konsequente Ahndung im Falle von Nichteinhaltung
2.      Verpflichtung, alle Starts nach Süden an der nördlichen Pistenschwelle anzutreten
3.      Verbindliche Vorgabe einer Mindestflughöhe (über 1000 m über Meer) an der Landesgrenze
4.      Anzahlmässige Limitierung des Verspätungsabbaus bei Abflügen
5.      Verspätungsabbau bei Abflügen bis maximal 23.30 Uhr
6.      Erfassung des Startzeitpunkts ab Pistenschwelle anstatt ab Standplatz
7.      Nachtflugverbot für lärmige Flugzeuge (Erhöhung der kumulativen Lärmmarge auf mindestens
15 EPNdB)
8.      Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auf Schweizer Hoheitsgebiet
9.      Einhaltung der Vereinbarung zu Südlandungen (8 %) durch Anhebung der Nordwindkomponente
10.  Veröffentlichung der neuen Risikoanalyse im Laufe von 2023
 


Die Flugintensität am EuroAirport (EAP) hat wieder deutlich zugenommen und der Fluglärm erreicht nahezu Werte wie 2019. Mit den in den Zehnerjahren eingeführten neuen Startprozeduren hat sich der Lärmteppich südlich des Flughafens massiv ausgedehnt. Die kürzlich getroffenen Lärmminderungsmassnahmen sind wirkungslos.
Vereinbarungen und Versprechungen werden vom Flughafen seit Jahren nicht oder nur teilweise eingehalten:

  • 1976 stimmte Basel-Stadt und 1977 das Eidgenössische Parlament der Finanzierung der Hauptpistenverlängerung zu, damit die Flugzeuge weiter nördlich starten und so die Rechtswende mit ausreichend Flughöhe (1050 m über Meer) vor der Landesgrenze durchführen könnten, wie es in den Abstimmungsunterlagen hiess. Damit sollte eine übermässige Lärmbelastung auf Schweizer Seite vermieden werden. Aber erst 2015 trat ein Erlass in Kraft, dass vom nördlichen Pistenende aus gestartet werden muss – allerdings erst ab 22 Uhr. Tagsüber starten viele Maschinen heute noch aus zeitlichen und kommerziellen Gründen nicht von der nördlichen Pistenschwelle aus, sondern zum Teil deutlich südlicher, weshalb sie das dicht besiedelte Gebiet südlich des Flughafens tiefer überfliegen – mit entsprechend grösserer Lärmintensität.
  •  Eine binationale Vereinbarung von 2008 beschränkt die Südlandungen auf 8 % pro Jahr. Wird die 10%-Marke überschritten, müssten Gegenmassnahmen geprüft werden. Seither wurde die Vereinbarung nur sechsmal eingehalten, teils weil auch bei weniger als 5 kn Nordwindkomponente von Süden her gelandet wird. 2022 dürfte die Südlandequote noch höher ausfallen als je zuvor. Massnahmen wurden indes noch nie geprüft.
  •  Jahrelang wurde von den Verantwortlichen des EAP bestritten, dass mit der Einführung der satellitengesteuerten Startprozeduren seit 2014 eine Verschiebung nach Süden über Schweizer Hoheitsgebiet erfolgte, obwohl dies anhand von Radarspuren zweifelsfrei nachweisbar war. Zwar hat der EuroAirport einige der Startprozeduren 2021 etwas nachgebessert, doch Allschwil wird immer noch von vielen Starts direkt überflogen, auch weil die Ideallinie nicht eingehalten wird. Konsequenzen hat das für die fehlbaren Fluggesellschaften nicht.
  •  Im Juni 2018 wurde von den Regierungen BS und BL die Ausarbeitung einer aktuellen Risikoanalyse initialisiert, da die bestehende von 2001 jegliche Gültigkeit bezüglich Flugzeuggrösse, Pistennutzung und Routenführung verloren hat. Angeblich diskutierte der EAP-Verwaltungsrat bereits 2015 über eine Aktualisierung. Sie soll nun in Bearbeitung sein, doch wann sie veröffentlicht wird, ist unbekannt.
  • 2018 versprach der EAP, die Anzahl Starts nach Süden zwischen 23 und 24 Uhr im Folgejahr zu halbieren. 2019 erfolgten in diesem Zeitfenster gemäss Zahlen des EuroAirports aber 20 % mehr Starts nach Süden als 2018 – bei gleichbleibender Anzahl aller Starts.
  • Seit Februar 2022 darf der EAP keine Starts mehr nach 23 Uhr planen. Damit sollten in der zweiten Nachtstunde gegenüber 2019 80 % der Starts wegfallen und der Dauerschallpegel im Süden um 11 dB sinken. Seit im April 2022 der Flugverkehr wieder zugenommen hat, erfolgen nach 23 Uhr aber fast gleich viele ungeplante Starts Richtung Süden wie geplante im sehr betriebsintensiven Jahr 2019, denn der Verspätungsabbau ist nach wie vor unbeschränkt erlaubt (und erfolgt sogar bis weit nach Mitternacht). Der Dauerschallpegel für 23-24 Uhr erreicht so auch wieder gleiche Werte wie damals.
  • Zudem: Dank dem Umstand, dass der EAP den Startzeitpunkt danach definiert, wann ein Flugzeug seinen Standplatz verlässt und nicht, wann der Start auf der Piste beginnt, kann er in seiner Statistik viel weniger Starts nach 23 Uhr ausweisen als tatsächlich erfolgen.
  • Ebenfalls im Februar 2022 wurden die Vorschriften zur zulässigen Lärmemission der einzelnen Flugzeuge im Nachtflugverkehr verschärft. Ein Grossteil der nächtlichen Flüge macht die Frachtflotte mit mehrheitlich 25- bis 35-jährigen Maschinen aus. Trotz dieser Verschärfung ist kaum ein Flugzeug von der neuen Restriktion betroffen, was den Verantwortlichen des EAP schon vorab bewusst war, wie aus seiner umfassenden Studie hervorgeht.

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